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Föhn Peter · Ständerat · 2019-09-26

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen, und demzufolge braucht es für mich auch keinen Gegenvorschlag.

Es ist höchste Zeit, einmal Nägel mit Köpfen zu machen. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt, und alle sprechen davon, dass Handlungsbedarf besteht. Aber man will nicht handeln, weiss nicht, wo ansetzen, oder man getraut sich nicht. Das ist doch völlig falsch! Wir müssen einmal den Mut und das Rückgrat haben, hier eine Gesetzgebung zu machen oder in diesem Fall die vorliegende Initiative im positiven Sinne vor das Volk zu bringen.

Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates: "Die Initiative setzt sich zum Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Mindestvoraussetzungen für das 'Zusammenleben' zu bewahren. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Zeigen des Gesichts eine wichtige Rolle beim gesellschaftlichen Austausch spielt." Herr Minder hat es schon vorhin angesprochen. "Er anerkennt insbesondere, dass die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen, wie etwa das Tragen einer Burka oder eines Niqab, bei zahlreichen Personen Unbehagen auslöst. Solche Auftritte sind Ausdruck fundamentalistischer Strömungen im Islam und weisen auf eine Integrationsverweigerung hin. Sie entsprechen nicht den Werten der Offenheit und des Austauschs, wie sie unserer Demokratie zugrunde liegen."

Also, auch der Bundesrat anerkennt die Problematik. Es geht ja nicht nur um diese Verhüllungen. Es geht mit dieser Initiative natürlich auch um Verhüllungen beim Chaotentum, bei Demonstrationen usw.

In der Kommission habe ich gesagt, dass der Gegenentwurf für mich kaum das Papier wert sei, auf dem er geschrieben steht; zu dem stehe ich heute noch. Ich möchte wissen, was man aus diesem Gegenentwurf herausnehmen kann, was man nicht schon hat. Denn das hat man heute alles schon.

Ich zitiere aus der Vernehmlassungsantwort meines Kantons, des Kantons Schwyz: "Das neue Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot", und damit ist der vorgelegte Gegenvorschlag gemeint, "bringt aus Sicht des Regierungsrates keinen Mehrwert. Bereits heute muss bei der behördlichen Identifizierung von vermummten bzw. verschleierten Personen eine effektive visuelle Identifikation erfolgen. Das Nichtbefolgen der Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts kann nicht mittels Busse erledigt werden. Unklar ist auch, welche Person Adressat einer Busse sein sollte, wenn ebengerade diese Person nicht eindeutig identifiziert wurde und das Ordnungsbussenverfahren nicht zur Anwendung kommen kann. Nicht zu überzeugen vermag weiter die vorgesehene Ergänzung des Tatbestands der Nötigung. Wer eine Frau unter Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zwingt, einen Gesichtsschleier zu tragen, macht sich gegebenenfalls bereits nach geltendem Recht strafbar. Der Regierungsrat", ich spreche immer noch vom Regierungsrat des Kantons Schwyz, "bezweifelt, dass der vorliegende indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative geeignet ist, dieser gegenübergestellt zu werden, nimmt er doch das Kernanliegen - das Verhüllungs- bzw. Vermummungsverbot im öffentlichen Raum - in keiner Art und Weise auf."

In eine ähnliche Richtung ging in der Vernehmlassung auch der Kanton Zürich: "In einer auf liberalen, auf rechtsstaatlichen Grundprinzipien wie Gleichheit und Gleichberechtigung beruhenden Gesellschaft können Vollverhüllungen im öffentlichen Raum nicht hingenommen werden. Vor diesem Hintergrund verlangen wir deshalb die Ausarbeitung eines neuen indirekten Gegenvorschlages, der ein allgemeines Vermummungsverbot und eine Regelung der Rechtsfolgen bei Nichtbefolgung enthält" - usw. usf. Ich könnte jetzt noch viel vorlesen, aber es ist einfach so - unsere Kommissionssprecherin hat es auch gesagt -: Es besteht Handlungsbedarf. Ich sage einfach, der Gegenvorschlag, wie er heute vorliegt, hat nach meiner Ansicht weder Hand noch Fuss. Ich bin dann gespannt, wie das umgesetzt werden könnte oder kann.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass das ein Eingriff in die Autonomie, in die Hoheit der Kantone sei. Wir helfen mit der Initiative gerade den Kantonen. Denn etliche Kantone rufen ja geradezu zum Handeln auf, zumindest die Bevölkerung, welche sich da und dort völlig verunsichert fühlt. Das zeigen auch die verschiedenen Vorstösse in den Kantonen. Da spreche ich vor allem die unsäglichen Demonstrationen an, Demonstrationen mit Vermummten, Demonstrationen mit Chaoten, denen die Polizei vielfach machtlos gegenübersteht; machtlos, weil sie nicht noch grösseres Unheil anrichten will respektive anrichten darf.

Sie sehen, Handlungsbedarf besteht. Wir sind drauf und dran, etwas zu machen, aber nicht etwas mit Hand und Fuss.

Deshalb bitte ich Sie dringendst, diese Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Dann brauchen wir auch diesen nichtssagenden Gegenvorschlag nicht.