Lohr Christian · Nationalrat · 2019-09-23
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Wie der Bundesrat unterstützt auch die Mehrheit der Kommission beim Betreuungsurlaub die Priorisierung der Betreuung des Kindes; dies sehr wohl - das möchte ich ausdrücklich betonen - im Bewusstsein, dass es auch Bedürfnisse und Betreuungssituationen bei Erwachsenen gibt. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen, den Antrag der Minderheit I (Graf Maya) abzulehnen, da eine Ausweitung der Anspruchsgruppe auf Erwachsene grosse finanzielle Auswirkungen hätte. Mit der Begrenzung der Massnahme auf die Eltern-Kind-Situationen trägt die Kommission den besonders intensiven Betreuungsbedürfnissen von betroffenen Kindern Rechnung, ohne die Finanzierbarkeit dieser Massnahme zu gefährden.
Aus ähnlichen Überlegungen hat die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen auch den Antrag der Minderheit II (Schenker Silvia) abgelehnt, die einen Betreuungsurlaub von 28 Wochen vorsieht. Die Kommission ist der Ansicht, dass die 14 Wochen einen guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Familien einerseits und den finanziellen Möglichkeiten der Erwerbsersatzordnung andererseits darstellen.
Zuletzt hat sich die Kommission mit der Frage beschäftigt, wie ein sogenanntes Rezidiv beurteilt werden soll und ob es, auf Wunsch von Frau Carobbio Guscetti, explizit ins Gesetz geschrieben werden soll. Mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich eine Mehrheit gegen den Antrag von Frau Carobbio Guscetti, der nun von Frau Heim übernommen wurde, ausgesprochen. Man hat sich dabei auf den Bundesrat gestützt, der angekündigt hat, noch genauer prüfen zu wollen, ob der Begriff "Rezidiv" beispielsweise auf Verordnungsebene noch genauer definiert werden könnte.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten I (Graf Maya), II (Schenker Silvia) und Heim abzulehnen.