Thurnherr Walter · 2019-09-23
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-09-23
Wortprotokoll
Die politischen Rechte werden den Auslandschweizerinnen und -schweizern nicht verweigert. Sie haben dieselben Rechte und Möglichkeiten der Stimmabgabe wie die Inlandschweizer Stimmberechtigten. In der Praxis können beim Hin- und Rückversand der Stimmunterlagen Probleme auftreten. Aus diesem Grund bietet die elektronische Stimmabgabe insbesondere für Auslandschweizer Stimmberechtigte Vorteile.
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2019 entschieden, die elektronische Stimmabgabe einstweilen nicht als ordentlichen Stimmkanal im Gesetz zu verankern. Der Versuchsbetrieb soll nach dem Willen des Bundesrates neu ausgerichtet werden.
Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit transparent über die Entwicklungen und Entscheide rund um die elektronische Stimmabgabe. Eine spezifische Information für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erfolgte unter anderem in der "Schweizer Revue", der Zeitschrift für Auslandschweizer.