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Wicki Hans · Ständerat · 2019-12-05

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-05

Wortprotokoll

Bei dieser Motion steht die grundsätzliche Frage im Raum, wie der gesetzgeberische Wille umgesetzt werden soll. Ausgangspunkt war[NB]die Revision des Luftfahrtgesetzes vor zwei Jahren. Anlässlich der Schaffung von Artikel 10a war bereits umstritten, wie die Sprachenfrage gehandhabt werden soll. Der Bundesrat wünschte, dass für die Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst ausschliesslich Englisch benutzt wird. Dagegen regte sich Widerstand in beiden Räten, besonders aber im Nationalrat.

So entstand der heutige Artikel als Kompromiss, indem das Gesetz die Benutzung des Englischen nicht als Pflicht festlegte, sondern als Grundsatz, von dem es Ausnahmen geben soll. Damit war klar der gesetzgeberische Wille verbunden, wonach die Festlegung auf das Englische als einzige Sprache nur die Landesflughäfen und den Instrumentenanflug betrifft. Beim nicht gewerbsmässigen Sichtflug oder bei den[NB]Regional- und Militärflugplätzen hingegen soll neben dem Englischen weiterhin die ortsübliche Landessprache zulässig sein.

Entgegen dieser Intention legt der Bundesrat nun in der Verordnung über den Flugsicherungsdienst diesen Grundsatz äusserst eng aus. Faktisch wird damit ausschliesslich das Englische für die Kommunikation zwischen der Flugsicherung und dem Piloten zugelassen. Ein Blick auf die Ausnahmen in den Artikeln 5 und 5a dieser Verordnung zeigt, wie paradox die Situation ist. Da in den umliegenden Ländern die jeweilige Landessprache zugelassen ist, darf bei grenzüberschreitenden Flügen die Landessprache weiterhin gesprochen werden, nicht aber bei Inlandflügen. Mit anderen Worten: Bei einem Anflug auf einen regionalen Flugplatz in der Westschweiz darf Französisch gesprochen werden, wenn das Flugzeug aus Frankreich kommt, nicht aber, wenn es innerhalb der Westschweiz geflogen wird.

Vor diesem Hintergrund wirft auch das Argument der Sicherheit, welches der Bundesrat für das "English only" anführt, einige Fragen auf. Die geschilderte Ausgangslage macht jedenfalls nicht den Eindruck, es mache den Flugverkehr sicherer. Immerhin stellt Englisch eine Sprache dar, die für die weit überwiegende Anzahl der Piloten in der Schweiz und wohl auch für die meisten Mitarbeitenden der Flugsicherheitsdienste nicht die Muttersprache ist. Nach dieser Logik wäre es offenbar ein Sicherheitsgewinn, wenn zwei Deutschschweizer oder zwei Tessiner untereinander Englisch sprächen. Wie sich dies in der Praxis auswirkt, können wir uns wohl alle vorstellen.

Zudem sind mit der praktisch ausschliesslichen Festlegung auf das Englische Hürden verbunden, welche die Piloten zu Mehraufwendungen führen, denn um die neuen Anforderungen erfüllen zu können, müssen die Piloten einen Englischtest absolvieren. Dieser beschränkt sich nicht nur auf einige Brocken, sondern fordert doch einen recht hohen Standard. Wir sprechen dabei ungefähr von der Stufe B2.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nun ohne Not von einem bewährten System abgewichen wird. Dies führt zu Mehraufwendungen, ohne dass ein wirklicher Sicherheitsgewinn daraus resultiert. Folgen wir also dem Willen des Parlamentes, dass "English only" nicht bei allen Flughäfen angewendet wird, sondern lediglich auf den Landesflughäfen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen unsere Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen.