Graber Konrad · Ständerat · 2019-09-23
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-23
Wortprotokoll
Ich glaube, das Ziel dieser Bestimmung muss es sein, die Wirkung zu erhöhen und die Freiheit der Kantone zu bewahren. Das ist auch der Grundtenor meines Zusatzantrages zum Antrag der Mehrheit.
Es wurde heute von Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt, dass Öl- und Gasheizungen bei einem Ersatz nach wie vor durch gleichartige Modelle ersetzt werden, wie dies mindestens in einer Studie in Zürich sichtbar wurde. Bezeichnend ist auch, dass nicht einmal Alternativen geprüft werden. Ich denke, dass hier offensichtlich ein Handlungsbedarf besteht.
Dann stellen wir auch fest, dass mehrere Kantone Mühe haben, ihre Energiegesetze durchzubringen. In meinem Kanton brauchte es zwei Anläufe. Der zuständige Regierungsrat ist nicht ein Grüner. Er brauchte zwei Anläufe, um die Ziele zu erreichen, aber selbstverständlich auf einer tiefen Basis. In Solothurn und Bern wurden die Energiegesetze abgelehnt. Basel-Stadt als Vorreiterkanton hätte die Ziele bereits heute erreicht. Offensichtlich ist bereits heute klar - ohne jetzt in eine detaillierte Evaluation zu gehen -, dass die Zielsetzungen auf kantonaler Ebene nicht erreicht werden können. Daraus schliesse ich, dass auch die Kantone bei diesen Fragen einen Zacken zuzulegen haben.
Wenn Sie die Differenz zwischen den Anträgen der Minderheiten und demjenigen der Mehrheit betrachten, fällt in erster Linie einmal auf, dass die Mehrheit mit der klaren Zahl 2023 operiert, während die Minderheit Vonlanthen bzw. die Minderheit Fässler Daniel vom Jahr 2028 ausgeht. Wenn man die Umsetzung in Betracht zieht, dauert es nochmals zwei Jahre mehr; dann sprechen wir von einem Beginn nach 2030. Wenn man jetzt wieder sieht, welche Lebensdauer eine Heizanlage aufweist, sprechen wir von zwanzig Jahren oder mehr. Das heisst, ein Investitionsentscheid im Jahre 2030 würde dann logischerweise erst ab 2050 überhaupt die Möglichkeit zulassen, irgendeine Wirkung zu erzeugen, indem dann der Ersatz des Ersatzes in die Anschaffung käme.
Ich persönlich bin der Auffassung, es sollte den Kantonen wirklich freigestellt werden, wie sie die Ziele erreichen. Gebäudehülle versus Heizsystem ist für mich nicht das Thema. Die Hoheit der Kantone sollte gewährleistet sein, deshalb dieser Zusatzantrag. Die Kantone würden von den Bestimmungen in Artikel 9 Absätze 1 bis 2ter - das wäre die Meinung - ausgenommen. Damit könnten die kantonalen Regelungen greifen, und die Kantone könnten auch aufzeigen, dass sie die Ziele erreichen.
Ich ersuche Sie, dieser Ergänzung zuzustimmen. Es ist eine Ergänzung in dem Sinn, dass wir hier zwischen den Positionen eine Einigung finden und dass die Kantone auch einbezogen werden, wie dies Kollege Vonlanthen angesprochen hat. Es ist für mich selbstverständlich, dass dazu dann noch eine Debatte im Nationalrat geführt wird; das erscheint mir offensichtlich erforderlich. Aber ich glaube, vom Grundtenor her ist es klar: Die Wirkung erhöhen und die Freiheit der Kantone bewahren - das ist das Ziel dieses Ergänzungsantrages zur Mehrheit.