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Müller Philipp · Ständerat · 2019-09-23

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-23

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Seit nunmehr 38 Jahren mache ich beruflich nichts anderes als Gebäudesanierungen, energetische Sanierungen, Gebäudehüllen, Wärmesysteme usw., daneben natürlich auch Neubauten - wenn es nicht gerade Mietwohnungen sind, die zu Zehntausenden leer stehen.

Ich habe hier vor mir ein Schreiben eines Baudirektors, der die Position der Energiedirektoren natürlich unterstützt. Er schreibt, dass energetische Sanierungen nicht mehr gemacht würden, sondern dass der Wärmeerzeuger ersetzt würde, wenn der CO2-Grenzwert bereits ab 2023 gälte. Die Hauseigentümer würden ihr Geld in den Ersatz der Wärmeerzeuger investieren müssen statt in energetische Sanierungen. Danach würden beispielsweise mit Luft-Luft-Wärmepumpen - richtig wäre: mit Luft-Wasser-Wärmepumpen - schlecht isolierte Gebäude beheizt. Dies mache ihnen auch im Hinblick auf den Stromverbrauch im Winter grosse Sorgen.

Mit Verlaub, das ist eine sehr theoretische Sicht der Dinge, und ich möchte meine Argumente aus der Praxis dagegenhalten. Wenn ich also eine Heizung - einen Wärmeerzeuger - ersetzen muss und vor der Wahl stehe, welche Variante ich bevorzuge, ist nicht das Stichdatum 2023 wichtig. Kollege Luginbühl hat notabene ganz am Rande erwähnt, was [PAGE 855] wichtig ist. Es ist nicht so, dass 2023 alle Ölheizungen rauszuschmeissen oder Massnahmen zu ergreifen sind. Wenn ich eine Heizung bis 2030 betreibe und sie dann ersetze, so gelten dann - und erst dann - die Vorschriften gemäss diesem neuen Gesetz.

Sie haben gemerkt, ich spreche hier für die Mehrheit. Ich unterstütze die Kommissionsmehrheit. Was bedeutet ihr Antrag in der Praxis? Wir haben jetzt sehr viel Theorie gehört, und ich unterstelle den Energiedirektoren, dass sie auch sehr viel Theorie gewälzt haben. Ich will das nicht unter den Tisch wischen; ich will das natürlich auch würdigen. Aber die Praxis besagt etwas anderes: Wer kommt heute noch auf die Idee, eine Ölheizung mit einer Ölheizung zu ersetzen? Wer ist noch so dumm?! Muss ich deutlicher fragen? Wer macht so etwas? Die Alternative, wie sie hier, in diesem Schreiben des Baudirektors, aufgezeigt wird, ist: Er ersetzt die Ölheizung durch eine Wärmepumpenheizung, aber saniert die Gebäudehülle nicht: keine neuen Fenster, keine neue Fassadenisolation. Ja, wer ist denn so blöd, das zu tun? Damit heizt er ja mit Strom; es ist praktisch eine Direktheizung via Strom. Dann wird er eine Stromrechnung erhalten, die ihm sämtliche Mieter vertreibt oder ihn selber in den Ruin treibt, wenn er im selbstgenutzten Wohneigentum wohnt. - Das ist nicht die Realität!

Die Realität ist, dass mit der Gebäudehülle, vorab mit den Fenstern - wir haben heute Fenster mit einem K-Wert von 0,6 Watt pro Quadratmeter Kelvin -, etwa ein ums Vierfache besserer Wert als noch vor fünfzehn, zwanzig Jahren erreicht wird. Das ist aus der Realität gesprochen. Ich mache das täglich. Also, wer macht so etwas, wie es hier als Einwand gegen die Mehrheit geschrieben steht? Das macht niemand, meine Berufskollegen nicht und auch die Privaten nicht, die beraten werden. Und wenn sie sich nicht beraten lassen und einfach etwas drauflosbasteln, ja gut, für diese Leute können wir kein Gesetz machen, dann müssen sie halt an der Stromrechnung leiden.

Im Übrigen können die Kantone Vorschriften machen. Wenn ich eine Wärmepumpenheizung einbaue, muss ich ja ein Baugesuch einreichen. Zumindest bei der Luft-Wasser-Heizung ist das so, und bei der Erdsondenheizung sowieso. Dann kann der Kanton via Muken oder via Baubewilligung schreiben: Ich will, dass in diesem Bau ein Aussenmauer-Gesamtisolationswert von 0,2 oder 0,3 oder 0,6 Watt pro Quadratmeter Kelvin eingehalten werden muss. Das kann der Kanton machen, und er wird es machen. Wenn er schlau ist, macht er das mit den Muken, ganz einfach.

Und noch etwas: Warum schmeisse ich alle Ölheizungen raus? Ich gewinne Platz. Ich habe einen Öltank weniger. Ich gewinne ein Zimmer. In vielen alten Häusern hat er Zimmergrösse oder Bastelraumgrösse oder irgendetwas.

Und wenn Sie den Kantonen einfach glauben, dass diese die Muken, wie ich höre, sehr schnell vorantreiben, dann muss ich Ihnen etwas sagen: Ich habe meine Erfahrungen gemacht mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der BPUK. 2008, vor elf Jahren, habe ich im Nationalrat einen Vorstoss gemacht; er kam in beiden Räten durch. Man hat im November 2010 ein Konkordat gemacht: Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Es haben noch nicht 26 Kantone unterzeichnet, sondern bis jetzt 15 Kantone. So sehr pressiert es also auch hier nicht, obwohl es um eine im Vergleich zum CO2-Gesetz harmlose Sache geht, nämlich um eine formelle, nicht materielle Harmonisierung von ganz einfachen Begriffen. Nicht einmal das hat nach neun Jahren die Zustimmung aller Kantone gefunden.

Ich bin auch der Meinung, dass der Antrag Graber Konrad die Bedenken der Kantone aufnimmt und in diesem Sinne zu unterstützen ist.

Eines möchte ich zum Schluss noch bemerken. Lassen Sie mich das Feld thematisch noch etwas öffnen. Die WAK-SR hat ja betreffend Eigenmietwert irgendeinen Vorschlag gemacht, den ich noch nicht genau angeschaut habe. Aber ich möchte doch festhalten, und so weit hat mich Banknachbar Noser aufgeklärt: Wenn Sie die Abzugsfähigkeit für energetische Massnahmen aufheben, dann schiessen Sie sich ins Knie. Dann schiessen Sie sich ins Knie! Wenn die Kantone das können, Frau Kollegin Häberli, umso besser. Ich möchte als Grundsatz festhalten: Wir müssen dafür sorgen, dass die Abzugsfähigkeit bei selbstgenutztem Wohneigentum weiterhin gewährleistet ist, sonst wird weniger oder gar nicht mehr saniert, insbesondere energetisch.

Ich hoffe jetzt, dass ich Sie nicht gelangweilt und Ihnen Einblick in den Alltag eines energetischen Bausanierers gegeben habe. Vielen Dank.