Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2000-03-16
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-16
Wortprotokoll
Bekanntlich fallen alle Finanzhilfen, Abgeltungen und weitere Beitragsleistungen des Bundes unter den Begriff der Subventionen. Während die Subventionsausgaben des Bundes 1970 noch 4 Milliarden Franken betrugen, sind diese bis ins Jahr 1997 auf über 27 Milliarden Franken angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von 676 Prozent - oder, anders gesagt -, einem mittleren jährlichen Wachstum von 7,3 Prozent. Damit liegt die Steigerung deutlich über den vergleichbaren Zuwachsraten des nominellen Bruttoinlandproduktes; diese lagen im Durchschnitt bei 4,8 Prozent. Noch deutlicher liegt die Steigerung über der Entwicklung des Konsumentenpreisindexes; dieser stieg in der Vergleichsperiode im Durchschnitt um jährlich 3,5 Prozent.
Während der Anteil der Subventionsausgaben des Bundes 1970 noch etwa die Hälfte der Gesamtausgaben ausmachte, lagen sie 1997 bei gut 62 Prozent. Den Löwenanteil an Beitragsleistungen beanspruchen die soziale Wohlfahrt mit gut 12,3 Milliarden Franken oder 45,4 Prozent der Subventionen sowie der Verkehr mit knapp 6,5 Milliarden Franken oder 23,9 Prozent.
Während die zehn grössten Subventionspositionen insgesamt 17 Milliarden Franken beanspruchen, werden für die zehn kleinsten Beitragsleistungen nur gerade 80 000 Franken benötigt. So viel zur Einleitung und zu einigen Zahlen bezüglich der Entwicklung der Bundessubventionen.
Mit dem Ziel, etwas mehr Klarheit und Transparenz in den dichten "Subventionsdschungel" zu bringen, wurde der Bundesrat mit dem Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 beauftragt, die Subventionen periodisch, jedoch mindestens alle sechs Jahre, zu überprüfen, den eidgenössischen Räten über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten und, wenn nötig, Änderungsanträge zu stellen.
Nachdem der Bundesrat und die Verwaltung die notwendigen Grundlagen erarbeitet und eine Datenbank erstellt hatten, wurden die verschiedenen Beitragsleistungen und Beitragsempfänger auf ihre Gesetz- und Ordnungsmässigkeit hin überprüft. Mit den beiden Subventionsberichten von 1997 und 1999 hat der Bundesrat gegenüber den eidgenössischen Räten seinen Auftrag erfüllt. Die beiden umfangreichen, übersichtlichen und aussagekräftigen Werke geben einen umfassenden Überblick über die Beitragsleistungen.
Während das Parlament bereits in der letzten Legislaturperiode vom Ergebnis der Prüfung von 159 der total 424 Beitragsleistungen Kenntnis nehmen konnte, liegen nun im 2. Teil die Prüfungsergebnisse von weiteren 200 Subventionen vor. 65 Beitragsleistungen wurden nicht überprüft. Der Grund dafür liegt darin, dass es sich bei diesen Beiträgen um einmalige, zur fraglichen Zeit laufende sowie um abgelaufene Projekte handelte, oder aber um Projekte, bei denen die Rechtsgrundlagen erst kürzlich geschaffen wurden.
Ich komme zur Würdigung durch die Finanzkommission: Nachdem der Ständerat den zweiten Subventionsbericht am 9. Juni 1999 als Erstrat behandelt und zur Kenntnis genommen hat, wurde dieser in der Finanzkommission in zwei Sitzungen beraten und zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Bei der Beratung lagen auch die Controlling-Berichte des Eidgenössischen Finanzdepartementes zur Einsichtnahme vor.
Die Finanzkommission würdigte einerseits die gute Systematik und die grosse Arbeit von Verwaltung und Bundesrat, welche für die umfassende Berichterstattung notwendig waren. Sie stellte auch fest, dass die beiden Berichte - zusammen mit den Controlling-Berichten des EFD - für den Bundesrat ein gutes Führungsinstrument darstellen. Die vorgeschlagenen und vom Bundesrat gutgeheissenen Massnahmen sind in detaillierten Massnahmenlisten aufgeführt. Sie reichen von der einfachen Anpassung administrativer Abläufe bis hin zu anspruchsvollen Gesetzesänderungen.
Auf der anderen Seite musste die Finanzkommission jedoch zur Kenntnis nehmen, dass lediglich mit der Überprüfung der Beitragsleistungen eine bescheidene Sparwirkung erzielt werden kann. Bei den insgesamt 27 Milliarden Franken an Subventionsbeiträgen kann bis ins Jahr 2004 nur mit Einsparungen von etwa 110 Millionen Franken gerechnet werden; später liegt das Sparpotenzial bei etwa 180 Millionen Franken. Ob jedoch diese Einsparungen Wirklichkeit werden, ist noch fraglich, denn die notwendige Rechtsetzungskompetenz liegt in den meisten Fällen beim Parlament.
Wenn das Parlament die Ausgaben des Bundes reduzieren und bei den Subventionen Einsparungen erzielen will, muss vorgängig eine intensive politische Diskussion über die Notwendigkeit gewisser Auf- und Ausgaben des Bundes sowie über die verschiedenen Bundesbeiträge geführt werden.
Zu den geplanten Massnahmen der Finanzkommission: Die Finanzkommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Ausgaben des Bundes im Bereich der Beitragsleistungen merklich gesenkt werden müssen. Daher hat sie ihre Subkommissionen beauftragt, im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 1999 in den einzelnen Departementen die gegenwärtige und künftige Notwendigkeit einzelner Subventionen sowie deren Reduktionsmöglichkeiten, eine Darstellung der wichtigsten eingeleiteten und vorgesehenen Massnahmen sowie die Möglichkeit einer nachträglichen Befristung von Subventionen zu überprüfen. Anschliessend sollen sie der Finanzkommission Bericht erstatten und allenfalls konkrete Anträge unterbreiten.
Weiter will sich die Kommission anlässlich einer der nächsten Sitzungen speziell über das Vorgehen mit dem Ziel einer Senkung der Bundessubventionen befassen. Zudem wird der neue Finanzausgleich eine Diskussion über verschiedene Änderungen im Bereich der Beitragsleistungen des Bundes nach sich ziehen. Schliesslich müssen aber die eidgenössischen Räte eine politische Diskussion über die Notwendigkeit der verschiedenen Subventionen führen und auch entsprechende Beschlüsse fassen.
Die Finanzkommission befasste sich auch noch mit dem Problem der Bagatellsubventionen und mit der Frage einer generellen Befristung sämtlicher Subventionen, wie dies bereits früher gefordert worden war und jetzt im Finanzleitbild des Bundes unter Grundsatz 10, Seite 17, festgehalten ist. In diesem Zusammenhang hat sie den Bundesrat ersucht, in Zukunft vorzugsweise Finanzhilfen in Form von zeitlich befristeten Anschub- und Überbrückungshilfen zu gewähren.
Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat und der Verwaltung für die gute Arbeit, welche den beiden übersichtlichen und aussagekräftigen Subventionsberichten zugrunde liegt. Die beiden Berichte werden den eidgenössischen Räten bei ihrer Arbeit im Bereich der Subventionspolitik bestimmt als gutes Instrument dienlich sein können.
[PAGE 304] Die Finanzkommission beantragt Ihnen, vom Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen, 2. Teil, vom 14. April 1999, Kenntnis zu nehmen.