Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-24
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-24
Wortprotokoll
Ich habe es bereits gesagt: Es geht nicht darum, dass der Bundesrat hier leichtfertig den Schutz der Unternehmensdaten preisgeben würde. Ich habe ausgeführt, dass diese Daten über andere Bestimmungen in der Rechtsordnung geschützt sind. Ich wiederhole: Zivilgesetzbuch, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Urheberrechtsgesetz, Bestimmungen zum Schutz von Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen. Überdies sind die juristischen Personen durch Artikel 13 der Bundesverfassung, "Schutz der Privatsphäre", erfasst.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass der Schutz von Daten juristischer Personen schon früher Gegenstand von Beratungen in diesem Rat war, im Zusammenhang mit der Motion Béglé 16.3379. Ihr Rat hat diese Motion damals abgelehnt. Wir möchten hier auch keinen Swiss Finish machen. Sie haben es gehört, der Gewerbeverband unterstützt expressis verbis diese Haltung des Bundesrates.