Graf Maya · Nationalrat · 2019-09-23
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen die Position der grünen Fraktion zu den vorliegenden Minderheiten bekanntgeben; ich beginne mit der Minderheit I (Nantermod): Hier sagen die Grünen ganz klar Nein.
Der Bundesrat hat gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf bereits eine Einschränkung der Zahl der anspruchsberechtigten Personen für den bezahlten Kurzurlaub vorgenommen. Nun soll es eine weitere Einengung geben: Laut Minderheit I (Nantermod) sollen Erwerbstätige, die ihre Geschwister, Gross- oder Schwiegereltern sowie Grosskinder betreuen, von dieser Massnahme ausgeschlossen werden. Stellen Sie sich jetzt einmal vor, Sie betreuen Ihre Schwiegermutter, die stürzt, und brauchen einen Kurzurlaub, um zu klären, wie es nach diesem Sturz, beispielsweise nach dem Spitalaufenthalt, weitergeht, und Sie bekommen diese drei Tage nicht bezahlt.
Wir haben sehr lange um diese Gesetzgebung gerungen. Die Vorlage der Kommission, sprich des Bundesrates, ist schon ein Minimum. Es macht überhaupt keinen Sinn, den Personenkreis jetzt noch einmal einzuschränken.
Wir denken auch an die vielen Einpersonenhaushalte und daran, was es hier zu organisieren gibt, oder an die Mobilität, die grösser ist. Denken Sie an Angehörige, die als Pflegende und Betreuende durch die halbe Schweiz reisen müssen, um ihre Familienmitglieder zu betreuen respektive die Betreuung zu organisieren. Jede und jeder hier, die oder der das schon einmal gemacht hat, Betreuung organisieren, Pflege organisieren, weiss, dass es dafür mindestens drei Tage braucht und - nun komme ich zu den Vorschlägen punkto drei und höchstens zehn Tage - dass das eben nicht reicht.
Daher wird die grüne Fraktion ebenfalls die Minderheit II (Bertschy) unterstützen, die sagt: insgesamt zehn Tage. Überlassen wir es der Arbeitnehmerin, dem Arbeitnehmer, dem pflegenden, betreuenden Angehörigen, wie viele Tage es braucht, um diese Krisensituation zu meistern.
Wir unterstützen auch die Minderheit IV (Schenker Silvia), die sagt: Drei Tage im Jahr sind zu wenig. Denken Sie noch einmal an Ihre betagten Eltern, die eben vielleicht zwei- oder dreimal im Jahr eine Krisensituation haben, und Sie brauchen einen bis zwei Tage, um die Betreuung und Pflege Ihrer Eltern, die pflegebedürftig sind, zu organisieren. Wir bitten Sie daher, hier ebenfalls dem Antrag dieser Minderheit - keine jährliche Limite - zuzustimmen.
Ebenso möchte die grüne Fraktion beantragen, den Antrag der Minderheit II (Nantermod) abzulehnen. Es geht hier um die Ausweitung des Rechts auf Gutschriften für Betreuungsaufgaben in der AHV auf Konkubinatspartner und leichte Hilflosigkeit. Wir sind hier im Jahre 2019 und nicht 1919. Also ich denke, Konkubinatspartner und -partnerinnen sind heute eine Realität. Daher ist es unverständlich, dass das hier wieder herausfallen soll.
Denken Sie bei der leichten Hilflosigkeit auch an demente Eltern! Es kann aber auch eine Ehepartnerin, ein Ehepartner sein, der eine leichte Demenz hat und viel Betreuung benötigt. Da braucht es viel Organisation, um diese Krise zu meistern.
Die grüne Fraktion sagt in der Folge auch Ja zum Antrag der Minderheit Bertschy, dass der Anspruch auch für den Lebenspartner gilt, wenn der gemeinsame Haushalt seit mindestens zwei Jahren geführt wird, und man nicht fünf Jahre darauf warten muss. Denken Sie daran: Auch hier leben wir im Jahr 2019, und die Realitäten haben sich geändert.
Vielen Dank!