Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-09-25
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Artikel 1 des Kartellgesetzes umschreibt den Zweck des Gesetzes. Namens der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen dringend, den Mehrheitsantrag abzulehnen, d. h., dem Bundesrat und der Minderheit zuzustimmen - im Klartext: Artikel 1 ist unverändert zu belassen.
Der Mehrheitsantrag, der den Wettbewerb "in allen seinen Erscheinungsformen" fördern möchte, ist sicher gut gemeint, da er sowohl den Intrabrand- als auch den Interbrand-Wettbewerb schützen möchte. Aber der Antrag ist unglücklich formuliert, er ist geradezu gefährlich, und er schiesst eindeutig über das Ziel hinaus. Ich frage Sie, mit Verlaub: Wollen Sie wirklich einen Zweckartikel, der den Wettbewerb in all seinen möglichen Erscheinungsformen fördert?
Ich gebe dazu einige Beispiele: Wollen Sie auch den ruinösen Wettbewerb fördern? Wollen Sie Ja sagen zum unlauteren Wettbewerb? Auch das ist eine Erscheinungsform des Wettbewerbes. Und schliesslich: Wollen Sie auch Dumpingpraktiken von potenten Marktteilnehmern zur Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmungen fördern? Sie sehen: Es gibt Erscheinungsformen des Wettbewerbes, die nicht förderungswürdig sind und die - so vermute ich natürlich - auch die Vertreter der Mehrheit nicht schützen möchten.
Ich bitte Sie deshalb dringend, diesen unglücklich formulierten und überflüssigen Mehrheitsantrag abzulehnen und, wie es der Bundesrat vorschlägt, bei der heutigen Formulierung zu bleiben.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Wettbewerb kein Selbstzweck ist, sondern nur ein Mittel für ein gesamtwirtschaftlich möglichst optimales Ergebnis im Rahmen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Es gibt auch andere Rechtsgüter, z. B. die Wirtschaftsfreiheit des Einzelnen, die ebenfalls in die Interessenabwägungen einzubeziehen sind. Bei der ganzen Diskussion um die Kartellgesetzrevision darf dieser für die Wirtschaft im Allgemeinen und für die KMU im Besonderen wichtige Aspekt nicht unter den Tisch gewischt werden.
Belassen wir den Zweckartikel also so, wie er heute schon ist und vom Bundesrat übernommen wird.
Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit eine kurze Zwischenbemerkung als Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes: Wenn das Gewerbe dieser Revision mehrheitlich zustimmen möchte, dann deshalb, weil die Vorlage gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf von der WAK in einigen zentralen Punkten verbessert und auch KMU-freundlicher ausgestaltet worden ist.
Zurück zum Anfang: Namens der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen dringend, den Antrag der Mehrheit abzulehnen, d. h., dem Bundesrat und der Minderheit zuzustimmen und den Zweckartikel in der heutigen Form zu belassen.