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Meyer Mattea · Nationalrat · 2019-12-05

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-05

Wortprotokoll

Der Bund ist zusammen mit Alpiq, der Axpo, der BKW und allen Kernkraftwerken sowie dem Zwischenlager Würenlingen seit den Siebzigerjahren Genossenschafter bei der Nagra. Die Genossenschafter legten 1979, also vor über vierzig Jahren, einen Kostenverteilschlüssel für die Finanzierung von Anlagen zur Lagerung von radioaktiven Abfällen fest. Es wurde bereits in diesem Vertrag festgehalten, dass Änderungen vorbehalten sind, wenn sich herausstellt, dass die verschiedenen Kostenverteilschlüssel nicht mehr der Realität entsprechen. Bei der Festlegung dieses Kostenverteilschlüssels gingen die Nagra-Genossenschafter davon aus, dass der Bund mit rund 11,5 Prozent an den Kosten für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfällen beteiligt ist. Diese Kosten wiederum stellten einen Viertel der Gesamtkosten beider Tiefenlager dar, was zur Folge hatte, dass der Bundesanteil auf 2,9 Prozent an den Projektkosten der Nagra festgelegt wurde.

Es gab immer wieder Kostenstudien. 2001 kam die Kostenstudie zum Schluss, dass der Kostenanteil des Bundes eigentlich bei 4,8 Prozent liegen müsste. 2006 kam die Studie darauf, dass er eigentlich bei 5,1 Prozent liegen müsste. Der Kostenverteilschlüssel wurde damals aber nicht angepasst. 2011 kam es dann nochmals zu einer Erneuerung. Es kamen Sicherheitszuschläge dazu. Auch damals wurden die Verteilschlüssel, zumindest der Verteilschlüssel für den Bund, nicht angepasst. 2016 wurde der Bundesanteil dann auf 8,3 Prozent der Gesamtkosten der beiden geologischen Tiefenlager berechnet. Dann erst wurde eine Anpassung an die Hand genommen, mit der doch sehr kostspieligen Folge, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten rückwirkend neu verteilt werden. Es wird hier in einem[NB]sogenannten[NB]offenen Abrechnungsverhältnis abgerechnet, was bedeutet, dass[NB]die[NB]Verjährungsfrist eigentlich erst jetzt zu laufen beginnt, obwohl es um Zahlungen geht, die dreissig Jahre zurückliegen.

Das Geld ist geschuldet. Es geht um Mittel in der Grössenordnung von 148,8 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt mit eben dieser Nachmeldung von Ende September, diesen Betrag neu ins Budget 2020 aufzunehmen. Das Geld ist geschuldet, das ist absolut unbestritten. Auch wir seitens der SP-Fraktion wehren uns nicht dagegen, dass dieses Geld bezahlt werden muss. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir das hier diskutieren und dass auch Kritik erlaubt ist.

Die zuständige Subkommission hat viele Abklärungen zu offenen Fragen verlangt: zur Verjährungsfrist und dazu, wie überhaupt so lange zugewartet werden konnte. Sie hat Auskünfte von den beteiligten Departementen, vom UVEK und vom EDI, verlangt, sie hat beim Bundesamt für Justiz eine rechtliche Abklärung zur Frage der Verjährung machen lassen. Die rechtliche Abklärung ist zum Schluss gekommen, dass der Betrag wirklich auch geschuldet ist.

Wir stellen aber infrage, ob es wirklich notwendig ist, das Ganze jetzt in einer solchen Eile zu machen. Es gibt weiterhin noch offene Fragen, die eigentlich auch geklärt werden müssen. Es liegt nach wie vor keine unterschriebene Nachtragsvereinbarung der Nagra-Genossenschafter vor. Mit diesem Eilverfahren, gerade noch mit dem Legislaturwechsel, werden Fakten geschaffen, ohne dass offene Fragen überhaupt noch geklärt werden konnten.

Wir hätten es sehr begrüsst, wenn der Betrag nicht mit einer Nachmeldung ins Budget aufgenommen, sondern - wie das in der Vergangenheit bei anderen Geschäften regelmässig der Fall gewesen ist - in einen Nachtragskredit im Jahr 2020 oder dann ins ordentliche Budget 2021 aufgenommen worden wäre. Stattdessen nimmt man jetzt im Eilverfahren innerhalb von ein paar wenigen Wochen den doch sehr substanziellen Betrag von 150 Millionen Franken ins Budget auf.

Wir wissen aber, das Geld ist geschuldet. Ich habe es gesagt. Wir ziehen dementsprechend auch unseren Minderheitsantrag zurück.