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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-12-04

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-04

Wortprotokoll

Ich nehme die beiden Motionen zusammen, also die Motion Heim 17.3323, "Krankenkassenprämien. Eltern bleiben Schuldner der nichtbezahlten Prämien der Kinder", und die Motion Brand 18.4176, "KVG. Unterhaltspflichtige Eltern schulden nichtbezahlte Kinderprämien". Die beiden Motionen wurden durch Ihre Kommission gleichzeitig behandelt und haben das gleiche Anliegen.

Vereinfacht dargestellt präsentiert sich die Problematik wie folgt: Auch wenn die Eltern als gesetzliche Vertreter die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG für das Kind abschliessen, wird das Kind damit Prämienschuldner. Solange die Kinder minderjährig sind, müssen aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht die Eltern die Prämien für die Kinder bezahlen. Wenn die Eltern nun die Prämien nicht bezahlen, führt das dazu, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit ohne eigenes Verschulden zu Schuldnern und Schuldnerinnen werden. Diesen Umstand wollen beide Motionen lösen, und sie verlangen vom Bundesrat, dass er das KVG so ändert, dass Kinder nicht nachträglich für die Unterlassungen der Eltern belangt werden können.

Bei seiner Beantwortung der Motion 17.3323 beantragte der Bundesrat noch die Ablehnung der Motion. Aufgrund der Rechtsprechung und Lehre könne angenommen werden - es gibt aber noch keinen Rechtsfall, oder es war uns wenigstens keiner bekannt -, dass die Eltern auch bei Volljährigkeit der Kinder für die ausstehenden Prämien aus der Zeit der Minderjährigkeit der Kinder solidarisch haften. Zudem machte der Bundesrat damals Bedenken betreffend die Umsetzung geltend: Der Bundesrat sah keine zweckmässige Massnahme, mit welcher dem Anliegen der Motion entsprochen werden konnte.

Angesichts der weiterhin zunehmenden nicht bezahlten Forderungen aus der OKP und des daraus folgenden Schlusses, dass vermehrt auch Prämien von Kindern nicht bezahlt werden, erkennt jedoch jetzt auch der Bundesrat Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist deshalb bereit, dem Parlament eine Vorlage zur Änderung des KVG zu unterbreiten, mit welcher das Anliegen der Motion 18.4176 und damit auch dasjenige der Motion 17.3323 umgesetzt werden kann.

Ihre Kommission unterstützt die beiden Motionen angesichts der Zustimmung des Bundesrates ebenfalls, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zahlungen der Kantone für nicht bezahlte Forderungen aus OKP-Prämien von 305,4 Millionen im Jahr 2016 auf 385,3 Millionen Franken im Jahr 2018 angestiegen sind. Das Problem ist also tatsächlich virulent und kann deshalb auch auf die Problematik der nicht bezahlten Kinderprämien heruntergebrochen werden.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Motionen 17.3323 und 18.4176 anzunehmen.