Minder Thomas · Ständerat · 2019-09-25
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-25
Wortprotokoll
Die Flugticketabgabe ist unbestritten. Beim Lösungsansatz hat man eine Abstufung gewählt, wonach die Abgabe bei kurzen Flügen und solchen in der Economy Class weniger hoch ausfällt als bei Langstreckenflügen und Flügen in der ersten Klasse. Ziel war, sämtliche Passagiere, Passagierklassen und Fluglängen zu erfassen.
Vielleicht nicht gerade vergessen, aber zumindest keinen geeigneten Lösungsansatz gefunden hat man für jegliche Flüge mit Privatjets ausgehend von der Schweiz. Damit gibt es für diese auch keine Abgabepflicht, denn die Benutzer von Privatjets kaufen kein Ticket oder zumindest kein klassisches Flugticket. Diese Unterlassung ist ein Fehler, und der muss korrigiert werden. Privatflüge in und aus der Schweiz heraus müssen ebenfalls erfasst werden. Auch Personen, welche im Privatjet fliegen, sollen eine CO2-Taxe bezahlen. Mir ist bewusst, dass die Lenkungswirkung bei dieser gutbetuchten Klientel nicht riesig sein wird, doch im Volk würde es niemand verstehen, wenn wir Economy-Class-Flüge taxieren, die Privatjets hingegen, mit ihren noch viel problematischeren Flügen, geradezu über die CO2-Abgabe hinwegfliegen lassen würden. Allerspätestens im Nationalrat würde dieses Anliegen aufgegriffen. Wir sind also gut beraten, bereits hier im Erstrat Privatjets zu erfassen.
Was ganz genau unter "Privatjet" fällt, überlasse ich dem Bundesrat. Er kann das in den Ausführungsverordnungen definieren; ich habe es bewusst offengelassen. Selbstverständlich geht es beim Fliegen im Privatjet in erster Linie um das gewerbsmässige Fliegen und nicht um Schulungs-, Rettungs- und Trainingsflüge oder um Flüge im Zusammenhang mit dem Holzen oder dem Versorgen von Hütten im alpinen Gebiet. Die Rega usw. würde ebenfalls nicht tangiert. Artikel 38gbis Absatz 2 meines Antrages ermöglicht, genau solche Ausnahmen zuzulassen.
Wichtig ist auch festzustellen, dass bei einem Privatjet oftmals kein Ticket bestellt und ausgestellt wird, daher kann der Privatjetflug nicht über die Flugticketabgabe erfasst werden. Hier braucht es einen anderen Ansatz. Ich habe mit diesem Einzelantrag eine Privatflugabgabe von 500 Franken pro Start gewählt. Darunter fallen sollen aber auch alle touristischen Sightseeing-Flüge, die kommerzielle Privatflüge darstellen. Der Ansatz einer Taxe pro Start ist unbürokratisch.
Jeder Privatjet wird beim Starten vom abgehenden Flughafen in der Schweiz eine CO2-Taxe von 500 Franken belegt und fakturiert haben. Gewicht des Fliegers, Anzahl Passagiere, Destination, Reisedistanz, Flugdauer - das spielt keine Rolle. Die Abgabe wird ebenfalls dem Klimafonds zugewiesen.
Eine Pauschale ist eine unbürokratische Lösung. Es stimmt, dass die 500 Franken willkürlich ausgewählt wurden. Das gilt aber auch für die Beträge 30 bis 120 Franken bei der Flugticketabgabe. Die Kerosinbesteuerung oder eine allfällige Kerosinauftankungstaxe habe ich verworfen, weil so das Risiko besteht, dass der Privatjet gar nicht mehr in der Schweiz auftanken würde.
Die Anzahl Flüge, Abflüge und Flüge innerhalb der Schweiz mit Privatjets konnte ich leider nicht eruieren. Was man jedoch weiss, wenn man auf Google sucht, ist, dass alleine während des WEF in Davos etwa 1500 Privatjets in der Schweiz landen und starten. Meine Einschätzung ist, dass es sich um mehrere Tausend Flüge mit Privatjets oder auch Sightseeing-Flüge pro Jahr handeln muss.
Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zu einer CO2-Besteuerung für Privatjets mit einer Abflugtaxe zuzustimmen.