Walti Beat · Nationalrat · 2019-09-27
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-27
Wortprotokoll
Herr Müller hat mir meine Einleitung weggenommen; ich wiederhole sie trotzdem. Familienpolitik ist nicht nur Sozialpolitik, Familienpolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Die FDP/die Liberalen haben das bereits bei der Debatte über diese Vorlage klar festgehalten. Unter diesem Aspekt beurteilen wir sie auch.
In diesem Sinne möchte ich festhalten - nachdem die FDP/die Liberalen freundlicherweise auch direkt angesprochen wurden -, dass auch Familien mit einem Einkommen von 100[NB]000 Franken oder mehr Familien sind. Sie sind gerade diejenigen, denen wir von der Politik her mit einer Selbstverständlichkeit die vollen Kosten des Lebens aufbürden bzw. überlassen: Sie profitieren nicht von reduzierten Krippentarifen, sie zahlen die vollen Krankenkassenprämien, sie haben keinen Anspruch auf subventionierte Wohnungen - die Liste liesse sich beliebig verlängern. Da finde ich es nicht exotisch, muss ich sagen, wenn man effektiv anfallende Lebenshaltungskosten im Umfang von 10[NB]000 Franken auch bei der direkten Bundessteuer zum Abzug zulässt, wie das die meisten Kantone in dieser Grössenordnung tun.
An die Adresse der besorgten, gleichstellungsorientierten Grünliberalen richte ich gerne den Aufruf, doch mal die Verhältnisse genau anzuschauen. Es sind nämlich gerade auch Eltern in diesen Einkommensklassen, für die es mit Blick auf die berufliche Karriere und Gleichstellung besonders wichtig ist, dass das Steuersystem ein ambitioniertes berufliches Engagement beider Elternteile nicht abstraft. Im Gegenteil ist es richtig, sie in der Zeit des aktiven Familienlebens, das ja schon anspruchsvoll genug ist, nicht noch steuerlich abzustrafen.
Ich freue mich auf eine Diskussion mit der Bevölkerung über die effektive, reale Belastung und Entlastung durch das Steuersystem. Wir bekommen dann einmal die Gelegenheit, die Steuerprogression in der Breite zu diskutieren und zum Beispiel auch zu erwähnen, dass bei den Bundessteuern, die von natürlichen Personen bezahlt werden, 1 Prozent der Steuerpflichtigen 43 Prozent der Erträge an die Bundeskasse abliefern. Ich glaube, diesem Umstand darf man durchaus auch einmal Rechnung tragen.
Wir werden diese Vorlage ohne schlechtes Gewissen unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das auch tun.
[VS]