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Schmid Martin · Ständerat · 2019-12-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-02

Wortprotokoll

Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte nicht schon bei Ihrem ersten Amtsakt einen Hinweis anbringen. Aber der Bundesrat hat in Absatz 5 ja ein Gegenkonzept entworfen, und wenn Sie jetzt feststellen, dass Absatz 5 so beschlossen worden sei, so wäre das natürlich durchaus im Sinne der Mehrheit. Aber ich glaube, Frau Bundesrätin Sommaruga will dann sicher nochmals dazu Stellung nehmen. Der Bundesrat hat eben in Absatz 5 eine Ergänzung gemacht, und dort ist auch die Crux.

Einig sind wir uns ja alle, Bundesrat und Kommissionsmehrheit, dass wir vom Zustand im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ausgehen sollten, dass das eben sämtliche Rechtsunsicherheit beseitigt und dass damit klar ist, dass dieser Zeitpunkt gilt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass damit eigentlich Genüge getan ist und dass all die Probleme auch nur so gelöst werden können. Der Bundesrat hat quasi einen angereicherten Absatz 5 entworfen. In seiner Stellungnahme schreibt er, dass in solchen Fällen nach Möglichkeit und soweit verhältnismässig eben trotzdem noch weitere Ersatzmassnahmen dazukommen könnten. Kollege Zanetti hat ein Konzept, das in Absatz 6 eine Verbindlichkeit festlegt.

Das sind die drei Varianten, die wir in der Kommission diskutiert haben, und ich glaube, wir sollten diese auch gerade zusammen diskutieren. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass letztlich nur die Fassung des Nationalrates, die dort auch klar angenommen worden ist, Rechtssicherheit schafft und nicht langwierige Verfahren erzeugt, weil die Frage des Zustands eben geklärt ist.

Der Antrag des Bundesrates mit einer Kann-Formulierung öffnet nach Auffassung der Kommission wieder Tür und Tor für Diskussionen, obwohl es ja nur um eine Konzessionserneuerung geht. Es geht quasi um einen Rechtsakt, damit ein Wasserkraftwerk weiterbetrieben werden kann. Dieser Rechtsakt kommt von der öffentlichen Hand, von den Kantonen und Gemeinden. Das zeigt gerade auf, dass es eben um keine bauliche Veränderung geht. Deshalb ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass wir hier keine Kann-Formulierung einfügen sollten, weil das auch in den Verfahren [PAGE 1012] wieder zu Unsicherheiten, zu Verzögerungen, zu Kosten führen würde, was eigentlich vermieden werden sollte. Wir sind der Überzeugung, dass gerade auch der Staat zeigen sollte, dass der Weiterbetrieb von bestehenden Kraftwerken in seinem Interesse ist.

Deshalb, Kollege Zanetti, erlaube ich mir zu sagen: Es hat nach meiner Auffassung durchaus einen Zusammenhang mit der Energiestrategie. Wenn wir erneuerbare Energien haben wollen, müssen wir doch auch zum Ausdruck bringen, dass wir das nicht verhindern und letztlich mindestens mit dem Weiterbetrieb einer schon bestehenden Anlage nicht noch Kosten auslösen wollen.

Kollege Zanetti ist mit seinem Vorschlag insoweit konsequenter, als er natürlich eine Verbindlichkeit einfügt. Er sagt, es müssten dann die genannten Ersatzmassnahmen geleistet werden. Im Kern führt das natürlich praktisch wieder zurück auf Feld eins: Wenn wir einführen, dass man jetzt bei einer Konzessionserneuerung wiederum solche Ersatzmassnahmen leisten muss, dann haben wir gegenüber heute wieder nichts gewonnen. Das waren die Argumente, warum die Kommission am Schluss mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung der Variante zugestimmt hat, die jetzt als Antrag der Mehrheit vorliegt.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen - das habe ich im Amtlichen Bulletin über die Debatte im Nationalrat gelesen -, dass die Kantone für die Regelung mit Absatz 5 sind, wie sie die parlamentarische Initiative Rösti vorsieht. Siebzehn Kantone haben diesem Kommissionsbeschluss zugestimmt; Absatz 6 in der Form, wie er auch in der[NB]Vernehmlassung[NB]gewesen ist, also quasi mit dem Konzept Zanetti Roberto, wurde von den Kantonen grossmehrheitlich abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit übernimmt also die Haltung der Kantone.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist.