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Campell Duri · Nationalrat · 2019-09-24

Campell Duri · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2019-09-24

Wortprotokoll

Hier vorne als Landwirt das Datenschutzgesetz zu erklären ist nicht so einfach. Kollege Rutz hat es gesagt, auch unter Juristen war die Diskussion in der Kommission hie und da ziemlich wirr. Aber angesichts der Tatsache, dass das Datenschutzgesetz seit 1992 in Kraft ist und wir in ihm unterdessen sehr viele Dinge geändert haben - ich denke auch an die Digitalisierung -, wissen wir alle, es ist Zeit, etwas zu unternehmen. Mir ist es bewusst: Solange wir ein solches Gerät in der Tasche haben, (Der Redner zeigt sein Smartphone) wissen sehr viele Leute über uns Bescheid. Man könnte sich auch fragen, ob wir den Auftrag geben sollten, die Anbieter zu fragen, was alles möglich ist. Natürlich geht das nicht. Damit möchte ich nur zeigen, wie viele Daten von uns schon im Umlauf sind.

Wie schon gesagt wurde: Das Resultat der Gesamtabstimmung in der Kommission - der Entwurf wurde bei 9 zu 9 Stimmen und 7 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen, weswegen wir heute diskutieren - sagt schon sehr viel aus. Wenn wir ein Datenschutzgesetz vors Volk bringen wollen, müssen wir uns hier im Saal einig sein. Sonst wäre es aufwendig und schwierig, dem Volk ein solches Gesetz nahezubringen. Wir haben im Jahr 2018 mit der Teilrevision Anpassungen an den europäischen Status diskutiert. Damals schon haben wir darauf aufmerksam gemacht: Fällen wir hier wichtige Entscheide, damit die Unternehmungen nicht wiederum grosse Veränderungen vornehmen müssen, wenn wir zur Totalrevision kommen! Dies ist für Unternehmungen, die international tätig sind, sehr wichtig. Sie müssen Rechtssicherheit und auch Planungssicherheit haben.

Wenn wir jetzt wieder grosse Veränderungen vornehmen, dann verstehe ich die Leute immer mehr, die sagen, auf die Politik sei kein Verlass. Machen wir diesen Schritt, [PAGE 1777] probieren wir, dies umzusetzen und in der Totalrevision einzuhalten, was wir schon bei der Teilrevision gemacht haben!

Die Punkte, die wir von den Kommissionssprechern schon gehört haben, möchte ich nicht wiederholen; wir werden diese heute noch ein paarmal hören. Ich möchte Sie aber auf etwas aufmerksam machen, nämlich auf eine mögliche Rückweisung des Gesetzes. Was nützt das? Was nützt es, dem Bundesrat diese Vorlage zurückzuweisen?

Wir haben die Pflicht, dieses Gesetz an unsere Zeit anzupassen. Ich habe es vorhin gesagt: Die Digitalisierung hat bei uns wirklich einiges, vieles verändert. Wie sagt doch das Sprichwort so schön: "Es folgt selten etwas Besseres." Probieren wir hier drinnen, die Diskussionen zu führen, den Gesetzentwurf mal durchzudiskutieren und, wie gesagt worden ist, diesen anschliessend an den Ständerat weiterzuleiten und uns dann für die letzten Details der Bereinigung hier zu treffen! Es nützt nichts, die Vorlage zurückzuweisen! Wir müssen in die Diskussion einsteigen und dieses Gesetz intensiv diskutieren. Mit einer Rückweisung verschieben wir das Problem nur. Ist das gute Politik, es nur zu verschieben, zurückzuweisen und hier drinnen nicht zu diskutieren?

Ich sehe, das Interesse an diesem Gesetz ist nicht sehr gross. Das sieht man auch daran, wie viele Leute hier drin sind. Haben wir aber trotzdem den Mut, die Diskussion aufzunehmen!

Wir treten ein, und dies möchten die BDP-Fraktion und ich auch Ihnen wirklich ans Herz legen. Ich bin für Eintreten.