Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-09-23
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag gutzuheissen. Sie sehen, ich beantrage Ihnen, die Formulierung etwas zu erweitern. So heisst dann Absatz 1ter: "Als Emissionsverminderungen gelten auch Erhöhungen der Senkenleistung, insbesondere im Wald", dann kommt mein Einschub: "auf bewirtschafteten Flächen", und dann geht es weiter wie bisher: "(biologische Sequestrierung) und in Holzprodukten."
Die Begründung dazu lautet: Landwirtschaftliche Böden binden CO2. Je höher der Humusgehalt des Bodens ist, vor allem bei ackerbaulich genutzten Flächen, desto höher ist die CO2-Speicherung. Im Humus ist CO2 der Atmosphäre gespeichert. In unseren Böden ist dreimal mehr Kohlenstoff gebunden als in der Atmosphäre. Die Humusversorgung von Ackerbauflächen ist somit nicht nur wichtig für die Fruchtbarkeit und den Ertrag, sondern dient auch als wichtige CO2-Senke.
In diversen anderen Ländern ist die CO2-Sequestrierung in den Böden ein grosses Thema und wird als Beitrag an den Klimaschutz anerkannt. Deshalb sollte es auch für die Schweiz möglich sein, zusätzliche CO2-Bindung in den Böden anrechnen zu lassen, wenn der wissenschaftliche Nachweis dafür erbracht werden kann. Mögliche Massnahmen sind Gründüngung, reduzierte Bodenbearbeitung, das Einarbeiten von Pflanzenresten, Zwischenbegrünungen usw. Ein anderes Beispiel ist die vermehrte Ausbringung von Gärgut aus Biogasanlagen. Biogasanlagen sind ja auch ein wichtiges Instrument in der Energiestrategie. Studien in der Schweiz und in Norditalien haben gezeigt, dass neben hervorragenden Düngeleistungen des Gärguts damit auch der organische Gehalt im Boden ansteigt, und zwar innerhalb von zwei bis drei Jahren um über 2 Prozent, trotz stetigem Anbau von Ackerpflanzen und Gemüsebau. Diese zusätzliche CO2-Speicherung sollte gemäss entsprechenden wissenschaftlichen Nachweisen auch angerechnet werden können, wie im Wald.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages.