Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-09-25
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-25
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen hier, das AHV-Gesetz zu ändern und den Beitrag des Bundes an die Gesamtausgaben der AHV um 2 Prozent anzuheben. Bei [PAGE 1393] zusätzlichen Tabaksteuereinnahmen von nun gegen 800 Millionen Franken gemäss Ihrem Beschluss ist es, so meine ich, vertretbar, einen Betrag im Rahmen von rund 540 Millionen Franken der AHV zukommen zu lassen.
Herr Bundespräsident Villiger hat ja gestern erklärt, wie sich dieser Bundesbeitrag zusammensetzt. Tabaksteuer und Schnapssteuer werden dafür verwendet. Er hat aber vergessen, darauf hinzuweisen - oder vielleicht hat er es absichtlich nicht gesagt -, dass gemäss Artikel 104 Absatz 2 des AHV-Gesetzes der Rest dieses Bundesbeitrages aus allgemeinen Mitteln gedeckt wird. Das ist der vollständige Bundesbeitrag; damit können heute eben diese 16,36 Prozent erbracht werden. Es war dem Gesetzgeber immer klar, dass die Bundeskasse für den AHV-Beitrag auch allgemeine Mittel würde aufwenden müssen. Es ist ja gar nicht möglich, dass die Tabak- und die Schnapssteuer hier für alle Zeiten gereicht hätten, weil ja auch die Rentenleistungen immer wieder verändert wurden.
In diesem Zusammenhang dürfte - das gilt es hier auch zu erwähnen - die Tabaksteuer eine der erfolgreichsten notorischen Desinformationen in unserem Land darstellen: Wenn Sie heute gewisse Tageszeitungen ansehen, dann stellen Sie fest, dass behauptet wird, aufgrund der Tabaksteuer werde die AHV mit einem Mehrbetrag von 500 Millionen Franken gespiesen, was nun schlicht und einfach nicht stimmt! Die AHV wird aufgrund der Mehrheitsanträge keinen Rappen mehr bekommen. Ausserhalb dieses Hauses gibt es aber kaum jemanden, der nicht davon überzeugt ist, dass der Ertrag der Tabaksteuer der AHV zukommt - aber das ist eben falsch, das gilt es zu korrigieren.
Die AHV hat allein aufgrund der Tabaksteuererhöhung eben gar nichts zugute, und ich muss immer wieder feststellen, dass dieser Umstand auch einigen hier im Saal nicht klar ist. Mein Antrag zielt darauf ab: wenn schon Steuererhöhungen, dann nicht einfach als eine zusätzliche Einnahme des Bundes. Eine Steuererhöhung soll dort Eingang finden, wo der Druck für neue Mittel vorhanden und unabwendbar ist. Bei der AHV trifft das zu, während die Probleme bei der Bundeskasse nicht einfach mit neuen Einnahmen gelöst werden sollten.
Nun noch eine gesundheitspolitische Bemerkung: Die Wirksamkeit höherer Tabaksteuern ist ja sehr umstritten. Wenn gesagt wird, höhere Preise würden vor allem Jugendliche vom Tabakkonsum abhalten, dann trifft diese Theorie mindestens für die vergangenen Jahre in unserem Land nicht zu. Trotz Anhebung der Preise hat die Zahl der jugendlichen Raucherinnen und Raucher massiv zugenommen. In diesem Zusammenhang möchte ich doch darauf hinweisen, dass man natürlich nicht den Cannabiskonsum, also Betäubungsmittel, verharmlosen und gleichzeitig millionenschwere Kampagnen gegen das Rauchen vom Stapel lassen kann. Das ist unglaubwürdig. Das Bundesamt für Gesundheit, welches für diese Politik geradezustehen hat, hat für diese Entwicklung mit ihren Widersprüchen einen wesentlichen Teil der Verantwortung zu tragen. Mit hohen Preisen auf Tabakwaren ist dem Problem, so meine ich, nicht beizukommen.
Als langjähriger Raucher weiss ich, wovon ich spreche. Der Preis ist nicht entscheidend, wenn auch nicht bestritten werden kann - das möchte ich festhalten -, dass einzelne Junge aufgrund der hohen Tabakwarenpreise allenfalls vom Einstieg abgehalten werden könnten.
Die Frage, die es aber in erster Linie zu beantworten gilt, ist weniger eine gesundheitspolitische als eine rein fiskalpolitische. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Erhöhung der Tabaksteuer nötig und unumgänglich ist, dann müsste aus meiner Sicht für die AHV, welche ja vordergründig in diesem Zusammenhang immer wieder genannt wird, auch wirklich etwas herausschauen.
Ich möchte Sie bitten, unter diesem Aspekt meinem Antrag zuzustimmen.