Amherd Viola · Bundesrat · 2019-09-19
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-09-19
Wortprotokoll
Wie gesagt wurde das Explosionsunglück von Mitholz von 1947 im Nachgang eingehend untersucht. Eine Risikoanalyse aus dem Jahre 1949 kam zum Schluss, dass lediglich mit kleinen, auf die Anlage beschränkten Ereignissen zu rechnen sei. Diese Einschätzung wurde 1986 bestätigt. Die neue Risikobeurteilung vom letzten Jahr basiert auf dem heutigen Wissensstand zu Munition, der sich weiterentwickelt hat. Die Beurteilung wurde anhand der heute geltenden Verordnungen und Weisungen vorgenommen. Das ist der Grund dafür, dass die Beurteilung im Resultat anders ausfällt. In siebzig Jahren hat sich auch die Wissenschaft entwickelt.
Die Risikobeurteilung von 1949 basierte auf detaillierten Untersuchungen und wurde, wie gesagt, 1986 bestätigt. Deshalb bestand über all die Jahre keine Veranlassung, aktiv über die Munitionsrückstände zu informieren, die noch im ehemaligen Wandstollen liegen. Zudem unterlag die Anlage bis letzten Sommer der Geheimhaltung.
Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes zur Risikobeurteilung im Juli 2018 hat das VBS die neue Lage offengelegt und die Anlage aus der Geheimhaltung entlassen. Seither hat das VBS offen und umfassend über den Stand der Arbeiten und die Situation informiert. Die relevanten Dokumente sind auf der Website des VBS öffentlich zugänglich. Die Bevölkerung von Mitholz haben wir mehrmals vor Ort aus erster Hand sowie über einen periodischen Newsletter über neue Erkenntnisse und den Stand der Arbeiten informiert. In diesem Sinne hat das VBS die Lehren bereits gezogen, die für die Bevölkerung von Mitholz wichtig sind. Eine unabhängige Untersuchung würde unweigerlich die ohnehin schon knappen Ressourcen, insbesondere bei den Munitionsspezialisten, beanspruchen. Diese sollen ihre Arbeitskraft weiterhin zugunsten einer Senkung des Risikos einsetzen. Damit ist der Bevölkerung am meisten gedient.
Mitholz ist auch gemäss Einschätzung von deutschen Experten, welche das Bundesamt für Umwelt für eine Zweitbeurteilung beauftragt hat, ein absoluter Einzelfall. Unsere Spezialisten sind zum Schluss gekommen, dass nach heutigem Kenntnisstand keine ähnlich gelagerten Fälle zu erwarten sind. Deshalb geht der Bundesrat auch davon aus, dass eine unabhängige Untersuchung keine neuen Erkenntnisse bringen wird, die von wesentlichem Nutzen sein könnten. Die Arbeiten rund um das Munitionslager Mitholz laufen auf Hochtouren. Insbesondere die Evaluation der Varianten zur Senkung oder Beseitigung des Risikos erfolgt unter hohem Zeitdruck. Die ohnehin knappen Ressourcen sollen zugunsten der Senkung des Risikos eingesetzt werden und nicht zur Vergangenheitsbewältigung.
Der Bundesrat erachtet daher eine zusätzliche Untersuchung nicht als notwendig und beantragt die Ablehnung der Motion.