Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-25
Wortprotokoll
Man muss sich einfach bewusst sein, dass bei diesem Gebäudeprogramm der Anteil des Bundes heute 75 Prozent beträgt. Also 75 Prozent bezahlt der Bund. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit wäre der Anteil des Bundes dann knapp über 80 Prozent. Man müsste das fast schon als Bundesprogramm mit Kantonsbeiträgen bezeichnen. Man kann sagen, okay, das ist gut so, das ist eine Abgabe, die da zurückerstattet wird. Ich habe selbstverständlich auch nichts dagegen, aber man muss sich der Dimensionen bewusst sein.
Hinzu kommt noch, dass im letzten Jahr von den 364 Millionen Franken, die für das Gebäudeprogramm an die Kantone ausbezahlt wurden, 70 Millionen von den Kantonen nicht verpflichtet worden sind, weil sie sonst auch selber hätten Geld einschiessen müssen. Man muss schon sehen, dass es ein bisschen harzt. Man kann nicht generell sagen, dass die Kantone ihre Aufgabe nicht wahrnehmen könnten, weil vom Bund zu wenig Geld komme, und man müsse jetzt ein bisschen mehr geben, damit man überhaupt etwas tun könne.
Gleichzeitig, denke ich, haben diese Überlegungen natürlich auch ihre Berechtigung. Deshalb bin ich gegenüber dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit etwas milder gestimmt; ich vertrete hier aber - wie auch die Minderheit Schmid Martin - selbstverständlich den Entwurf des Bundesrates. Wenn Sie sehen, dass wir noch Geld zurückbekommen, dass das Geld gar nicht verpflichtet wird und Sie jetzt auf über 80 Prozent gehen wollen, dann ist das schon etwas schwierig zu begründen. Weil ich vermute, dass sich auch hier die Kommissionsmehrheit durchsetzt, möchte ich, dass man zuhanden der Materialien festhält, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Kriterien, der Modalitäten und des jährlichen Höchstbetrags Ihren allfälligen Entscheid berücksichtigt und dann in der Folge den für die Kantone in Form von Globalbeiträgen zur Verfügung gestellten Betrag auch entsprechend reduzieren würde.
Sie haben in Artikel 9 Ihre Vorstellungen an die Kantone festgeschrieben. Ich denke, da sind wir uns wahrscheinlich wieder alle einig. Sie haben auch klar gesagt, dass die Kantone, die vorwärtsmachen, die auch selber Mittel eingeschossen haben, die klare Konzepte haben und ihrer Bevölkerung etwas geben, allenfalls den Faktor 3 erhalten sollen, da sie selber tatsächlich auch aktiv geworden sind und sich [PAGE 921] einbringen. Frau Bruderer Wyss hat zu Recht gesagt, dass wir das für die Bevölkerung und für die Hauseigentümer machen. Da muss der Hauseigentümerverband nicht einfach dagegen sein, sondern er soll unsere Leute unterstützen, damit die Hauseigentümer auch tatsächlich die entsprechenden Sanierungen machen können. Ich glaube, diese Differenzierung müssten wir machen.
In diesem Sinne, würde ich sagen, war Ihr Entscheid bei Artikel 9 mit dem Überbrückungsvorschlag von Herrn Ständerat Graber wichtig. Ich habe auch bei den Kantonen gesehen, dass es bei ihnen gut angekommen ist, dass man hier den Föderalismus doch auch respektieren will und diese Differenzierung vorgenommen hat. Da ist es besser verständlich und nachvollziehbar, wenn Sie hier Ihrer Kommissionsmehrheit folgen. Der Bundesrat war und ist hier der Meinung, dass 75 Prozent Bundesanteil an einem Programm eigentlich schon recht viel sind. Sie könnten das auch gegenüber den Kantonen gut vertreten.