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Engler Stefan · Ständerat · 2019-12-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-09

Wortprotokoll

Ich kann mich kurzhalten: Bei dieser Vorlage geht es um die eine verbliebene Differenz zwischen dem National- und dem Ständerat bezüglich der Änderung des Asylgesetzes. In Artikel 114 soll neu geregelt werden, wer für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration zuständig ist. Wenn ich vom Rahmenkredit Migration spreche, so handelt es sich dabei nicht um die Kohäsionsmilliarde, sondern es geht um einen anderen Rahmenkredit, in der Höhe von 190 Millionen Franken, der während zehn Jahren zur Verfügung stehen soll. Pro Jahr sind das 19 Millionen Franken.

Der Rahmenkredit Migration soll dazu beitragen, betroffene Staaten beim Umgang mit irregulärer Migration und Asylgesuchen in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken. Gerade die Zunahme der Migrationsbewegung, wie wir sie 2013 und 2014 erlebten, führte uns die Grenzen der Systeme und des Umgangs damit vor Augen und stellte die europäische Migrationspolitik teilweise grundsätzlich infrage. Mit den Mitteln des Rahmenkredites Migration sollen besonders betroffene Staaten in ihren Anstrengungen unterstützt werden, damit sie ihre Strukturen und Verfahren für die Aufnahme von Schutzsuchenden stärken und ein effizienteres Asylverfahren sowie effektivere Rückkehrverfahren auf- beziehungsweise ausbauen können. Ein solches Engagement dient letztlich auch der Prävention gegen irreguläre Sekundärmigration innerhalb Europas, indem besonders betroffene Staaten besser aufgestellt sind, um den Bedürfnissen der Asylsuchenden und Migranten Rechnung tragen zu können. Wenn diese Staaten effiziente und funktionierende Asylstrukturen haben, dann wird es innerhalb Europas auch weniger Sekundärmigration geben. Das ist für die Schweiz angesichts ihrer geografischen Lage im Herzen von Europa von zentralem Interesse.

Wie bei der Umsetzung des Rahmenkredites Kohäsion will die Schweiz auch zur Umsetzung des Rahmenkredites Migration mit jedem Partnerland ein bilaterales Rahmenabkommen abschliessen können. In diesen Abkommen werden die Themenbereiche der Zusammenarbeit, die Höhe des jeweiligen Beitrages sowie die Grundsätze und Modalitäten der Zusammenarbeit festgelegt.

Für den Migrationsbeitrag fehlt es im Unterschied zum Kohäsionsbeitrag an einer entsprechenden Kompetenzdelegation an den Bundesrat. Mit der vorgesehenen Kompetenzdelegation soll die Vertragsabschlusskompetenz bezüglich der Umsetzung auch des Rahmenkredites Migration an den Bundesrat übertragen werden.

Meine Ausführungen waren jetzt etwas länger, weil es schon ziemlich lange her ist, dass wir uns inhaltlich mit diesem Thema befasst haben. Die Vorlage war im April dieses Jahres bei uns. Die Differenz zum Nationalrat besteht jetzt einzig noch darin, dass der Nationalrat gefordert hat, dass, bevor ein solches Vertragswerk abgeschlossen wird, die zuständigen Kommissionen konsultiert werden.

Ihre Kommission hat sich hier dem Nationalrat angeschlossen, damit wir diese Pendenz erledigen können und diese Teilrevision des Asylgesetzes in die Schlussabstimmung gelangen kann. Wir empfehlen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.