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Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-09-26

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit bei Artikel 49a Absatz 2 fordere ich, wie übrigens auch der Bundesrat, dass bei der Vergütung an die Vertragsspitäler bei der heutigen Regelung mit maximal 45 Prozent geblieben wird. Die Kommissionssprecherin hat das eingangs etwas despektierlich als Nebenschauplatz bezeichnet. Das ist es mitnichten, es geht hier doch um grosse Summen! Leider konnte vieles davon nicht in Zahlen ausgedrückt werden, weil dafür schlicht und einfach die Basis fehlte. Aber es ist dennoch wichtig.

Schon die heutige Regelung entzieht der OKP Gelder, die zu den Privatspitälern, die nicht Listenspitäler sind, wandern - zu Privatspitälern, die sich eben die Rosinen im Gesundheitswesen herauspicken. Denn Vertragsspitäler sind Privatspitäler, die sich nicht verpflichten wollen, sich in irgendeiner Form an der Ausbildung oder am Grundversorgungsauftrag zu beteiligen. Meist werben sie besonders lukrative Fälle ab, also zusatzversicherte Patientinnen und Patienten, und werden dafür erst noch aus der Grundversicherung abgegolten. Schon die maximal 45-prozentige Vergütung, die heute vereinbart werden kann, geht uns grundsätzlich zu weit. Sie lässt uns alle über die Kopfprämien lukrative Privatspitäler mitfinanzieren, deren Gewinne zudem oft von ausländischen Investoren "abgezügelt" werden.

Diese Subventionierung aus der Grundversicherung soll nun also noch ausgebaut werden. Dies führt dazu, dass die Prämien für die Zusatzversicherten sinken werden - wie viel, kann nur gemutmasst werden, denn Zahlen dazu wurden uns keine geliefert, obwohl wir sie verlangt haben. Die Subkommission verweigerte uns diesen Auftrag, sie war nicht bereit, das erheben zu lassen. Zahlen wurden nicht zuletzt deshalb nicht geliefert, weil auch das BAG sich ausserstande erklärte, sie zu errechnen, da ihm schlicht die Daten fehlten. So viel zur Transparenz und zur Datenlage.

Das BAG kann die Auswirkungen dieser Efas-Vorlage also nicht vollumfänglich abschätzen. Kostenneutralität, wie sie bei dieser Vorlage immer wieder gefordert wird, wird es also höchstens für die Kantone geben, nicht aber für die Prämienzahlenden. Diese werden mit der Besserstellung der Privatspitäler zusätzlich belastet. Wenn dann auch noch die Langzeitpflege integriert würde, dann gäbe es noch weitere Verschiebungen zulasten der Prämienzahlenden.

Ich komme zurück zu den Vertragsspitälern. Die Änderung in Artikel 49a führt zudem zu zwei massiven Fehlanreizen, die zu Mengenausweitungen und zusätzlichen Kosten führen werden. Wenn die Privatspitäler, welche eben Vertragsspitäler sind, höhere Vergütungen erhalten, werden sie mehr unnötige Eingriffe vornehmen. Schon heute ist es so, dass an zusatzversicherten Patientinnen und Patienten deutlich mehr Eingriffe vorgenommen werden, weil dort eben Zusatzhonorare zu holen sind. Beispiele gefällig? Patientinnen und Patienten, die halbprivat oder privat versichert sind, werden in der Schweiz 2,2-mal häufiger am Knie operiert als Patienten mit einer Grundversicherung. An der Wirbelsäule nehmen die Ärzte bei den Zusatzversicherten 1,5-mal mehr operative Eingriffe vor, und Hüftgelenke werden bei ihnen 1,3-mal häufiger ersetzt als bei Grundversicherten. Das sind Zahlen, die eine Auswertung der Spitalstatistik durch das BAG ergibt. Ich glaube nicht, dass Zusatzversicherte grundsätzlich schlechtere Knie, schwächere Wirbelsäulen oder problematischere Hüften haben. Jährlich wird die Grundversicherung somit bereits heute mit Zahlungen in der Höhe von rund 400 Millionen Franken an die Zusatzversicherten unnötig belastet.

Zudem gibt es Anreize, zusätzlich Privatspitäler zu betreiben. Überall dort, wo man über die Schliessung von öffentlichen Spitälern spricht, stehen bereits mehrere Betreiber von Privatspitälern zur Stelle und wollen sie übernehmen. Kosten sind dann auch noch keine gespart.

Die massiv höhere Vergütung an die Behandlungen in den Vertragsspitälern führt auch dazu, dass die Spitalplanung der Kantone unterlaufen und ausgehöhlt wird. Mit dem Anstieg der Vergütung aus der OKP auf 74,5 Prozent der Kosten verlieren die Privatspitäler, welche heute noch auf Spitallisten figurieren, den Anreiz, die Vorgaben der Kantone zu erfüllen, die für die Aufnahme auf eine Liste nötig sind. Sie würden sich dann aus der Verantwortung verabschieden.

Das ist eine problematische und kostspielige Entwicklung. Es ist also absolut unverständlich, dass die Kommissionsmehrheit zu keinem Zeitpunkt bereit war, diese Argumente zu hören. Dazu passt auch, wie knapp das Ganze im Kommissionsbericht abgehandelt wurde. Man will einfach die Privatspitäler, die Vertragsspitäler sind, noch besser stellen und Partikularinteressen der Krankenversicherer und der Privatspitäler durchboxen - koste es, was es wolle. Die Prämienzahlenden wird es einiges kosten.

Darum bitte ich Sie: Non esagerate! Sostenete la proposta della mia minoranza ed il Consiglio federale.