Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-12-04
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-04
Wortprotokoll
Am 30.[NB]September 2016 reichten die Nationalräte Balthasar Glättli und Roger Golay gleichlautende Motionen ein mit dem Text: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungen (IV, EL, BVG, UVG, KVG usw.) vorzulegen, die zum Zweck haben, dass die Sozialversicherungen die Kosten für optimale Hilfsmittel für Personen mit einer Behinderung übernehmen."
Der Bundesrat lehnt die beiden Motionen mit der Begründung ab, dass "ein zentraler Grundsatz der Sozialversicherungen ist, dass die Leistungen nach den Gesichtspunkten der Einfachheit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden. Eine Abkehr von diesem Grundsatz würde einem Paradigmenwechsel gleichkommen. Die Berücksichtigung von ästhetischen Kriterien oder des Kriteriums 'Optimalität' eines Hilfsmittels würde dazu führen", so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, "subjektive Kriterien zu berücksichtigen."
Am 19. September 2018 hat der Nationalrat die beiden Motionen angenommen. Die SGK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober die beiden Motionen vorberaten und empfiehlt diese einstimmig zur Ablehnung. Die Kommission hat jedoch einen Prüfungsauftrag in Form eines Postulates verabschiedet und bittet Sie ebenfalls einstimmig, dieses Postulat zu unterstützen.
Das Postulat unserer SGK will den Bundesrat beauftragen zu prüfen, welche Anpassungen notwendig sind, damit die von der Invaliden- und Unfallversicherung abgegebenen Hilfsmittel dem technologischen Fortschritt entsprechen, sofern die Mehrkosten für das einzelne Hilfsmittel dem tatsächlichen Mehrwert für die versicherte Person entsprechen. Dabei soll insbesondere auch die Einführung eines Preissetzungsverfahrens für Hilfsmittel analog der Spezialitätenliste für Medikamente des Bundesamtes für Gesundheit geprüft werden. Die rasche technologische Entwicklung hat das Potenzial, die Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, wie es auch den Zielsetzungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz entspricht.
Auch die Frage der Abgabe von neuen Hilfsmitteln, die wegen des technischen Fortschritts erhältlich sind, ist zu beachten und zu klären. Denn diese Frage ist immer wieder Grund für Konflikte zwischen Versicherten, der Invalidenversicherung und der Unfallversicherung. Neue Hilfsmittel könnten für die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen von grossem Nutzen sein. Die Preise stellen jedoch oftmals eine grosse Herausforderung für die Versicherungen dar, zumal diese Preise auch nicht immer den effektiven Mehrwert für die Versicherten widerspiegeln.
Die beiden Motionen nehmen die wichtige Frage des technischen Fortschritts auf. Sie versuchen aber, das Problem mit dem Begriff "optimales Hilfsmittel" zu lösen, einem Begriff, der dieses Problem aufgrund seiner Mehrdeutigkeit und Unbestimmtheit wohl nicht lösen kann. Mit dem vorliegenden Postulat soll ein anderer Ansatz geprüft werden. Im Sinne eines möglichst selbstbestimmten Lebens soll den Versicherten der Zugang zum technologischen Fortschritt bei Hilfsmitteln möglichst umfassend gewährt werden. Um Überzahlungen zu vermeiden, soll aber ein System analog zum System bei den Medikamenten geprüft werden, bei dem die Preise nach dem Mehrwert für die Versicherten festgesetzt werden.
Die SGK unseres Rates bittet Sie deshalb, die beiden Motionen abzulehnen und dem Postulat zuzustimmen.