Lexipedia

preparatory:AB 253464

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Ich denke, wir sind hier an einer Präzisierung. Artikel 31 richtet sich an den Bundesrat beim Erlass der Verordnungen. Es sind dann nationale, generell-abstrakte Normen, die er erlässt. Beim Erlass dieser Normen soll er eben im Interesse der Industrie generelle Normen, die in der Europäischen Union oder in anderen Ländern angewandt werden, übernehmen. Es geht um technische Normen wie beispielsweise die Festlegung grafischer Gestaltungsregeln wie Bildwarnhinweise, aber auch um technische Normen, die heute bereits vorhanden sind.

Es ist die gleiche Vorschrift, Kollega Kuprecht, wie wir sie im Lebensmittelgesetz auch haben. Es gibt in diesem Gesetz eine analoge Norm, und dementsprechend geht es hier nur darum, dass wir im nationalen Recht vereinheitlichte Normen haben. Artikel 31 betrifft nationales Recht, aber beim Erlass soll der Bundesrat möglichst internationale Normen in nationale Normen umgiessen. Das ist der Inhalt von Artikel 31.

preparatory:AB 253464 | Lexipedia | Lexipedia