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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2019-09-26

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

È molto particolare iniziare la mia ultima presentazione di un oggetto da relatrice qui a Palazzo federale in italiano.

Ich wechsle jetzt dennoch zurück in die deutsche Sprache. Ich glaube, es ist dann für alle Anwesenden einfacher zu verstehen, was ich sage.

Wir behandeln die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" respektive die Frage, ob wir der Stimmbevölkerung einen Gegenvorschlag unterbreiten und, wenn ja, welchen. Die[NB]Volksinitiative wurde am 15. September 2017[NB]eingereicht. Sie verlangt ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts in Artikel 10a der Bundesverfassung.

Ihre Staatspolitische Kommission hat sich am 20. August dieses Jahres mit der Volksinitiative auseinandergesetzt. Wir haben zuerst, wie wir es üblicherweise bei Volksinitiativen tun, das Initiativkomitee angehört. Anschliessend haben wir folgende drei Fragen diskutiert und beantwortet:

1.[NB]Ist die Volksinitiative gültig?

2.[NB]Wollen wir einen Gegenentwurf vorlegen, direkt oder indirekt, wie es der Bundesrat empfiehlt?

3.[NB]Empfehlen wir der Bevölkerung ein Ja oder ein Nein zu dieser Volksinitiative?

Zum ersten Punkt, zur Frage der Gültigkeit: Sie ist vielleicht deshalb besonders wichtig, weil es auch eine Petition gibt - wir haben diese ebenfalls heute zu behandeln -, die mit Verweis auf die Einheit der Materie auf die Frage der[NB]Gültigkeit fokussiert. Wie auch der Bundesrat - Sie sehen das in der Botschaft auf Seite 2920 - kommen wir zum Schluss, dass die Einheit der Materie gegeben und diese Bedingung also erfüllt ist. Wir kommen weiter zum Schluss, dass die Volksinitiative gültig ist.

Vielleicht noch zur Frage der Einheit der Materie: Es geht ja, und das auch als Entgegnung an die Vertreterinnen und Vertreter der Petition, um ein einziges Sachthema. Es geht um die Frage, wie mit Personen umgegangen werden soll, die im öffentlichen Raum verhüllt auftreten. Im Initiativtext gibt es einerseits die Verpflichtung, das Gesicht im öffentlichen Raum nicht zu verhüllen, und andererseits geht es um die Konsequenz, wenn eine Person trotzdem verhüllt ist. Es geht also um nur ein Sachthema. Wir sind der Meinung, die Einheit der Materie sei gegeben, und kommen wie der Bundesrat zum Schluss, dass die Initiative für gültig zu erklären ist.

Dann zur zweiten Frage, zur inhaltlichen Frage: Sehen wir Bedarf, das Thema Verhüllungsverbot anzugehen? Auf Bundesebene sehen wir den Handlungsbedarf an einem sehr kleinen Ort. Nicht auf Verfassungsebene - darum empfehlen wir mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Nein zur[NB]Volksinitiative -, aber auf Gesetzesebene sehen wir Handlungsbedarf, indem wir den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates unterstützen. Wie Sie nachher in der Detailberatung sehen werden, haben wir diesen auch noch ergänzt und präzisiert. Das werden Sie nachher noch hören.

Ich habe aber gesagt: Wir sehen den bundesgesetzgeberischen Handlungsbedarf an einem kleinen Ort. Warum das? Die Volksinitiative greift aus unserer Sicht in die kantonale Hoheit ein. Die Regelung des öffentlichen Raums ist in unserem Land Sache der Kantone. So haben sich auch schon verschiedene Kantone für oder gegen Verhüllungsverbote entschieden, das Thema also auch schon angepackt. Es wäre falsch und auch aus föderaler Sicht nicht richtig, hier generell einzugreifen. Trotzdem sehen wir in bestimmten Situationen den Handlungsbedarf, wie ich gesagt habe.

Warum? In der Schweiz ist es im gesellschaftlichen Austausch effektiv wichtig, sein Gesicht zu zeigen. Die[NB]Begegnung[NB]mit Menschen, die ihr Gesicht verhüllen - sei es aus religiösen oder aus anderen Gründen -, kann beunruhigen und Unbehagen hervorrufen. Wobei festzustellen ist, dass im öffentlichen Raum bei uns in der[NB]Schweiz sehr selten[NB]vollverhüllt auftretende Personen anzutreffen sind. Auch Frauen, die eine das Gesicht vollverschleiernde Burka oder einen Niqab tragen, sieht man in der[NB]Schweiz äusserst selten.

Die Haltungen der Kommissionsmitglieder dazu, wie störend solche Begegnungen sind, gehen enorm auseinander. Die Mehrheit ist aber klar der Meinung, dass hier nicht von einer Gefährdung des Zusammenlebens gesprochen werden kann. Das ist ja auch einer der Gründe, die für die Volksinitiative angeführt werden. Wir halten sie auch deshalb nicht für gegeben, weil die meisten solchen Begegnungen eben Begegnungen mit Touristinnen und Touristen sind, wo es also nicht um den Kern des Zusammenlebens in der Schweiz geht.

Unbestritten und aus unserer Sicht klar ist aber: Die Gesichtsverhüllung kann zum Problem werden, wenn eine Behörde eine Person identifizieren muss und die Person ihr Gesicht[NB]dann nicht zeigen will. Das Thema des[NB]Verhüllungsverbots ist ja auch immer wieder in parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen worden. Auch das zeigt uns, zeigte der Kommission, dass offenbar[NB]Handlungsbedarf besteht, auch auf Bundesebene, aber - wie gesagt - an einem sehr kleinen Ort, um eben auch der föderalen Aufgabenteilung, welche wir in unserem Land haben, Rechnung zu tragen. Der Bundesrat entwarf mit Rücksicht auf diese föderale Aufgabenteilung einen Gegenvorschlag, einen sehr gezielten Gegenvorschlag. Er ist eine gezielte Antwort auf die Probleme, die das Tragen von gesichtsverhüllenden[NB]Kleidungsstücken mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative bleiben die kantonalen Vorrechte aber gewahrt. Das ist uns seitens der Kommission[NB]wichtig. Die Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im[NB]öffentlichen Raum ganz verbieten möchten, können dies selbstverständlich nach wie vor tun. Wir kommen auf die Details dieses Gesetzentwurfes und der Anpassungen, die wir Ihnen seitens der Kommission empfehlen, noch zu sprechen. Ich kann Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass die Kommission Eintreten auf Vorlage 2 empfiehlt, und zwar mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Nun möchte ich aber noch die dritte und letzte Frage, die sich uns stellte, beantworten: Wie gehen wir mit der[NB]Volksinitiative um? Was ist unsere Abstimmungsempfehlung? Wir lehnen diese Volksinitiative mehrheitlich ab. Warum? Verschiedene Punkte habe ich schon genannt. Es handelt sich aus unserer Sicht um einen Eingriff in die Hoheit der Kantone, das habe ich bereits erläutert. Damit verbunden würde es auch[NB]Umsetzungsprobleme und eine finanzielle Belastung der Kantone geben; denn die betreffende Kontrolle kostet, zumal die Initiative in ihrem Geltungsbereich sehr breit ist. Sie zielt zwar hauptsächlich auf zwei Verhalten ab: einerseits das Tragen einer Sturmhaube zur anonymen Begehung von Gewalt- und Straftaten - namentlich im Rahmen von Demonstrationen - sowie andererseits die Verhüllung des Gesichts aus religiösen Gründen. Aber das Verbot gälte auch für friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten oder für Personen, die sich im Rahmen von Werbekampagnen oder aus anderen Gründen auf der Strasse verkleiden. Es gälte auch für Touristinnen und Touristen, nicht nur für in der Schweiz ansässige Personen. Der sehr breite Geltungsbereich zeigt auch, dass der Vollzug eben nicht einfach wäre. Klar ist, dass da in kantonale Hoheiten eingegriffen würde.

Ich komme jetzt aber noch zu zwei weiteren Punkten, um abzuschliessen, und diese sind beide sehr wichtig. Ich bin noch nicht darauf eingegangen. Der zweitletzte Punkt: Die Initiative nimmt für sich in Anspruch, die individuellen[NB]Freiheitsrechte und die Gleichstellung der Geschlechter [PAGE 955] zu stärken. Sie spricht damit den Umstand an, dass die Vollverschleierung Symbol eines Gesellschaftsverständnisses ist, das die Unterdrückung der Frau zementiert. Auch wir sind der Ansicht, dass es nicht hinnehmbar ist, eine Person zur Verhüllung ihres Gesichtes zu zwingen. Das[NB]möchten wir ganz klar festhalten. Aber hier gilt es auf Artikel 181 des Strafgesetzbuches, "Nötigung", zu verweisen: Bereits heute macht sich strafbar, wer jemanden zwingt, das Gesicht zu verhüllen. Wir haben hier also bereits einen Tatbestand, und wir haben[NB]Möglichkeiten, um einzugreifen. Die Möglichkeit einzugreifen besteht übrigens auch auf kantonaler Ebene bei der vorhin erläuterten Zielgruppe der Demonstrantinnen und Demonstranten. Wir sind der Meinung, dass es in Bezug auf die Gründe und die Zielgruppen, die hier angesprochen werden, bereits Möglichkeiten gibt, um punktuell einzugreifen.

Zum letzten Punkt, last, but not least: Die Schweiz bekennt sich zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Flächendeckende Kleidervorschriften stehen in unseren Augen völlig[NB]im[NB]Widerspruch dazu. Das gilt umso mehr aufgrund der abschliessend formulierten Ausnahmen, welche es schlicht nicht zulassen, hier auch weitere Ausnahmen zu machen, bei touristischen Interessen beispielsweise oder um die Interessen von Personen zu berücksichtigen, die ohne Gewalt demonstrieren oder wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen wollen.

Zusammen mit dem Bundesrat kommen wir zum Schluss, dass die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen ist, dass ihr aber - wie gesagt - mit einem indirekten Gegenvorschlag zu begegnen ist. Die Empfehlung zur Ablehnung der[NB]Volksinitiative in Vorlage 1 beantragen wir mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Es gibt hier eine Minderheit, die sich bestimmt auch noch äussern wird.