Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und damit diese Differenz zu bereinigen.
An sich haben wir diese Diskussion materiell schon einmal geführt. Mit einem sehr knappen Resultat wurde der damalige Antrag Weyeneth zum Beschluss des Nationalrates erhoben.
Der Ständerat hat sich sehr intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt; intensiv heisst nicht nur materiell exakt, [PAGE 1428] sondern sogar mit sehr viel Wohlwollen. Trotzdem hat er einen klaren Beschluss fassen müssen, weil der Beschluss des Nationalrates sachfremd ist und im Übrigen das ganze Projekt derart verteuert, dass es nicht verantwortet werden kann.
1. Was die Auflagen bei den Nasak-Krediten anbelangt: Ich widerspreche, wenn so getan wird, als seien sie einfach in den Wind geschlagen worden; das stimmt nicht. In den Anlagen, die jetzt fertig gestellt sind, z. B. in Basel, sind sehr wohl umweltfreundliche Energieanlagen eingebaut worden. Auch hier, in Genf und Bern, ist solches geplant und wird auch zugesichert. Im Nasak-Kredit sprach man nicht zwingend von Holz, sondern von umweltfreundlichen Energiequellen; diesem Wunsch wird nachgelebt. Also ist es falsch, wenn hier so getan wird, als müsse man jetzt da zum Rechten sehen, weil die Nasak-Auflagen nicht erfüllt würden. Das stimmt nicht.
2. Nach der Auskunft, die ich erhalten habe, wären die geforderten Massnahmen nicht finanziert; diese 10 Millionen Franken müssten zusätzlich bewilligt werden. Finanzielle Überlegungen sind in diesem Zusammenhang immerhin nicht ganz unerheblich - ganz abgesehen davon, dass es unklar ist, was diese Defizitgarantie soll; da kann ich nur verschiedene Votanten, auch die Kommissionssprecher, wiederholen. Ist sie für ein Defizit im Betrieb vorgesehen? Es wurden hier Beispiele erwähnt. Gemäss einer Notiz, die ich erhielt, soll die Defizitgarantie aufgrund von Gesprächen, die offenbar geführt worden sind, für unvorhergesehene Investitionskosten wie Zufahrten, Umschlagplätze und dergleichen vorgesehen sein. Wie dem auch sei, was mit diesen 4 Millionen Franken geschehen soll, ist nicht klar. Ein solches Vorgehen widerspricht eigentlich der Bundestradition.
3. Die Holzenergieanlagen sind im heutigen Zeitpunkt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll; d. h., dieser Kreditbedarf macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Solarstromanlagen sind vorgesehen; mit Bundeshilfe, so weit das nötig ist, sonst später. Von der Bauherrschaft selber wird das aber zugesichert; beide Trägerschaften, Bern wie Genf, signalisieren den festen Willen, die Solarstromanlagen zu realisieren, allenfalls auch ohne Bundeshilfe. Wie hier auch wäre man wahrscheinlich durchaus froh, wenn da zusätzlich noch etwas Geld käme, selbst wenn es nicht unbedingt verlangt wird.
Es wurde heute schon verschiedentlich vom Schiessen gesprochen. Wir haben verschiedene Fälle durchexerziert. Es gibt den Fall, in dem geschossen wird, bevor die Scheibe aufgezogen wird; es gibt den Fall, in dem auf die falsche Scheibe geschossen wird; es gibt den Fall, in dem im falschen Stand geschossen wird; und dann gibt es noch den vierten Fall, in dem geschossen wird, wenn die Scheibe längst eingezogen ist. Der vorliegende Fall dürfte zur vierten Kategorie gehören. (Heiterkeit)
Ich bitte Sie deshalb - damit nehme ich überhaupt nicht Stellung gegen diese Art von Energieanlagen, überhaupt nicht -, mit einem überzeugenden Entscheid die Sache zu bereinigen. In wenigen Wochen wird über die Euro 2008 entschieden, und Unsicherheiten in der Bevölkerung in Bezug auf solche Projekte wirken sich mit Sicherheit nicht positiv auf einen allfälligen Zuschlag aus.
Also bitte ich Sie um Bereinigung und darum, der Mehrheit zuzustimmen.