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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-05

Wortprotokoll

Ich habe den Ausführungen des Kommissionssprechers nicht viel beizufügen, vielleicht kurz noch etwas Historisches: Wenn wir zurückschauen, sehen wir, dass man Mitte des 19. Jahrhunderts die grossen Flüsse Rhein, Rhone, Linth und Aare kanalisiert hat. Man hat damit gegen die Überschwemmungen angekämpft, auch gegen Krankheiten wie Malaria - das vergisst man vielleicht -, die ja ihren Ursprung in den Sumpfgebieten hatte. Durch die Kanalisierung hat man natürlich Ackerland gewonnen, das war etwas Positives. Man muss aber sagen, dass das Ackerland im Lauf der Jahrzehnte zur Bauzone wurde. Hier muss ich eine kleine Reminiszenz zum vorangehenden Geschäft machen: Damals wurden die Bauern zwar nicht enteignet, aber sie verdienten gutes Geld, wenn sie ihr Ackerland verkauften. Es war natürlich auch eine Entwicklungschance für die Kantone.

Dann wurden die Bauzonen immer dichter besiedelt. Entsprechend wurde das Schadenpotenzial immer grösser. Das sind eben diese Wechselwirkungen. Bei dem, was man damals, im 19. Jahrhundert, als positiv empfand, muss man jetzt wegen der Auswirkungen wieder etwas zurückbuchstabieren. Heute muss man den Gewässern wieder mehr Platz geben. Das ist eigentlich unbestritten.

Mit dem Paradigmenwechsel, dem integralen Risikomanagement, ist man aber heute auch so weit, dass man sagt, es gehe jetzt nicht nur darum, den Gewässern im Sinne des Hochwasserschutzes mehr Platz zu geben, sondern auch die Biodiversität solle profitieren. Das ist ja auch die Leitlinie für diese ganze 3. Rhonekorrektion. Es ist ein Riesenprojekt, es ist ein Projekt, das über mehrere Generationen hinweg läuft.

Es geht auf der einen Seite um die Absenkung des Flussbettes der Rhone, davon profitieren natürlich die urbanen Gebiete, wie Sion und Brig. Auf der anderen Seite wird das Flussbett verbreitert, das ist dann insbesondere zwischen Sion und Martigny und im Chablais etwas sehr Wichtiges.

Ein erstes Paket wurde bereits umgesetzt: die dringenden Massnahmen in der Region Visp mit einem ersten Verpflichtungskredit, der im Parlament bereits 2009 bewilligt wurde. Jetzt folgen eben die übrigen Massnahmen in zwei Etappen. Heute entscheiden Sie über die zweite Etappe, die von 2020 bis 2039 dauert, 1,6 Milliarden Franken kostet und vom Bund mit rund einer Milliarde Franken respektive 62,2 Prozent der Gesamtkosten subventioniert wird. Danach kommt dann noch die dritte Etappe. Ich weiss nicht, wer von Ihnen dann noch dabei sein wird, um diese dritte Etappe zu beschliessen, aber wir wissen heute, dass sie noch kommt. Sie wird noch einmal ungefähr gleich viel kosten. Ich glaube, das ist wichtig zu wissen.

Wichtig ist vielleicht auch noch, wie das finanztechnisch vor sich geht: Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat jetzt einen Gesamtkredit von 1,022 Milliarden Franken. Das sind insgesamt sieben individuelle Verpflichtungskredite, vier Verpflichtungskredite für die verschiedenen prioritären Massnahmen und drei Verpflichtungskredite, die dann zeitlich verteilt sind und für die Finanzierung von allgemeinen Leistungen eingesetzt werden. Die Freigabe dieser individuellen Verpflichtungskredite würden Sie an den Bundesrat delegieren. Für den Bund resultieren dadurch jährliche Ausgaben von durchschnittlich 51 Millionen Franken, die dann über den Investitionskredit Hochwasserschutz des Bundesamtes für Umwelt finanziert werden.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Ihre Kommission hat sie einstimmig unterstützt. Auch im Nationalrat gab es eine breite Unterstützung. Ich habe zu diesem Geschäft nachher nichts mehr beizufügen.