Würth Benedikt · Ständerat · 2019-12-09
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-09
Wortprotokoll
Wir haben es vorhin gehört: Die Geschichte der Schweiz ist unweigerlich und direkt verknüpft mit der Migrationsgeschichte, und zwar nicht nur unter dem Aspekt der Zuwanderung, sondern auch unter dem Aspekt der Auswanderung. Der Arbeitsmarkt ist der relevante Treiber der Migration. Die Frage, die sich hier stellt - Zuwanderung eigenständig regeln oder Freizügigkeit? -, muss beantwortet werden.
Was ist die Lösung für eine eigenständige Regelung? Es ist die Lösung, wie wir sie gekannt haben, es ist die Kontingentierung. Diese Kontingentierung - Ständerat Rechsteiner hat auch darauf hingewiesen - hat in verschiedener Hinsicht nachteilige Folgen gehabt, in sozialpolitischer Hinsicht, aber auch in puncto Migration selbst. In den Sechzigerjahren hatten wir, gemessen am Anteil der ständigen Wohnbevölkerung, eine Zuwanderung von 2,5 Prozent, also höhere Raten als unter dem Regime der Freizügigkeit.
Vor diesem Hintergrund muss man das Fazit ziehen, dass dieses System bei allen Schwächen, die jedes System hat, im Grundsatz eine positive Wirkung erzielt hat. Es hat insbesondere auch darum eine positive Wirkung erzielt, weil es direkt mit dem Paket der Bilateralen Verträge verknüpft ist. Die schweizerische Migrationspolitik fusst auf den Pfeilern Wohlstand, Sicherheit und Solidarität, und das Freizügigkeitsabkommen gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen für diese Migrationspolitik. Es ist eine wirtschaftsfreundliche Steuerung, es ist eine bedarfsgerechte Steuerung. Natürlich ist es aber klar, dass wir das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich ausschöpfen müssen.
Aus Sicht der Kantone kann ich sagen: Die KdK hat an der Plenarversammlung vom 27. September 2019 eine klare Position bezogen; sie empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Mehr als die Hälfte der Kantone hat eine Grenze zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es ist klar, dass das Freizügigkeitsabkommen für die Kantone von grosser Bedeutung ist. Wenn ich die Situation in meinem Kanton, in meiner Grenzregion, der Bodenseeregion, anschaue, dann stelle ich fest, dass am Rhein, hüben wie drüben, die Probleme bei den Unternehmen dieselben sind. Die Unternehmerinnen und Unternehmer beginnen die Gespräche nicht zuerst mit den Steuern, sondern mit der Fachkräfteproblematik. Wir sind zum einen dringend und zwingend darauf angewiesen, dass wir mit der Freizügigkeit weiterhin den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt haben. Zum andern ist wichtig, dass wir bei den Drittstaaten eine gezielte, kontingentierte Zuwanderung hochqualifizierter und von der Wirtschaft nachgefragter Arbeitskräfte haben können. Dieses duale Zulassungssystem hat sich insgesamt bewährt.
Was wären mit Blick auf ein mögliches Kontingentsystem die Folgen für die Kantone? Der administrative Aufwand wäre wiederum enorm. Die Wirtschaft ist heute viel dynamischer, als sie es in den Sechzigerjahren oder auch in den Neunzigerjahren war. Sie können sich vorstellen, dass ein Kontingentsystem in der heutigen Zeit einen erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand aufseiten der Verwaltung mit sich bringen würde.
Zum Schluss muss ich aus Sicht einer Grenzregion auch darauf hinweisen, dass das Freizügigkeitsabkommen letztlich auch mit dem Schengen-Abkommen verknüpft ist. Was bedeutet es - zu Ende gedacht -, wenn wir auch hier weitere Probleme bekommen? Wir hätten in der justiziellen Zusammenarbeit, der Sicherheitszusammenarbeit nicht mehr den gleichen Zugang, den wir heute haben - diese Diskussion haben wir ja auch in Zusammenhang mit der Abstimmung über das Waffenrecht hinlänglich geführt. Wir hätten damit auch ein Problem im Bereich der Sicherheit. Es geht also nicht nur um die sechs oder sieben Bilateralen Verträge im engeren Sinne, sondern auch um die Folgewirkungen, die damit verbunden sind.
Grenzregionen sind dank der verstärkten Zusammenarbeit in vielen Bereichen mittlerweile integrierte Lebensräume geworden. Die gesellschaftliche Lebensrealität vieler Menschen in diesen Regionen spielt sich auf beiden Seiten der Grenze ab. Die Begrenzungs-Initiative verkennt diese Realität und schafft unnötige Hürden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Schlussendlich auch noch ein Hinweis auf die besondere Stellung des Fürstentums Liechtenstein aus Sicht des Kantons St. Gallen: Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er auch den Kontext zum EFTA-Staat Liechtenstein in seiner Botschaft erläutert hat. Im Rahmenvertrag vom 3. Dezember 2008 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein wird in Artikel 6 die Gewährung der Personenfreizügigkeit festgehalten. Die Annahme dieser Initiative hätte somit auch weitreichende negative Auswirkungen auf die Regelungen der Schweiz mit dem Fürstentum Liechtenstein.
Aus Sicht meines Kantons kann ich dies nicht befürworten. Unsere Entwicklung ist gerade im Rheintal dergestalt, dass dank den Bilateralen Verträgen und dank der Freizügigkeit in den letzten Jahren auf beiden Seiten des Rheins eine sehr erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung stattgefunden hat. Das dürfen wir nicht gefährden. Ein Ja zur Begrenzungs-Initiative würde aber eine Gefährdung dieser Entwicklung darstellen.