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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-12-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-12-09

Wortprotokoll

In der Welt, in der wir leben, ist die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten, aber auch von Terrorgruppen gegen die Gesellschaft eine Realität. Wir sind bisher davon verschont geblieben, aber die Bedrohung besteht auch für uns. Wir versuchen mit verschiedenen Instrumenten, die Sicherheit der Menschen in der Schweiz zu garantieren - von der Polizei bis zur Armee, vom Nachrichtendienst bis zur Aussenpolitik, auf dem Boden, im Cyberspace und auch in der Luft. Damit die Armee die Menschen in der Schweiz auch in Zukunft vor Angriffen aus der Luft schützen kann, müssen neue Kampfflugzeuge beschafft und die bodengestützte Luftverteidigung verstärkt werden.

Die vorhandenen Kampfflugzeuge stehen vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer. Wenn sie nicht rechtzeitig ersetzt werden, wird die Schweiz ihren Luftraum nach 2030 nicht mehr schützen und noch weniger verteidigen können. Bei der bodengestützten Luftverteidigung haben wir Lücken; diese müssen wir im Interesse von uns allen füllen. Ohne neue Kampfflugzeuge und Systeme der bodengestützten Luftverteidigung wird die Armee ihre Aufgaben, die sie gemäss Bundesverfassung und Militärgesetz hat, nicht mehr erfüllen können. Der Schutz vor Angriffen aus dem Luftraum, durch Streitkräfte genauso wie durch terroristische Gruppierungen, ist für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung zentral. Es gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Staates, für den Schutz der Bevölkerung zu sorgen.

Die Botschaft zum Planungsbeschluss basiert auf umfassenden konzeptionellen Grundlagen. Dazu gehören das Konzept vom 27. August 2014 zur langfristigen Sicherung des Luftraums, der Expertenbericht vom 30. Mai 2017 "Luftverteidigung der Zukunft - Sicherheit im Luftraum zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung" und die Empfehlungen der Begleitgruppe zur Evaluation und Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs vom 30. Mai 2017.

Ich habe zusätzlich noch drei weitere Abklärungen veranlasst. Claude Nicollier bestätigte die Qualität und die Stossrichtung des Expertenberichtes. Er sprach sich für einen Planungsbeschluss nur für Flugzeuge aus und, wenn irgend möglich, für die Beschaffung von vierzig Flugzeugen. Kurt Grüter empfahl, die Offset-Vorgaben von 100 auf 60 Prozent zu senken: 20 Prozent direkte Offsets und 40 Prozent indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis. Damit werden die rüstungspolitischen Ansprüche erfüllt. Eine VBS-interne Bedrohungsanalyse zeigt, dass wir mit Air 2030 auf Kurs sind.

Kaum je ein Rüstungsprojekt wurde so umfassend vorbereitet. Das betrifft sowohl die konzeptionellen Abklärungen im VBS und in der Armee wie auch die politische Abstützung, die eine Vernehmlassung einschloss - keine Spur von Blankoscheck und keine Spur von Eiltempo! Für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge hat der Bundesrat ein maximales Finanzvolumen von 6 Milliarden Franken bestimmt - 6 Milliarden für die Investition. Wenn nun in einem Artikel steht, es gehe um 24 Milliarden Franken, indem festgestellt wird, dass diese Flugzeuge - man höre und staune! - Treibstoff und Unterhalt brauchen, ist das aus meiner Sicht keine weltbewegende Erkenntnis. Das ist etwas Selbstverständliches und Logisches. Wenn Sie ein Auto, ein Velo oder was auch immer kaufen, braucht das selbstverständlich Unterhalt; dies gilt natürlich auch für Kampfflugzeuge. Das ist aber nicht ein Posten des Investitionskredits, sondern dann des Armeekredits des laufenden Armeebudgets, wie das für alle anderen Rüstungsgüter auch der Fall ist. Es ist also nicht ganz korrekt, diese Zahlen aufzurechnen und Investitionen, Betrieb und Unterhalt zu vermischen.

Wenn wir ein kleineres Volumen als 6 Milliarden Franken beschliessen würden, dann würden wir die notwendige Flottengrösse gefährden. Ein grösserer Betrag liesse zu wenig finanziellen Spielraum für die bodengestützte Luftverteidigung. Die Beschaffung der beiden Systeme wird zeitlich und technisch aufeinander abgestimmt, auch wenn nur die neuen Kampfflugzeuge Gegenstand des Planungsbeschlusses sind. Im Übrigen hat dieses Parlament eine Motion der BDP-Fraktion angenommen, die verlangt hat, dass nur die Kampfflugzeuge einer Volksabstimmung unterbreitet werden. Der Bundesrat respektiert diesen Entscheid des Parlamentes selbstverständlich.

Mit einer anhaltenden realen Erhöhung des Armeebudgets um 1,4 Prozent pro Jahr ist es möglich, diese Bedürfnisse der Armee zu finanzieren, ohne weitere notwendige Anschaffungen zu vernachlässigen und ohne die Bundesfinanzen zu stark zu strapazieren. Mit einem Wachstum von 1,4 Prozent liegt die Entwicklung des Armeebudgets übrigens im Durchschnitt aller anderen Bundesausgaben. Bis heute sind wir mit dem Armeebudget unter dem Durchschnitt. Es ist wichtig festzuhalten, dass die Finanzierung somit über das ordentliche Armeebudget läuft und keine zusätzlichen Gelder gesprochen werden müssen. Es werden deswegen auch nicht andere Bereiche wie Soziales, Kultur, Bildung, Forschung usw. über Gebühr belastet.

Die für die Sicherheit unseres Landes relevante Industrie in der Schweiz muss existieren und prosperieren können. Wir haben drei Mittel, um die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis zu stärken: erstens Rüstungsbeschaffungen im Inland, zweitens realistische und stabile Exportregelungen und drittens Offsets bei Rüstungsbeschaffungen im Ausland. Offsets können für Unternehmen generell den Zugang zu neuen Technologien und ausländischen Märkten verbessern. Es können Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten sowie das Steueraufkommen erhöht werden. Das sind die Gründe für Offsets. Es gibt aber selbstverständlich auch gewichtige Gründe gegen Offsets oder zumindest gegen übertrieben hohe Offset-Vorgaben. Es ist unbestritten, dass Offsets das Rüstungsgut verteuern. Offsets müssen deshalb darin begründet sein, dass die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz gezielt und nachhaltig gestärkt wird. Eine sicherheitspolitische Begründung, Mehrkosten zu tragen, existiert nur für Offsets, die eben in dieser sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis umgesetzt werden. Selbstverständlich kann man auch eine Struktur- oder Industriepolitik wollen. Sie muss aber offen und transparent unter diesem Titel erfolgen und nicht über eine Rüstungsbeschaffung.

Parallel zu neuen Kampfflugzeugen werden die Systeme der bodengestützten Luftverteidigung beschafft. Im gleichen Zeitraum, das heisst 2023 bis 2032, sollen zusätzlich Rüstungsprogramme für 7 Milliarden Franken für andere Bereiche der Armee verabschiedet werden. Das Beschaffungsvolumen wird damit in diesem Zeitraum gegenüber dem Courant normal der vergangenen Jahre massiv ansteigen, sich auf rund 15 Milliarden für zehn Jahre oder rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr praktisch verdoppeln. Es ist fraglich, ob so viele Offset-Aufträge vernünftig platziert werden können, zumal es sich um zusätzliche Aufträge handeln muss und sie wirtschaftlich sinnvoll sein sollen.

Der Bundesrat beantragt in Abwägung all dieser Argumente, dass ausländische Auftragnehmer 60 Prozent des Vertragswertes durch Aufträge an Unternehmen in der Schweiz kompensieren müssen. Die Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission hat sich ebenfalls für diese Vorgabe ausgesprochen. Auch mit einem Offset-Volumen von 60 Prozent werden wir insgesamt Offsets in einer noch nie da gewesenen Höhe für die zehn Jahre haben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Nun noch einige Worte zu den verschiedenen Punkten des Rückweisungsantrages: Die Botschaft zum Planungsbeschluss legt ausführlich dar, wieso wir neue Kampfflugzeuge benötigen, welches die Rahmenbedingungen sind und was bei der Beschaffung beachtet werden muss. Eine neue Botschaft würde keine neuen Informationen oder Erkenntnisse bringen. Es wurde seriös gearbeitet. Es wäre im Übrigen auch falsch, Bodluv, C2Air und Radar zusammen mit neuen Kampfflugzeugen zum Gegenstand des Planungsbeschlusses zu machen. Diese drei Projekte sind nicht umstritten, und Teile davon wurden bereits beschlossen. Radar wurde [PAGE 2164] bereits im Rüstungsprogramm 2016 beschlossen, und C2Air und Radar fallen auch nicht unter das Finanzvolumen für Air 2030 von maximal 8 Milliarden Franken.

Bei unserer Flottengrösse, die wir anvisieren, wären zwei Arten von Jet-Flugzeugen betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll und auch militärisch ineffizient. Wir müssen angesichts der kleinen Anzahl für jede Aufgabe alle Flugzeuge einsetzen können. Leichte Kampfflugzeuge würden nicht einmal für den Luftpolizeidienst taugen, geschweige denn für den Schutz der Menschen in der Schweiz bei einer realen Bedrohung. Und übrigens: Ein Flugzeug zu beschaffen, das wir für die Ausbildung nicht brauchen und das für die Einsätze nicht taugt, das wäre nicht Sparen, sondern eine reine Verschwendung. Die F/A-18 wären bei einer Nutzungsverlängerung über 2030 hinaus für ihre Aufgaben in der Luftverteidigung nicht mehr einsatzfähig. Zudem wären wir das einzige Land, welches den F/A-18 noch über 2030 hinaus für den Luftpolizeidienst und die Verteidigung im Einsatz hat. Damit wären die finanziellen und technischen Risiken sehr gross, man denke hier beispielsweise nur an die Ersatzteilbewirtschaftung. Auf den Seiten 141 ff. und 169 des Berichtes "Luftverteidigung der Zukunft" sehen Sie, dass die Alternativen leichte Kampfflugzeuge und Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 geprüft und warum sie verworfen wurden. Ebenso äussert sich die Botschaft auf den Seiten 5098 und folgende dazu.

Das Finanzvolumen von maximal 6 Milliarden Franken ist nötig für eine minimale Flottengrösse. Die Projekte C2Air und Radar gehören zwar zu Air 2030, werden aber separat über das ordentliche Rüstungsprogramm beantragt. Ein Teil davon wurde wie gesagt bereits 2016 genehmigt, ein weiterer Teil soll nächstes Jahr beantragt werden.

Nun noch kurz zur internationalen Zusammenarbeit: Wenn wir souverän sein wollen, müssen wir den Luftpolizeidienst selber durchführen, und wenn wir neutral bleiben wollen, müssen wir unseren Luftraum mit eigenen Mitteln verteidigen. Es wäre aus meiner Sicht auch billig, sich als wirtschaftlich starkes Land einfach auf unsere Nachbarn zu verlassen und zu sagen: Die machen die Arbeit dann schon für uns. Das wäre für mich äusserst inkorrekt. Was wir in der internationalen Zusammenarbeit innerhalb des genannten Rahmens tun können, das tun wir bereits. Dazu gehört der Austausch von Luftlagedaten in Friedenszeiten oder die Zusammenarbeit zur Sicherheit vor Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge. Dazu bestehen Abkommen mit der Nato und unseren Nachbarländern, Abkommen, die das Parlament genehmigt hat.

Zur Frage der Offsets: Der Bundesrat beantragt wie gesagt, dass ausländische Unternehmen, die bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge berücksichtigt werden, 60 Prozent des Vertragswerts durch Aufträge an Unternehmen in der Schweiz kompensieren müssen. Dies ist vom sicherheitspolitischen Aspekt her gesehen richtig und wirtschaftlich vertretbar. Wir werden die Offset-Frage aber dann in der Detailberatung noch eingehender diskutieren.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.