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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. Auch hier: Die Kantone bleiben flexibel. Es wird gesagt, dass alle Leute mindestens zwei Tage pro Jahr einrücken müssen und für diese Wiederholungskurse ein Maximum von einer Woche gilt. Das hat einen guten Grund: Es wurde in dieser Debatte jetzt mehrfach darauf hingewiesen, dass es darauf ankommt, diese Mittel sehr rasch an der so genannten Front, d. h. im Einsatzgebiet, zu haben. Wenn die Schutzdienstpflichtigen nicht üben und das Werkzeug das erste Mal sehen, wenn sie es benutzen sollten, werden sie kaum rasch einsatzbereit sein. Dass die Leute im Übrigen sowohl im Militärdienst wie auch im Zivilschutz entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation einzusetzen sind, ist eine absolute Selbstverständlichkeit.

Jetzt kommt noch etwas anderes hinzu: Die Zivilschutzbestände werden reduziert, aber sie sollen vermehrt im Verband eingesetzt werden, gerade wegen der Bedürfnisse, die wir im Sicherheitspolitischen Bericht dargestellt haben. Wenn sie im Verband eingesetzt werden, geht es nicht darum, dass jeder nur seine Disziplin beherrscht, sondern es geht darum, dass sie in diesem Verband effektiv arbeiten können und dass sie zusammen mit anderen Synergien generieren, damit der Verband geschlossen und - weil man das Metier kennt - auch möglichst risikolos arbeiten kann. Deshalb sind die Kantone der Auffassung, dass ein Minimum festgelegt werden soll. Sie sind nicht zuletzt deshalb dieser Auffassung, weil sie interkantonal aushelfen können und auch sollen. Jeder Kanton ist daran interessiert, dass der Ausbildungsstand und die Einsatzbereitschaft auch interkantonal einigermassen ausgeglichen sind. Wenn ein Kanton seine Leute auf ganz anderem Niveau ausbildet als ein anderer, dann ist die interkantonale Hilfe etwas Theoretisches; praktisch wird sie kaum erfolgreich ausgeübt werden können.

Das alles sind Gründe, weshalb wir dafürhalten, dass dieses Minimum in den Gesetzestext aufgenommen wird. Die Bedürfnisse werden dann von den Kantonen definiert. Diese Ausbildung ist adäquat sowohl für das Beherrschen der einzelnen Funktionen wie auch für die Arbeit im Verband vorzunehmen.

Das Gesagte führt dazu, dass ich Ihnen empfehle, den Minderheitsantrag abzulehnen.