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Rieder Beat · Ständerat · 2019-09-25

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-09-25

Wortprotokoll

Vielleicht leuchtet es Herrn Kollege Luginbühl ein, was ich sage. Es ist nun einmal so, dass das Strafrecht Ultima Ratio sein und im Verwaltungsstrafrecht mit Zurückhaltung auf die Tatbestände des Vorsatzes angewendet werden sollte.

Der vorsätzliche Täter wird im Umweltbereich und auch beim CO2-Gesetz nach wie vor beurteilt und verurteilt, falls er die Tat begangen hat. Um was für Tatbestände geht es hier? Sie haben hier mit diesem CO2-Gesetz in der Zukunft ein hohes Mass an Bürokratie zu erfüllen. Sie haben Meldeformulare auszufüllen, Antragsformulare auszufüllen, Rückerstattungsformulare auszufüllen, Deklarationen auszufüllen und so weiter und so fort. Die Mehrheit möchte nicht, dass man bereits bei einer Fahrlässigkeit, das heisst bei einem unsorgfältigen Ausfüllen eines Formulares, strafrechtlich sanktioniert wird.

Diese Tendenz hat gerade im Ständerat in den letzten Jahren Einzug gehalten. Wir haben in mehreren Gesetzen, insbesondere im Geldspielgesetz, beim automatischen Informationsaustausch, beim Bundesgesetz über den Kleinkredit, beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz, beim Betäubungsmittelgesetz, dann die notwendigen Korrekturen gemacht, wenn uns das Gesetz vorlag. Wir können hier nicht den Umweltbereich generell gleichschalten, weil uns das Umweltschutzgesetz nicht vorliegt, sondern nur den Anfang machen und dieser inflationären Anwendung des Strafrechtes eine Grenze setzen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.