Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-09-24
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Ich begründe nachfolgend die Minderheitsanträge zu Artikel 6a Absatz 7 dieses Entwurfes und Artikel 9 Absatz 4 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes, weil diese inhaltlich dasselbe betreffen.
Verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist auch für mich ein wichtiger Grundsatz. Dazu gehört auch eine transparente und klare Lohnpolitik. Strittig bleibt die Frage, wie weit die Transparenz gehen soll - schliesslich ist in diesem Widerstreit auch dem Anliegen auf Schutz der Privatsphäre gebührend Rechnung zu tragen; darüber haben wir in der vorangehenden Abstimmung entschieden.
Gegenstand des Minderheitsantrages bildet nun aber die Frage, inwieweit die vom Bundesrat festgelegten Grundsätze der Entschädigungs- und Lohnpolitik sowie die Transparenzregeln auch für vom Bund beherrschte, börsenkotierte Unternehmungen gelten sollen. Konkret gefragt: Sollen diese Regelungen auch für die Swisscom gelten? Was die Regeln der Transparenz betrifft, so sollen diese auch für die Swisscom gelten. Dort habe ich keine Mühe, solange nicht die Individuallöhne und individuellen Honorare, einschliesslich der Nebenleistungen, generell veröffentlicht werden.
Aber ich trete klar gegen die Geltung der Grundsätze des Bundesrates - gemäss den Absätzen 1 bis 6 - für die Lohnpolitik börsenkotierter Unternehmungen an; das ginge eindeutig zu weit. Folgende Gründe sprechen für diese Sicht der Dinge:
1. Die Swisscom als an den Börsen von New York und Zürich kotierter Konzern ist stärker als alle anderen vom Bund beherrschten Unternehmungen dem Markt und den Regeln des Wettbewerbs ausgesetzt.
2. Mit der Entlassung der Swisscom AG in den freien Wettbewerb wollte man dem Unternehmen im Konkurrenzkampf mit der vorwiegend ausländischen Konkurrenz gleich lange Spiesse verschaffen. Dazu gehörte auch die Überführung des öffentlich-rechtlichen Personalrechtes in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse. Es geht deshalb nicht an, dass dieser Schritt mit der beantragten Unterstellung der Swisscom unter das Personalrecht des Bundes rückgängig gemacht wird.
Ich bitte Sie - sicher auch mit der tatkräftigen Unterstützung von Bundespräsident Villiger -, hier meine Minderheitsanträge zu unterstützen.