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Heim Bea · Nationalrat · 2019-09-23

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Was ich Ihnen im Namen der Minderheit und unserer Fraktion beantrage, fusst auf einem Antrag unserer Kollegin und Ärztin Marina Carobbio und auch auf einem Rat von Kinderkrebs Schweiz. Es ist also ein Antrag aus Fachkreisen, die langjährige Erfahrung haben und wissen, dass es kaum eine Situation gibt, die eine Familie mehr belastet als eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Kinds.

Diagnose, lange und schmerzhafte medizinische Behandlungen, ein ungewisser Ausgang des Leidensweges - das bedeutet für diese Familien einen Alltag zwischen Hoffnung, Angst und grosser Hilflosigkeit. Meist beginnt ein langer Kampf gegen die Krankheit, der sich über Jahre hinziehen kann, insbesondere, wenn sich nach vorübergehend erfolgreicher Therapie die Krankheit zurückmeldet und dann bedrohlicher und aggressiver ist als zuvor.

In der Schweiz erkranken pro Jahr - Sie haben es gehört - 300 Kinder und Jugendliche an Krebs. Fast die Hälfte aller Diagnosen betrifft Säuglinge und Kinder unter vier Jahren. Zum Glück werden 80 Prozent geheilt. Aber in 25 Prozent der Fälle kommt der Krebs wieder, und alles fängt wieder [PAGE 1764] von vorne an: Die Therapie wird nun noch intensiver, noch aggressiver und geht oft an die Grenzen dessen, was ein kindlicher Körper noch aushalten kann; die Spitalaufenthalte werden noch länger, und die Präsenz der Eltern wird umso wichtiger. Wenn schliesslich sogar eine Transplantation von Knochenmark nötig wird oder eine Transplantation von Stammzellen die einzige Chance auf Heilung darstellt, so ist zu bedenken, dass gerade die Stammzellentransplantation bei Kindern nur in Zentren - Zürich, Basel, Bern oder Genf - durchgeführt wird. Das heisst, dass diese Familien zusätzlich lange Anfahrtswege auf sich nehmen müssen.

In so schweren Zeiten ist die Präsenz eines Elternteils für das Kind absolut zentral, und sie ist, was man weiss und was ich hervorheben möchte, nachweislich positiv für die Heilungschancen. Wenn die Kinder nach der intensiven Therapie das Spital dann verlassen können, brauchen sie weiterhin eine intensive Betreuung, nämlich um auf Anzeichen von Infekten und Blutungen sofort zu reagieren. Also: volle Unterstützung der Eltern.

In der Botschaft hält der Bundesrat fest, dass die 14 Wochen Pflegeurlaub oft nicht reichen, um die für die Betreuung notwendige Zeit abzudecken. Ja, ein krebskrankes Kind zu betreuen braucht viel Kraft und Zeit, und dies erst recht im Falle eines Rezidivs. Die Diagnose fällt zwar weg, aber die ganze Behandlung beginnt von Neuem. In Abschnitt 3b über die Entschädigung von Eltern, die ein wegen Krankheit gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, hält Artikel 16i Absatz 2 fest: Pro Krankheitsfall oder Unfall entsteht nur ein Anspruch. Ja, und was gilt, wenn der Krebs zurückkommt? Was gilt im Moment eines Rezidivs? Hier gilt es, Klarheit zu schaffen.

Die Minderheit schlägt darum vor, im Gesetz ergänzend und klärend festzuhalten: Ein Rezidiv gilt als neuer Krankheitsfall. Es gilt, hier Rechtssicherheit zu schaffen. In der Kommission hiess es, der Antrag könne durchaus angenommen werden. Wir meinen: Er muss angenommen werden. Es muss im Gesetz klar stehen, was im Fall eines Wiederkehrens einer schweren Krankheit, also eines Rezidivs, gilt. Ebenso wichtig ist: Ob ein Rezidiv vorliegt, hat einzig die Medizin zu beurteilen. Doch was im Fall eines Rückfalles rechtlich gilt, das ist unserer Meinung nach im Gesetz zu regeln, und was wir Ihnen vorschlagen, ist keine weitere Forderung, ist kein Ausbau, nein, es ist ein Antrag zur Klärung der Situation, damit die Eltern auch wissen, was gilt. Ein Rückfall ist schlimm genug. Solche Situationen dürfen nicht durch rechtliche Unklarheiten zusätzliche Belastungen erfahren.

Ich bitte Sie daher im Namen unserer Minderheit und im Namen unserer SP-Fraktion: Stimmen Sie unserem Antrag zu.