Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, beide Minderheitsanträge abzulehnen.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Wasserfallen: Es ist erwähnt worden, dass die Kantone, die ja zweimal konsultiert wurden und im Übrigen aktiv mitgearbeitet haben, diese Empfindlichkeit nicht gleich gesehen haben, und zwar nicht deshalb, weil sie nicht an ihre Souveränität gedacht hätten, sondern weil sie der Logik des Systems folgen.
1. Der Bund hat gar keine Leute! Der Bund kann gar nicht allein Leute aufbieten. Wir haben auch keinen Zugang zu entsprechenden Personaldaten, um Leute aufzubieten; das erfolgt ohnehin über die Kantone. Ein unbedarftes oder unvorbereitetes Eingreifen in die Souveränität der Kantone ist also von vornherein nicht möglich.
Jetzt könnte man sagen: Nützt's nichts, so schadet's nichts, also stimmen wir der Minderheit Wasserfallen gleichwohl zu. Aber immerhin: In der Regel stimmen wir dem Grundsatz zu, dass alles, was nicht unbedingt ins Gesetz gehört, auch nicht darin zu stehen habe.
2. Zur Logik des Vorganges: In welchen Fällen ist denn der Bund befugt, mit Hilfe der Kantone einzugreifen? Nach Absatz 1 Buchstabe a "bei Katastrophen und in Notlagen, welche mehrere Kantone oder das ganze Land betreffen". In diesen Punkten ist jetzt nach der Kompetenzordnung eine Bundeszuständigkeit gegeben, wobei dann die Kantone die Leute zur Verfügung zu stellen haben. Das entspricht auch eidgenössischer Beistandspflicht. Nach Absatz 1 Buchstabe b "bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland". Solche Einsätze sind in Bundeskompetenz zu führen, selbstverständlich mit Leuten und Material aus den Kantonen. Nach Absatz 1 Buchstabe d "für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene": das sind ausnahmslos Bundeskompetenzen. Hier jetzt obligatorisch eine Zwischenstufe einzufügen und zu sagen, im Notfall ist dann noch speziell eine Konferenz mit den Kantonen einzuberufen, scheint uns und auch den Kantonen unzweckmässig.
Also: Über die Kantone hinweg kann ohnehin nichts geschehen, zum anderen sind aber die Wege so kurz wie möglich zu halten, um die Kompetenz des Bundesrates bei diesen nationalen Aufgaben nicht zu beeinträchtigen. Deshalb ist der Antrag der Minderheit Wasserfallen abzulehnen. Im Gegensatz zu heute Morgen ist er nicht "plus royaliste que le roi", sondern er entbehrt letztlich einer gewissen Logik in Bezug auf die hier ausschliesslich definierte Bundeskompetenz.
Der zweite Minderheitsantrag ist jener der Minderheit Banga; dieser Antrag ist jetzt eigentlich das Gegenteil: Herr Wasserfallen wollte aus seiner Sicht die Kraft und Kompetenz der Kantone stärken, durch Herrn Banga wird jetzt verlangt, die Souveränität der Kantone auf Bundesebene zu beschränken, um die Aufgebotskompetenz direkt an die Gemeinden zu delegieren. Als Antwort muss ich etwas Ähnliches sagen: Selbstverständlich wird der Gemeinde- oder Stadtammann von Grenchen in seiner bekannten und ihm eigenen Kompetenz von allen Möglichkeiten Gebrauch machen, um in seinem Gemeindegebiet die Bevölkerung optimal zu schützen. Ich gehe auch davon aus, dass der Kanton Solothurn alles tun wird, damit man das auch so rasch wie möglich tut. Aber immerhin hat der Kanton vielleicht noch ein anderes Interesse, nämlich eines nach einem regionalen Schutz, weil vielleicht nicht nur eine Gemeinde betroffen ist. Wenn Sie jetzt die Kompetenz auf Bundesstufe direkt schon an die Gemeinden weitergeben, ist auf kantonaler Ebene - die Kantone können mit kantonalem Recht Bundesrecht nicht brechen - die Führung im regionalen Bereich beschränkt. Die Gemeindepräsidenten werden in ihren Gemeinden zu Recht zum Rechten sehen, und das andere ist dann sekundär.
Wenn ich es etwas scherzhaft sagen darf: Es gibt beim Schiessen gelegentlich Schützen, die auf die falsche Scheibe schiessen. Aber gelegentlich gibt es auch Interventionen, die im falschen Stand geschossen werden. Der richtige "Stand" ist hier der Kantonsrat des Kantons Solothurn bzw. die kantonalen Parlamente, die das umsetzen werden und sich dann Gedanken darüber machen müssen, wie diese Kompetenz regional verteilt wird und wann und unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden ihre Leute direkt und sofort aufbieten können. Herr Cuche hat es heute Morgen zu Recht gesagt: Es geht um die Hilfe der ersten Stunde. Ja, ich lobe Sie, Herr Cuche. Es geht um die Hilfe, die Verfügbarkeit und die Handlungsfreiheit der ersten Stunde, und da werden doch die Kantone diese Kompetenz mit Sicherheit im Sinne von Herrn Stadtpräsident und Nationalrat Banga verteilen. Aber vielleicht gibt es gelegentlich auch regionale Interessen, und in diesem Fall haben die kantonalen Krisenstäbe eine entsprechende Koordinationsfunktion.
Deshalb halte ich die Minderheitsanträge sachlich für falsch, so gut sie letztlich auch gemeint sein mögen. Ich bitte Sie, hier den Kantonen zu folgen und damit der Fassung von Bundesrat und Ständerat bzw. der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.