Herzog Verena · Nationalrat · 2019-09-23
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-23
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit und zugleich auch die Fraktion.
Die unentgeltliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen stellt eine wichtige gesellschaftliche Ressource dar. Diese Arbeit verdient nicht nur gesellschaftliche Akzeptanz, sondern Wertschätzung. Eigentlich sollten das Verantwortungsbewusstsein und Dasein der Eltern für ihre Kinder und später genauso der Kinder für ihre Eltern jedoch eine Selbstverständlichkeit sein. Ein erschwerender Faktor für die Wahrnehmung seiner eigenen Verantwortung ist jedoch die stetige Zunahme der Erwerbstätigkeit beider Elternteile, wobei sechs von zehn Frauen "nur" Teilzeit arbeiten und die Hälfte aller Frauen mit Kindern weniger als 50 Prozent ausser Haus arbeitet. Eine weitere Herausforderung ist die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft. Dadurch, dass wir immer älter werden, wird häufiger über eine längere Phase Betreuung und Unterstützung nötig - häufig eine herausfordernde und verantwortungsvolle Arbeit, die sehr viel Einfühlungs-, aber auch Stehvermögen erfordert. Glücklicherweise ist das Unterstützungsangebot mit Spitex, Pro Senectute, Mahlzeitendienst usw. verglichen mit früher viel umfassender und professioneller.
Nun, wir sind in einem Wahljahr, und da kommt es gelegen und scheint es besonders beliebt, Geschenke an die Wählerinnen und Wähler zu verteilen. Forderungen an den Staat, die Sozialwerke und die Arbeitgeber haben in der Politik Hochkonjunktur. Statt unsere Sozialwerke auch für unsere nächsten Generationen zu sichern, werden sie immer weiter ausgebaut. Bevor unsere Sozialwerke wieder auf sicheren Füssen stehen, kann die SVP keinen weiter gehenden Forderungen zustimmen, denn was erst einmal gesetzlich geregelt und eingeführt ist, wird nie mehr reduzierbar, auch nicht bei einer Rezession, und diese kommt mit Sicherheit viel schneller, als uns lieb ist. Das Credo und die Überzeugung der SVP heissen: Spare in der Zeit, so hast du in der Not!
Allerdings gibt es Unterschiede in der Notwendigkeit von Urlauben: Während der geforderte Vaterschaftsurlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes steht, die erstens meistens planbar und zweitens ein freudiges Ereignis darstellt, sitzen der Schock und die Betroffenheit für eine Familie, deren Kind aus heiterem Himmel einen Unfall erleidet oder die Diagnose Krebs erhält, tief. Die Hiobsbotschaft muss in einem solchen Fall zuerst verkraftet werden. [PAGE 1750]
Doch schon gemäss dem heutigen Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, ich zitiere aus der Botschaft: "Bei der Arbeitszeitgestaltung ist die familiäre Situation seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen." Gegen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses haben Arbeitgeber die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang von bis zu drei Tagen freizugeben. Die gesetzliche Pflicht zur Betreuung und Pflege eigener Kinder, der Ehegattin, des Ehegatten ist in Artikel 276 des Zivilgesetzbuches, jene zur Betreuung der eingetragenen Partnerin, des eingetragenen Partners in Artikel 13 des Partnerschaftsgesetzes geregelt - das ist wichtig.
Im neuen Bundesgesetz ist nun aber ein sehr weitgefasster Begriff des/der Angehörigen vorgesehen; es gibt auch keine definitive Liste der betroffenen Personen. Diese unklare Formulierung könnte auf verschiedenste Familien- und persönliche Verhältnisse zutreffen, die der Arbeitgeber nur sehr schwer oder überhaupt nicht überprüfen könnte.
Die SVP-Fraktion kann es gegenüber kommenden Generationen nicht verantworten, die AHV-Betreuungsgutschriften auch auf Personen mit leichter Hilflosigkeit auszudehnen und die AHV noch stärker zu strapazieren. Die AHV braucht als wichtigstes Sozialwerk unseres Landes eine Sanierung und keine Mehrbelastung. Die SVP-Fraktion ist zudem überzeugt, dass weder alles gesetzlich gelöst werden kann noch werden muss. Gesetzliche Lösungen beeinträchtigen oft die Flexibilität sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgeber. Wir sind deshalb auch in einem Wahljahr gegen die Einführung von Betreuungsurlauben und -entschädigungen. Diese dehnen den Sozialstaat aus, in dem Unternehmen und Arbeitnehmende heute für den Einzelfall einvernehmliche, solidarische Lösungen finden. Hauptgründe für dieses Engagement der Unternehmen für ihre Angestellten sind der Erhalt der Gesundheit, der Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie die attraktive Positionierung im Arbeitsmarkt.
Eine im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführte Befragung hat gezeigt, dass die Unternehmen bereits heute in zwei Dritteln der Fälle Lohnfortzahlungen bei Arbeitsabwesenheit zur Betreuung eines Elternteils leisten - selbst dann, wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Die Regulierungsfolgenabschätzung zeigt zudem, dass die vorgeschlagene Regulierung insbesondere für die Kleinunternehmen direkte und vor allem sehr hohe indirekte Kosten verursachen würde, unter anderem für den Organisationsaufwand, für die Ersatzlösungen, für Überstunden. Je kleiner das Unternehmen, desto schwieriger und aufwendiger ist es, die Auswirkungen einer Abwesenheit zu kompensieren.
Nach der Botschaft des Bundesrates verursachen - hochgerechnet auf die Schweiz - nur schon die kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung von Familienmitgliedern für Unternehmen jährliche direkte Kosten von 360 Millionen Franken. Insbesondere veranschaulicht aber das Ausmass der indirekten Kosten deutlich, dass hauptsächlich der Organisationsaufwand samt Finanzierung der Mehrarbeit der anderen Mitarbeiter enorm ist. Weiter kommen die Opportunitätskosten hinzu. Daraus resultieren geschätzte Gesamtkosten von 1,08 bis 1,8 Milliarden Franken pro Jahr.
Vor allem gilt es aber zu berücksichtigen, dass bereits heute die Sozialpartnerschaft sehr oft und ohne Staatszwang gelebt wird. Auf betrieblicher Ebene werden individuelle Lösungen gefunden, die häufig grosszügiger sind und freiwillige Leistungen der Arbeitgeber beinhalten. Bei einer staatlich verordneten Einschränkung könnte den Einzelfällen weniger Rechnung getragen werden, als es heute der Fall ist. Die Unternehmen werden mit den anderen Angestellten nach gemeinsamen Lösungen suchen. Wenn wir heute nun diesem Gesetz zustimmen, kann es sogar sein, dass es keine einvernehmlichen Lösungen mehr geben wird.
Praktizierte Solidarität benötigt keine staatlichen Regelungen, sondern - und das ist viel wichtiger! - gesellschaftliche Wertschätzung. Die Problematik verschiedener Herausforderungen im Leben ist zweifellos da und kann jedermann treffen. Man könnte auch etwas kreativ sein und neue Versicherungsmodelle für Arbeitnehmende entwickeln oder für sozialfreundliche KMU und ihre Mitarbeitenden, die vorbildliche und einvernehmliche Lösungen finden, positive Anreize schaffen. Warum wird zum Beispiel kein alljährlicher Preis an Unternehmen und Angestellte vergeben, die sich besonders solidarisch verhalten? Wenn überhaupt, dann müsste die Vorlage jene Unternehmen belohnen, die ihren Mitarbeitenden in schwierigen Lebenssituationen bereits heute beistehen. Derart attraktive Arbeitgeber werden auf dem freien Markt ihre Arbeitskräfte auch erfolgreicher rekrutieren können.
Aus all diesen Gründen stellt die SVP-Fraktion Antrag auf Nichteintreten. Das Anliegen ist zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar, aber wenn man genauer hinschaut, wird ein neues Bundesgesetz geschaffen, das für die betroffenen Arbeitnehmenden wenig zielgerichtet und effektiv angewendet werden kann und für die Mitarbeitenden vor allem bei kleinen KMU zu grossen organisatorischen Problemen und zudem für die Arbeitgeber zu grossen finanziellen Belastungen führen würde. Spare in der Zeit, so hast du in der Not! Wir wollen lieber das jetzige Niveau sichern anstatt auf allen Seiten ausbauen und damit die langfristige Finanzierung gefährden. Danke, wenn Sie das Gleiche tun!