Lexipedia

Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-09-25

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Es geht um den Büchermarkt. Die Minderheit möchte in Artikel 8 eine Ausnahme für den Büchermarkt und die Kulturmärkte verankern. Die kulturelle Vielfalt gehört zu den Oberzielen der Verfassung. Artikel 2 Absatz 2 der Bundesverfassung lautet: "Sie (die Schweizerische Eidgenossenschaft) fördert .... die kulturelle Vielfalt des Landes." Das möchte ich in Artikel 8 integrieren, der die Ausnahmen regelt.

Es ist heute schon so, dass der Bundesrat im Kartellrecht Ausnahmen im öffentlichen Interesse gewähren kann. Ich möchte, dass die kulturelle Vielfalt bei diesen Ausnahmen aus öffentlichen Interessen explizit erwähnt wird.

Man könnte sagen, ich sei gegenüber dem vorhin diskutierten Artikel inkonsequent. Aber ich bin einfach folgender Meinung: So streng, wie wir das Kartellgesetz formulieren, so klar müssen wir auch die Ausnahmen formulieren. Die Buchpreisbindung möchte ich als Ausnahme dem Bundesrat anheim stellen, aber hier den Ausnahmegrund erwähnen.

Ich muss etwas exemplifizieren, was das heisst. Wir haben in Bern, einer relativ kleinen Stadt, neben den beiden Grossbuchhandlungen, die auch in hartem Wettbewerb überleben würden, noch eine evangelische Buchhandlung, eine Frauenbuchhandlung, einen Kinderbuchladen, eine Heilsarmeebuchhandlung, die Buchhandlung für Soziologie und drei wissenschaftliche Buchhandlungen. Ich gebe zu, rein vom Standpunkt der Effizienz aus gesehen, ist das nicht effizient, vielleicht nicht wettbewerbskonform. Aber es dient der kulturellen Vielfalt. Und unser Land besteht aus Minderheiten, auch im Bereich der Kultur. Bei freier Preisgestaltung würden alle diese Buchhandlungen nicht überleben. Das ist ganz klar. Deswegen braucht es hier die Rücksichtnahme auf das Verfassungsoberziel der kulturellen Vielfalt.

Im Verlagsbereich ist es ähnlich. Wir haben in der Schweiz im Vergleich zur deutschen oder französischen Konkurrenz nur noch Kleinverlage. Bei harter Konkurrenz und ohne Freistellungsverordnung, wie sie z. B. jetzt Deutschland durch die EU zugestanden worden ist, gehen diese Verlage ein; sie können nicht mehr überleben. Jeder Verlag hat auch viele Produkte, die nie rentieren. Wenn wir keine Preisbindung haben, dann haben wir auch keine Quersubventionierung zwischen Buchtiteln mehr.

Ich möchte mit meinem Minderheitsantrag dem Bundesrat die Kompetenz geben, dass er sich bei der Freistellung des Büchermarktes auf die kulturelle Vielfalt berufen kann. Es ist eine Präzisierung der Ausnahmeregeln.

Ich muss noch etwas präzisieren: Sollte mein Minderheitsantrag zu Artikel 8 abgelehnt werden, heisst das nicht, dass der Bundesrat nicht weiterhin auch den Büchermarkt freistellen und die Buchpreisbindung akzeptieren könnte. Ich möchte einfach eine nötige Präzisierung und Eingrenzung des öffentlichen Interesses. Wir sollten auch dort legiferieren, wo wir eine Ausnahme haben möchten.

Ich bitte Sie, diese Ausnahme zuzugestehen. Vor allem im deutschsprachigen Büchermarkt ist diese Ausnahme zur Erhaltung der Vielfalt des Angebotes absolut nötig.