Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-02
Wortprotokoll
Sie wollen mit dieser Vorlage Rechtssicherheit schaffen. Das ist gut. Der Bundesrat unterstützt das. Sie müssen aber auch sehen, dass Sie die Rechtssicherheit in der Art und Weise, wie Sie das tun, zugunsten der Wasserwirtschaft schaffen. Man hätte theoretisch auch Rechtssicherheit schaffen können, indem man gesagt hätte, dass der historische Zustand in Zukunft als Ausgangszustand gelten müsste. Damit hätten Sie auch Rechtssicherheit geschaffen, aber nicht nur zugunsten der Wasserwirtschaft. Rechtssicherheit ist gut und richtig, aber Sie haben diese jetzt nur zugunsten der Nutzerinteressen geschaffen - dennoch unterstützt der Bundesrat das.
Zur Energiestrategie: Wir brauchen die Wasserkraft für unsere Energiestrategie. Das ist absolut klar und unbestritten. Das hat auch für den Bundesrat allerhöchste Priorität. Wenn allerdings die Frage lautet, ob das, was Ihnen der Bundesrat als Zusatz in Artikel 58a Absatz 5 vorschlägt, die Energiestrategie in irgendeiner Art und Weise verhindere, dann lautet die Antwort Nein. Lesen Sie den Zusatz - viel moderater können Sie nicht sein: "In solchen Fällen können nach Möglichkeit und soweit verhältnismässig ..." Wenn Sie hier finden, dass Ihnen das schon zu weit gehe, dann muss ich Ihnen sagen: Passen Sie auf, denn wir haben bei der Wasserkraft immer die divergierenden Interessen der Wassernutzung einerseits und des Natur- und Landschaftsschutzes andererseits! Wir sollten der Bevölkerung aufzeigen, dass wir immer beiden Interessen Rechnung tragen. Das Pendel sollte nicht wegen der Energiestrategie in eine Richtung schlagen, während der Natur- und Landschaftsschutz plötzlich keine Rolle mehr spielt.
Der Bundesrat schlägt Ihnen eine sehr moderate Ergänzung vor, die darauf hinweist, dass man diese Rechtssicherheit jetzt zwar zugunsten der Wasserwirtschaft geschaffen hat, dass wir uns aber gleichzeitig bewusst sind, dass hier ein Spannungsfeld vorhanden ist. Die Ergänzung zeigt auf, dass wir "nach Möglichkeit und soweit verhältnismässig Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft" - welche eben durch den Bestand der Wasserkraftanlage beeinflusst werden - treffen können.
Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Zusatz aufzeigen können, dass wir uns bewusst sind, dass es bei der Wasserkraft immer verschiedene Interessen gibt, und dass wir ihnen Rechnung tragen wollen. Sie haben mit der Rechtssicherheit jetzt aber den Cursor ganz klar in Richtung Wasserkraftnutzung gesetzt. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass er mit dem, wie ich finde, sehr ausgewogenen Kompromiss, den er Ihnen vorschlägt, auch das richtige Signal geben kann.
Ich bitte Sie deshalb, hier den Bundesrat zu unterstützen. Es wurde bereits gesagt: Schaffen Sie diese Differenz! Wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten diesen moderaten Vorschlag noch etwas anders formulieren - ich weiss nicht, ob es etwas gibt, bei dem Sie sagen, in diesem Fall würden Sie zustimmen -, dann gibt es diese Möglichkeit immer noch. Wenn Sie die Differenz heute nicht schaffen, kommt das Geschäft in die [PAGE 1013] Schlussabstimmung - und ich bin einfach nicht ganz sicher: Wir brauchen die Energiestrategie. Aber wir können sie nur umsetzen, wenn wir der Bevölkerung zeigen: Wir wollen die Wasserkraft, wir setzen auf die Wasserkraft, aber wir sind uns bewusst, dass es auch die anderen Interessen gibt. Und wir sind bereit, diesen in einem sehr eingeschränkten Ausmass - wie es hier formuliert ist - auch Rechnung zu tragen.