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Abate Fabio · Ständerat · 2019-09-26

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-26

Wortprotokoll

Oggi, giornata del plurilinguismo, non posso fare a meno di sottolineare che chi vi parla è da otto anni che non si esprime nella propria lingua madre - quindi vorrei offrire un contributo essenziale alla comprensione interlinguistica in questo paese. Sotto questo punto di vista penso proprio che il sottoscritto e il collega Lombardi abbiano fornito una prestazione, oserei dire, ineccepibile.

Néanmoins, je vais m'exprimer encore une fois, en allemand, pour le Bulletin officiel.

Heute ist die Motion Fiala 16.4130 traktandiert, aber ich beginne mit einigen Erläuterungen, die die Motion Fiala 16.4129, "Mehr Transparenz und Präzisierung der Kriterien bei der Beaufsichtigung von religiösen Gemeinschaften und Sanktionen bei Nichteinhaltung der bestehenden[NB]Eintragungspflicht ins Handelsregister", betreffen; diese wurde am 16.[NB]Dezember 2016 eingereicht. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat beauftragt, künftig die Kriterien der Beaufsichtigung von kirchlichen bzw. religiösen Stiftungen - im Sinne von mehr Transparenz und Risikoprävention - klar zu präzisieren. Diese Motion wurde in der Sommersession des letzten Jahres von uns abgelehnt. Aber Ihre Kommission führte in der Vorbereitungs- und Überprüfungsphase Anhörungen durch, an denen auch die Vertreter der Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz teilnahmen. Diese haben folgende Situation dargelegt: Von insgesamt 178 Vereinen oder Stiftungen sind 11 als Stiftung und 25 als Verein im Handelsregister eingetragen. Alle übrigen Körperschaften sind einfache Vereine.

Nach dieser Einführung und Erläuterung der Ausgangslage können wir jetzt die heute traktandierte Motion beraten. Diese fokussiert auf das Institut eben des Vereins und will den Bundesrat auffordern, rechtliche Grundlagen [PAGE 969] für die Pflicht von Vereinen zur Eintragung ins Handelsregister festzulegen, mindestens bei Vereinen mit internationalen Geldflüssen. Frau Fiala schreibt: "Das Bestreben, den Kampf gegen Geldwäscherei sowie insbesondere verstärkt auch den Kampf gegen Radikalisierung sowie[NB]Hassprediger und[NB]letztlich[NB]Terrorismusfinanzierung zu führen, ist in der jüngeren Vergangenheit auch in der Schweiz zum relevanten Thema geworden. Mehr Transparenz ist angesagt, im[NB]Bewusstsein darum, dass diese Massnahmen allein die Radikalisierung nicht verhindern können. Die Empfehlungen der Gafi, insbesondere Empfehlung Nr. 8, gehen in die[NB]Richtung einer Eintragung ins Handelsregister sowie der genügenden Buchführung, Offenlegung und Einsichtnahme, was auch für eine[NB]Eintragungspflicht von Vereinen und somit deren Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht sprechen würde."

In seiner Stellungnahme vom 3. März 2017 hat der Bundesrat empfohlen, die Motion abzulehnen. Es wurde an die Erarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus durch den Bund, die Kantone und Gemeinden erinnert, bei dem sämtliche tauglichen Instrumente in Betracht gezogen werden, also nicht nur die Massnahme des zwingenden Eintrags ins Handelsregister. Somit wollte der Bundesrat das Ende der laufenden Arbeiten abwarten, bevor er neue gesetzliche Bestimmungen ausarbeitet.

Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2018 angenommen, und Ihre Kommission hat sie vor dieser Session im August beraten. Wir wurden über die neue Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes orientiert. Ein Kapitel dieser Botschaft wird der Verbesserung der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung gewidmet. Die darin enthaltenen[NB]Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen. Die Reform soll folgende Ziele erreichen: Das Risiko, dass Schweizer Vereine für Zwecke der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäscherei missbraucht werden, soll minimiert werden. Zugleich soll mit gezielten, wirksamen und[NB]verhältnismässigen[NB]Massnahmen gegen[NB]Missbrauch verhindert werden, dass legitime Aktivitäten karitativer Organisationen in der Schweiz behindert oder erschwert werden. So sollen Vereine, die einem[NB]erhöhten[NB]Missbrauchsrisiko ausgesetzt sind, ähnlichen Transparenzvorschriften wie andere juristische Personen unterstellt werden.

Insbesondere geht es um folgende Pflichten: die Führung eines Verzeichnisses mit Namen und Adressen der Mitglieder, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann, die Bezeichnung einer Vertreterin oder eines Vertreters mit Wohnsitz in der Schweiz und die Eintragung ins Handelsregister.

Deswegen hat Ihre Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion Fiala 16.4130 abzulehnen.