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Germann Hannes · Ständerat · 2019-12-03

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-03

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 6. und 7. Oktober die Eintretensdebatte zum Voranschlag 2020 der Eidgenossenschaft sowie zum integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 geführt. Ausserdem hat sie sich mit dem Geschäft 19.042, "Voranschlag 2019. Nachtrag II", befasst. In der Novembersitzung wurde dann die Detailberatung geführt. In der Zwischenzeit haben sich die vier Subkommissionen mit den jeweiligen Departementen und den Details auseinandergesetzt. Das wird ebenfalls Teil dieser Berichterstattung sein. Ich gebe einen Gesamtüberblick über den Voranschlag 2020 und den integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023.

Der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag ausschliesslich der Nachmeldung vom 27. September 2019 sieht ordentliche Einnahmen von 75,666 Milliarden Franken und Ausgaben von 75,007 Milliarden Franken vor, was einem Saldo von 0,6 Milliarden Franken entspräche. Einschliesslich der Nachmeldung vom 27. September 2019 steigen die Ausgaben um 224 Millionen auf 75,231 Milliarden Franken an, sodass daraus ein positiver Saldo von rund 435 Millionen Franken resultiert. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden gleichwohl eingehalten.

Im Nachtrag II zum Voranschlag 2019 beantragt der Bundesrat 13 Kredite von insgesamt rund 93 Millionen Franken sowie fünf Zusatzkredite von insgesamt 8,5 Millionen Franken zu bestehenden Verpflichtungskrediten für die Einführung einer neuen, bundesweiten elektronischen Geschäftsverwaltung, des sogenannten Gever Bund. Diskutiert wurden in der Finanzkommission natürlich auch die Auswirkungen [PAGE 1022] der extrem tiefen Zinsen auf die Wirtschaftsaussichten und die Bundesfinanzen.

Beim Überblick kann man also sagen, dass er wiederum positiv aussieht. Wir können trotz der Steuerreform und AHV-Finanzierung, der STAF, einen Überschuss verzeichnen. Das starke Ausgabenwachstum ist dank der Dynamik bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer verkraftbar, was auch 2020 zu einem positiven Abschluss führt.

Beim Finanzplan hat Bundesrat Maurer von einer durchzogenen Bilanz gesprochen: Ab 2022 können wir nämlich nur mehr einen knapp ausgeglichenen Haushalt realisieren; dies wegen der Beseitigung der Heiratsstrafe - hier geht man von minus 1,2 Milliarden Franken aus -, dann aber auch wegen der vom Bundesrat in Aussicht gestellten Abschaffung der Industriezölle, die mit einem Minus von 0,5 Milliarden zu Buche schlagen.

Zur Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung, die dem Budget immer zugrunde liegt: Diese wurde im Juni 2019 von einer Expertengruppe erstellt. Sie hat festgestellt, dass die Schweizer Wirtschaft im laufenden Jahr moderat wächst, und geht von einem realen BIP-Wachstum von 1,2 Prozent aus. Im Voranschlagsjahr dürfte das Wachstum wieder nahe am Trend liegen, nämlich bei einem realen BIP-Zuwachs von 1,7 Prozent. Mittelfristig geht man von einer Teuerung von 1 Prozent aus. Das sind einfach die Grundlagen, die jedem Budget immer unterlegt werden.

Die Vorgaben der Schuldenbremse können eingehalten werden; ich habe es bereits erwähnt. Ursprünglich ging der Bundesrat von einem strukturellen Überschuss von 665 Millionen Franken aus. Das zulässige Konjunkturdefizit beträgt 76 Millionen Franken. Man kann also sagen, dass die Wirtschaftsleistung 2020 leicht unter dem Trend liegt. Die Schuldenbremse erlaubt deshalb ein Defizit von 76 Millionen Franken. Wir sind aber wie gesagt im Plusbereich. Sie werden dann feststellen, dass es Nachmeldungen gegeben hat. Es hat auch einige Abänderungen gegeben, die wir in unserer Kommission beschlossen haben, sodass der strukturelle Überschuss rund 200 Millionen Franken tiefer zu liegen kommt, je nachdem, wie Sie hier nachher entscheiden.

Die Einnahmenentwicklung ist erfreulich: Mehrwertsteuer plus 0,2 Milliarden auf 23,6 Milliarden Franken; direkte Bundessteuer bei den juristischen Personen 11,8 Milliarden Franken, plus 0,5 Milliarden, und bei den natürlichen Personen 12,3 Milliarden Franken, sogar ein Plus von 0,8 Milliarden Franken; Verrechnungssteuer 7,9 Milliarden Franken, ebenfalls ein Plus von 0,8 Milliarden Franken. Bei den Stempelabgaben ist es ein Minus von 0,2 Milliarden Franken, sie sind eher rückläufig. Man kann also sagen, dass die Budgetannahmen von 2019 im Jahr 2020 voraussichtlich noch übertroffen werden. Die Einnahmen wachsen um 1,5 Milliarden Franken beziehungsweise 2,1 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2019. Die grössten Wachstumsbeiträge stammen, wie erwähnt, von der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer. Zu den Details werden Sie nachher von den einzelnen Referenten möglicherweise noch Ergänzungen vernehmen.

Entwicklung der Aufgabengebiete: Natürlich wachsen mit den Einnahmen auch die Ausgaben. Das ist so, weil viele Ausgaben direkt an die Einnahmen gebunden sind, beispielsweise die Transferzahlungen an die Kantone, aber auch die Zahlungen an den privaten und den öffentlichen Verkehr, sprich in die verschiedenen Fonds. So werden wir im Bereich der Finanzen und Steuern 13 Prozent mehr ausgeben und bei der sozialen Wohlfahrt 5,1 Prozent oder 1,2 Milliarden Franken mehr, bei Gesamtausgaben von 24,1 Milliarden Franken. Für den Verkehr sind es plus 2,5 Prozent, das wären dann 10,4 Milliarden Franken; für Sicherheit plus 2,2 Prozent, für Beziehungen zum Ausland 0,8 Prozent mehr, für Bildung und Forschung lediglich 0,3 Prozent mehr, für Landwirtschaft und Ernährung plus 0,1 Prozent. Hier belastet dann die STAF den Bund ab 2020 mit 1,8 Milliarden Franken auf der Ausgabenseite. Sie hat auch ihre freundliche Medaillenseite: Die Kantone profitieren nämlich von rund 1 Milliarde Franken und die AHV von 0,8 Milliarden Franken. Entsprechend wachsen die Ausgaben im Total um 3,8 Prozent auf 75,1 Milliarden Franken, dies bei einem nominalen BIP-Wachstum von 2,3 Prozent.

Noch ein Wort zum Personalaufwand, den wir natürlich auch im Auge haben; vielleicht geht Frau Häberli-Koller im Detail noch darauf ein. Ich gebe einfach den Überblick: Er nimmt in einem Umfang von 183 Millionen Franken zu, das sind 3,1 Prozent. Es gibt eine Einmalzahlung von 70 Millionen Franken, es gibt Lohnmassnahmen von 57 Millionen Franken, und neue Stellen machen 62 Millionen Franken aus. Insgesamt sind für 2020 beim Bund 37 631 Stellen geplant.

Bei der Schuldenentwicklung ist das Bild weiterhin erfreulich: Die Bruttoschulden sinken auch 2020, nämlich um 2,3 Milliarden auf 93,7 Milliarden Franken. Bis 2023 wird gemäss Finanzplan ein schrittweiser Schuldenrückgang auf 88,7 Milliarden Franken oder 11,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes erwartet. Vor dem Schuldenanstieg in den Neunzigerjahren belief sich die Schuldenquote auf 10,8 Prozent. Wir sind also noch nicht ganz dort, von wo wir hergekommen sind, aber immerhin konnte der Negativtrend der Neunzigerjahre und ersten Nullerjahre eindrücklich gebrochen werden; die Richtung stimmt.

Aus heutiger Sicht kann der Bundeshaushalt im Jahr 2022 die grosse Belastung infolge Beseitigung der Heiratsstrafe und Aufhebung der Industriezölle also verkraften. Mehr Belastungen darüber hinaus müssen allerdings streng priorisiert oder allenfalls auch kompensiert werden. Für 2022 belaufen sich die möglichen, noch nicht im Finanzplan abgebildeten Mehrbelastungen auf 2 Milliarden Franken; sie ergeben sich zum Beispiel durch die Erhöhung des Kinderabzuges und des Abzuges für Krankenkassenprämien sowie den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Auf der Einnahmenseite bestehen namhafte Risiken im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Verrechnungssteuer und der Gewinnsteuer.

Noch einige Bemerkungen zur Detailberatung, die wir später geführt haben: Die Kommission hat die Detailberatung an ihrer Sitzung im November aufgenommen. In einem ersten Schritt haben die Subkommissionen unserer Finanzkommission die Detailanalyse der Budgets vorgenommen, die ihnen zugeteilten Verwaltungseinheiten geprüft, entsprechende Erwägungen gemacht und Anträge zuhanden der Gesamtkommission eingebracht. In einem zweiten Schritt hat dann die Kommission den Vorsteher des Finanzdepartementes und nachher alle anderen zuständigen Departementschefs zur Behandlung ihrer Budgets eingeladen und diese mit ihnen besprochen.

Ich habe es eingangs erwähnt: Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag sieht einschliesslich der Nachmeldung vom 27. September 2019 betreffend die Nachzahlung von Genossenschaftsbeiträgen für die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Ausgaben von insgesamt 75,2 Milliarden Franken sowie Einnahmen von 75,7 Milliarden Franken vor, woraus sich ein Überschuss von 435 Millionen Franken ergibt.

Jeweils mit 9 zu 2 Stimmen hat die Finanzkommission acht Anträge angenommen, die eine Erhöhung des Budgets für den Bildungsbereich um insgesamt 99,1 Millionen Franken vorsehen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese Anpassungen notwendig sind, um den Beschlüssen des Parlamentes im Jahr 2016 zur Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 bestmöglich Rechnung zu tragen. Hier werden wir möglicherweise die Diskussion im Detail führen, bevor wir entscheiden.

Zudem beantragt die Kommission folgende Änderungen: Erhöhung des Kredits für Sportverbände und andere Organisationen um 10 Millionen Franken, Erhöhung des Voranschlags 2020 zur Finanzierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung um 5 Millionen Franken und des Finanzplans 2021 um 10 Millionen Franken. Dies tut sie, um den Zeitraum bis zum frühestens für 2022 vorgesehenen Inkrafttreten des nächsten Nationalen Sportanlagenkonzepts zu überbrücken. Dem Antrag auf diesen Kredit ist die Kommission einstimmig gefolgt.

Dann beantragt die Kommission die Erhöhung des Budgets für Schweiz Tourismus um 2,375 Millionen Franken, dies in [PAGE 1023] Anwendung des in der Herbstsession vom Parlament gefassten Beschlusses zur Wirtschaftsförderung. Auch das war einstimmig, weil es eine konsequente Umsetzung des Beschlusses darstellt.

Dann gibt es Erhöhungen für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, aber auch für Hilfsprojekte dieser Opferorganisationen. Der Kredit für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung wird um 4 Millionen Franken erhöht.

Letztlich enthält der von unserer Finanzkommission beantragte Voranschlag gegenüber der Bundesratsvorlage Mehrausgaben in der Höhe von 122,3 Millionen Franken. Der zu erwartende Überschuss reduziert sich folglich gemäss Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates auf 313 Millionen Franken. Aber, ich habe es bereits gesagt, auch in der geänderten Fassung werden die Vorschriften über die Schuldenbremse eingehalten.

Ferner beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, alle ihr unterbreiteten Nachtragskredite zum Voranschlag 2019 zu genehmigen. Diese belaufen sich einschliesslich der 128,7 Millionen Franken für die Erfüllung der Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die Schweizer Hochseeflotte auf 221,7 Millionen Franken.

So weit mein Überblick über den Voranschlag 2020 inklusive Nachmeldungen, über den integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 sowie die Nachträge II zum Budget 2019.

Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission des Ständerates, allen Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen und somit den Voranschlag zu genehmigen.

Ein grosses Dankeschön geht an Bundespräsident Ueli Maurer, unseren Finanzminister, sowie an die Herren Serge Gaillard und Peter Schwendener von der Eidgenössischen Finanzverwaltung für die enorme Unterstützung, die sie geleistet haben, und auch für die angenehme Zusammenarbeit. Selbstverständlich danke ich allen anderen Mitgliedern des Bundesrates und den Mitarbeitenden der Verwaltung ebenfalls für die geleistete Arbeit. Das alles trägt zur Budget- und Ausgabendisziplin bei. Gleichzeitig - das möchte ich hier abschliessend betonen - richtet sich mein Dank als Präsident der Finanzkommission dieses Rates auch an alle privaten Steuerzahlenden und an unsere leistungsfähigen Unternehmen, die das Funktionieren unseres Wohlfahrtsstaates überhaupt erst ermöglichen. Darauf dürfen wir stolz sein. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir mit der Eidgenossenschaft Jahr für Jahr derart gute Abschlüsse verzeichnen dürfen. Ich hoffe natürlich, dass das so weitergeht und wir auch das nötige Glück haben.

Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme.

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