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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-09-25

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Was wir hier bei Artikel 3 beraten, muss vor dem Hintergrund des Bundesgerichtsurteils im Fall Kodak betrachtet werden. Der Detaillist Jumbo hat versucht, Kodak-Filme statt beim Schweizer Generalimporteur direkt in England einzukaufen, weil die Firma Kodak dort dieselben Filme viel günstiger anbietet als in der Schweiz. Kodak hat diesen Parallelimport unter Hinweis auf den Patentschutz zu verhindern versucht, und das Bundesgericht hat schliesslich entschieden, dass die Frage von der Wettbewerbskommission zu beantworten sei, ob der Patentinhaber sein Monopolrecht hier missbräuchlich ausübe oder nicht.

Was die Kommissionsmehrheit unter Artikel 3 Absatz 2 beantragt, ist nichts anderes als eine Wiederholung dessen, was das Bundesgericht bereits gesagt hat. Diese Aussage hat aber überhaupt nichts gebracht, denn eine solche Beurteilung wurde gar nie vorgenommen. Das zeigt, dass das, was die Mehrheit beantragt, nicht genügt oder gar nichts bringt.

Die Minderheit I (Meier-Schatz) schafft hingegen ein Stück weit Klarheit, indem sie explizit erwähnt, dass der Patentschutz nicht dazu missbraucht werden darf, Parallelimporte zu verhindern. Dabei sollen die Bedingungen der Inverkehrsetzung in den betroffenen Ländern vergleichbar sein mit jenen in der Schweiz.

Natürlich wird diese Forderung einmal mehr jene auf den Plan rufen, die von einer Aushöhlung des Patentschutzes reden. Dabei wird aber etwas verwechselt; ich weiss nicht, ob mit Absicht oder nicht, Herr Spuhler. Ich kann nur feststellen, dass das Institut für geistiges Eigentum, das eigentlich für solche Fragen zuständig wäre, es bis heute nicht für nötig gehalten hat, diese Klärung endlich selber vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese Missverständnisse definitiv aus dem Weg geräumt werden. Der Patentschutz gibt dem Patentinhaber ja weit reichende Rechte, um seine Erfindung zu schützen. Doch der Patentschutz gibt dem Inhaber nicht das Recht, sein Monopolrecht missbräuchlich auszuüben; das sagt auch das Bundesgericht. Missbräuchlich bedeutet hier, dass der Patentinhaber die Märkte künstlich aufteilt, den Schweizer Markt vom Ausland abschottet und damit unangemessene Preise erzwingt. Was tut aber die Firma Kodak anderes, wenn sie Jumbo zwingt, die Kodak-Filme in der Schweiz zu einem höheren Preis einzukaufen als in England? Das Erstaunlichste an der Sache ist, dass es in diesem Rat Leute gibt, die sich für diese Abschottungspolitik einsetzen. Sie sind offenbar bereit, jene ausländischen [PAGE 1433] Firmen zu unterstützen, die von den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten knallhart überhöhte Preise verlangen, das Preisniveau in der Schweiz in die Höhe treiben, die Kaufkraft in unserem Land schwächen und letztlich die Einkaufsbedingungen auch für die KMU, die Gewerbebetriebe und die Bauern massiv verschlechtern.

Ich möchte deshalb nochmals an all jene appellieren, die den Umfang, aber auch die Grenzen des Patentschutzes nicht verstehen oder nicht verstehen wollen: Das Immaterialgüterrecht - so die kürzestmögliche Zusammenfassung - schaltet das Wettbewerbsrecht nicht aus, sondern behält es vor. Das soll mit dem Antrag der Minderheit I (Meier-Schatz) umgesetzt werden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, dem Minderheitsantrag I (Meier-Schatz) zuzustimmen und den Antrag der Minderheit II (Spuhler) abzulehnen.