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AB 25175

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der grünen Fraktion, der Minderheit zu Artikel 78 und 79 zuzustimmen.

Nach dem Konzept der Mehrheit soll die öffentliche Hand die Verluste decken, wenn die eigenen Mittel des Beitragspflichtigen nicht ausreichen. Damit würden einmal mehr die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ungerechtfertigterweise zur Kasse gebeten, wo es eigentlich gar nicht nötig ist, wie Herr Hämmerle vorhin ausgeführt hat, denn es gibt diese Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, die zu diesem Zweck geäufnet wurden. Diese Gelder stehen zur Verfügung, wenn der Beitragspflichtige selber nicht genügend Mittel hat. Es ist lächerlich, wenn jetzt - oder auch in der Kommission - gesagt wurde, diese Regelung richte sich gegen die Handels- und Gewerbefreiheit. Artikel 78 und 79 in der Fassung des Bundesrates verankern das Verursacherprinzip. Dieses Prinzip wollen wir Grünen auf keinen Fall abschaffen, denn erstens ist es die gerechteste Lösung, dass die Branche selber solidarisch sein soll, und zweitens würden wir dem Bund mit der Formulierung der Kommissionsmehrheit Kosten in Milliardenhöhe zuschieben.