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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25

Wortprotokoll

Zuerst zum Antrag der Minderheit Freund: Dem Wunsch der Minderheit bzw. dem Wunsch des Kantons, die Grundausbildung auf 14 Tage festzulegen, wird durchaus stattgegeben. Der jetzige Rahmen erlaubt das; aber man geht dabei auch davon aus, dass die Bedürfnisse nicht in allen Kantonen die gleichen sind, und zwar die Bedürfnisse, nicht die Fähigkeiten. Abgesehen davon, passen Sie auf: Herr Wasserfallen hat zu Recht auch auf die Vielfalt der Grundausbildung hingewiesen. Es wäre ein Irrtum anzunehmen, Chemieprobleme gebe es nur in unmittelbarer Umgebung von grossen chemischen Fabriken. Einer der grossen Risikofaktoren für Chemieprobleme sind beispielsweise sämtliche Lager mit Düngemitteln, mit chemischen Mitteln. Diese sind breit über das Land verstreut, also beispielsweise konkret - soweit das dort gehandhabt wird - landwirtschaftliche Genossenschaften. Sie erfüllen hohe Anforderungen - das ziehe ich überhaupt nicht in Zweifel -, aber sie sind in allen, auch in ländlichen Kantonen Gefahrenherde, die bei einem entsprechenden Unfall eine fachkompetente Reaktion verlangen. Deshalb ist die Gewichtung der Ausbildung durchaus unterschiedlich, und deshalb sprechen sich die Kantone auch für ein Minimum von zwei Wochen aus. Aber es gibt spezielle Bedürfnisse, die eine längere Ausbildungszeit erfordern; da wollen wir drei Wochen. Dann gibt es ausserhalb dieser Vielfalt in der Grundausbildung auch noch die Spezialausbildung; ich wiederhole nochmals, dass Herr Wasserfallen auf dieses Konzept hingewiesen hat.

Deshalb bitte ich Sie, hier auch wieder zugunsten der Kantone bei der flexibleren Lösung zu bleiben, ohne dass dem Bund oder der Sache Abbruch getan würde, im Gegenteil: Wir erreichen das Ziel, geben den Kantonen mehr Freiheit, und sie sollen es dann organisieren. Wenn alle Kantone die Aubsildung mit 14 Tagen organisieren können, dann ist es mir genauso recht, wie wenn ein Kanton die Auffassung hat, er müsse seine Leute noch zwei oder drei Tage mehr als zwei Wochen in der Ausbildung haben.

Das sind die Gründe, weshalb ich die Ablehnung des Antrages der Minderheit Freund beantrage.

In Bezug auf den Antrag Zuppiger ist das Wesentliche ebenfalls gesagt. Inhaltlich ist der Antrag bereits mit der von der Kommission geforderten Änderung von Artikel 18, Personalreserve, erfüllt; darauf hat Herr Engelberger hingewiesen. Das heisst, Schutzdienstpflichtige, welche nach der Rekrutierung der Personalreserve zugeteilt werden, müssen keine Grundausbildung absolvieren. Aus diesem Grund ist der Antrag nicht nötig, er ist auch nicht falsch, wie bereits mehrfach gesagt worden ist, aber es ist eine Duplizierung eines an sich bereits im Gesetz stehenden Grundsatzes. Das rechtfertigt nach unserem Dafürhalten die Aufnahme nicht. Ich bitte auch hier um Ablehnung.