Lexipedia

AB 252866

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsratspräsident des Flughafens Lugano, der krampfhaft um sein Überleben kämpft. Betroffen sind direkte und indirekte Arbeitsplätze und ein beträchtlicher Beitrag an das Bruttoinlandprodukt des Tessins - ungefähr 200 Millionen Franken pro Jahr nach Schätzung der Universität St.[NB]Gallen.

Ich anerkenne trotzdem die Notwendigkeit, dass auch die Luftfahrt ihren Beitrag zur Emissionsverminderung leisten muss. Sie macht es auch: Flugzeuge der neuen Generation emittieren 30 Prozent weniger als die der Neunzigerjahre; die Emissionen pro Passagierkilometer sind tiefer als bei einem durchschnittlichen Fahrzeug. Die Luftfahrt könnte noch mehr tun, wenn international abgesprochene Lösungen gefunden würden, z. B. was die Flugrouten betrifft - diese werden über gewissen Ländern künstlich verlängert -, was die Anflugverfahren auf verschiedene Flughäfen betrifft usw.

Trotzdem opponiere ich nicht gegen eine Flugticketabgabe, auch, um die Passagiere zu sensibilisieren. In diesem Sinne teile ich die Auffassung der Kommissionsmehrheit. Aber die Kommissionsmehrheit spricht von der Elastizität des Marktes. Ich weiss nicht, auf welchen exakt-wissenschaftlichen Kenntnissen die Berechnung basiert, dass mit dieser Abgabe 10 Prozent weniger geflogen werden könnte.

Wir haben vorhin lange über die Verlagerungswirkung der Benzinabgabe gesprochen. Wenn wir mit dem Tanktourismus gleich auch den Einkaufstourismus fördern wollen, müssen wir nur die Abgabe so erhöhen, dass es sich noch mehr rentiert, im Ausland einzukaufen und zu tanken. Deswegen haben wir hier notabene in mindestens zehn Artikeln die Regelungen der Europäischen Union erwähnt. Zum Beispiel sagen wir in Artikel 10: "Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Regelungen der EU und kann gegebenenfalls die Zielsetzung anpassen." In Artikel 10a werden die Referenzwerte der Europäischen Union, vermindert um 15 Prozent, um 30 Prozent und so weiter, erwähnt. Wir machen also immer eine Referenz an das, was in der Europäischen Union passiert. In Artikel 11 sprechen wir von "Erleichterungen" für Personenwagen, die "nicht später als in der EU zu beenden" sind. In Artikel 12 sagen wir: Der Bundesrat berücksichtigt "die Regelungen der EU" - und so weiter. Der Referenzmarkt ist natürlich die Europäische Union, auf welche wir uns bei sämtlichen Bestimmungen, die ich erwähnt habe, denn auch beziehen.

Es geht hier eigentlich um die umliegenden Länder und nicht zwingend um die gesamte EU, zumal es keine europaweite Regelung für eine Flugticketabgabe gibt, zumindest bislang nicht. Was aber machen die umliegenden Länder? In Italien beträgt die Flugticketabgabe zwischen 6,5 und 7,5 Euro. Österreich macht es besser: Dort beträgt die Abgabe zwischen 3,7 und 17,5 Euro. In Deutschland beträgt sie zwischen 7,5 und 42 Euro. In Frankreich beträgt sie zwischen 5,7 und 53 Euro. Der durchschnittliche Mindestsatz in den umliegenden Ländern beträgt somit 6 Euro; der durchschnittliche Maximalsatz beträgt 30 Euro. Zu glauben, es würde mit einer im Vergleich zu den anderen Ländern derart viel höheren Abgabe zu keiner Verlagerung kommen, ist blauäugig.

Natürlich bin ich besonders sensibilisiert. Die Tessiner fahren nach Malpensa, wo es gut gelegene und sehr günstige Parkplätze gibt. Die Flugtickets kosten dort weniger als jene für Flüge aus der Schweiz, das wissen wir. Hier ist die Kaufkraft höher, es gibt die Frankenstärke, zumal hier in der Schweiz auch andere Kosten höher sind als in den umliegenden Ländern. Man fährt also nach Malpensa oder nach Bergamo und fliegt von dort viel günstiger, als wenn man von Zürich aus fliegen würde.

Zu glauben, das sei nur ein Problem der Tessiner, ist auch blauäugig: Man kann natürlich von Genf nach Lyon und zurück fahren, bei der Rückfahrt noch tanken und vielleicht in einem Supermarkt die Einkäufe der Woche tätigen. Aus Zürich wird man vielleicht nicht nach München, Frankfurt oder Wien fahren - man wird aber fliegen und die Abgabe der Europaflüge bezahlen, dann die Tickets aus Frankfurt, München oder Wien, die günstiger sind als aus Zürich, kaufen. Das ist bekannt, darüber wurde auch berichtet, das ist auch die Politik der Lufthansa-Gruppe, aber wir wollen das jetzt nicht noch kommentieren.

Die Tickets sind so schon günstiger, und dazu kommt die Differenz von 90 Franken zwischen 30 und 120 Franken zum Tragen. Ich bin überzeugt, dass wir eine Abgabe einführen müssen, aber wenn wir damit nur erreichen, dass die Passagiere ihre Flughäfen wechseln und dass dieser Flugverkehr in andere Länder verlagert wird, haben wir nicht nur für den [PAGE 911] Standort Schweiz sehr wenig getan, sondern auch - so glaube ich - für die CO2-Emissionsbekämpfung.

Deswegen schlage ich eine sehr einfache Anpassung von Artikel 38c vor: mindestens 30 Franken und höchstens 120 Franken, jedoch höchstens das Doppelte des Durchschnitts[NB]der[NB]Abgaben der umliegenden Länder. Doppelt so viel ist schon etwas - wir werden wie immer die Musterschüler sein -, aber doppelt so viel ist eine Begrenzung, die unserem Standort vielleicht nicht so sehr schadet als vier- oder fünfmal mehr als in den umliegenden Ländern.

Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag zu unterstützen.

AB 252866 | Lexipedia | Lexipedia