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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-12-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-12-09

Wortprotokoll

Ich äussere mich zunächst zu Artikel 1 Absätze 1 und 2. Die Beschaffung der bodengestützten Luftverteidigung ist viel weniger umstritten als jene von Kampfflugzeugen. Es besteht kein Grund, Bodluv zum Gegenstand des Planungsbeschlusses und damit auch eines möglichen Referendums zu machen. Das gilt noch stärker für C2Air und Radar; ich habe bereits darauf hingewiesen. Leichte Kampfflugzeuge würden nicht einmal für den Luftpolizeidienst taugen, geschweige denn für den Schutz bei einer realen Bedrohung. Ihre Schwächen liegen vor allem in der mangelnden Steigfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit, im Radar und in der Bewaffnung.

Nun zu Artikel 1 Absatz 3: Die F/A-18 sind ab 2030 auch bei einer Verlängerung der Nutzungsdauer über 2030 hinaus in der Luftverteidigung und im Luftpolizeidienst für die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr einsatzfähig. Es geht nicht darum, einfach mit Kampfflugzeugen herumzufliegen. Sie müssen gegen einen Gegner bestehen können, und das wäre mit dem F/A-18 ab 2030 nicht mehr der Fall. Zudem wären wir das einzige Land, welches den F/A-18 noch für den Luftpolizeidienst und die Verteidigung im Einsatz hätte. Damit wären die finanziellen und technischen Risiken sehr gross. Ich habe es bereits beim Eintreten gesagt: Man denke nur an die Ersatzteilbewirtschaftung. Eine Plafonierung der Flugbewegungen wäre damit ebenso sinnlos wie eine Verlängerung der Nutzungsdauer.

Nun zu Artikel 2, Ingress und Buchstabe a: Ich habe bereits dargelegt, weshalb leichte Kampfflugzeuge keine Alternative sind. Ein Flugzeug zu beschaffen, das wir für die Ausbildung nicht brauchen und das für die Einsätze nicht taugt, wäre nicht gespart, sondern verschwendet. Das trifft insbesondere dann zu, wenn wir eben keine Verwendung für den eigentlichen Zweck haben beziehungsweise wenn der eigentliche Zweck nicht erfüllt werden kann. Das gilt auch, wenn die Flugstunde "nur" 2000 Franken kostet - sofern dieser Betrag stimmt; ich konnte ihn nicht verifizieren. Also, wie gesagt: Für etwas, was man nicht braucht, auch nur wenig auszugeben, ist eine Verschwendung.

Ein Finanzvolumen von 4 Milliarden Franken genügt nicht einmal für einen Teil der Kampfflugzeuge, geschweige denn für Kampfflugzeuge, bodengestützte Luftverteidigung (Bodluv), C2Air und Radar. Das ist unmöglich.

Ein weiterer Punkt: Der Antrag der Minderheit macht die Beschaffung von Bodluv, C2Air und Radar zum Gegenstand des Planungsbeschlusses und damit auch eines möglichen Referendums. Dafür besteht kein Grund. Bodluv ist nicht umstritten, und das gilt eben noch verstärkt für C2Air und Radar. Im Übrigen werden diese Systeme technisch und zeitlich aufeinander abgestimmt, sodass wir diese möglichst effizient zusammen benutzen können. Der Bundesrat hat aus den Vernehmlassungsantworten seine Schlüsse gezogen, gerade auch betreffend die Frage, was in den Planungsbeschluss aufgenommen werden soll. Ein erneuter Kurswechsel drängt sich nicht auf.

Nun zu den Offsets, Artikel 2 Buchstabe b: Ich habe die Gründe für und gegen Offsets heute bereits angesprochen. Angesichts der Fülle von Anträgen will ich sie aber wiederholen. Die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis wird durch den Zugang zu neuer Technologie und zusätzlichen Märkten gestärkt. Das ist sicherheitspolitisch wichtig. Fähigkeiten betreffend Unterhalt, Instandhaltung und Instandsetzung stärken unsere Autonomie, insbesondere in Krisensituationen. Ein besserer Marktzugang macht die sicherheitsrelevante Industrie robuster. Dies ist das Kernargument für Offsets, und es ist auch der Grund für den Antrag des Bundesrates. Offsets können natürlich darüber hinaus auch für Unternehmen ausserhalb der eigentlichen Sicherheitsbranche den Zugang zu neuen Technologien und ausländischen Märkten verbessern, Arbeitsplätze schaffen oder erhalten sowie das Steueraufkommen erhöhen. Das sind Gründe für die Offsets.

Das heisst aber nicht, dass wir in jedem Fall Offsets für 100 Prozent des Vertragswerts fordern sollten. Es gibt gewichtige Gründe gegen übertrieben hohe Offset-Vorgaben. Es ist unbestritten, dass Offsets Rüstungsbeschaffungen verteuern. Die Schätzungen darüber, wie gross dieser Effekt ist, gehen weit auseinander. Es gibt Studien, die sagen, wenn man auch die höheren Steuerbeträge berücksichtige, resultiere sogar ein Plus. Dann gibt es Aussagen wie beispielsweise diejenige von Oskar Schwenk von den Pilatus-Flugzeugwerken, der die Zusatzkosten auf 20 Prozent schätzt. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Es ist aber in jedem Fall eine Tatsache, dass Offsets die Beschaffung verteuern. Eine sicherheitspolitische Begründung, Mehrkosten zu tragen, existiert nur für Offsets in der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis. Selbstverständlich - ich habe es gesagt - kann man auch Struktur- oder Industriepolitik betreiben wollen. Aber diese müssen wir dann unter diesem Titel und nicht über eine Rüstungsbeschaffung machen.

Parallel zu den Kampfflugzeugen werden die Systeme der bodengestützten Luftverteidigung beschafft, und im gleichen Zeitraum von 2023 bis 2032 werden auch ordentliche Rüstungsprogramme für 7 Milliarden Franken für andere Bereiche der Armee verabschiedet. Das Volumen wird damit in diesem Zeitraum gegenüber dem Normalzustand von [PAGE 2173] Rüstungsbeschaffungen in den vergangenen Jahren massiv ansteigen; es wird sich für diese zehn Jahre auf rund 15 Milliarden Franken verdoppeln. Ich habe die detaillierten Zahlen im Eintrittsvotum bereits genannt. Es ist deshalb fraglich, ob bei einem so grossen Volumen die Aufträge bei 100 Prozent Offsets vernünftig platziert werden können, zumal es sich um zusätzliche Aufträge handeln muss und sie wirtschaftlich sinnvoll sein sollen. In Bezug auf die vorliegenden Anträge heisst das: Wir unterstützen den Antrag der Mehrheit, die sich für 60 Prozent Offsets ausspricht. Das entspricht dem Antrag des Bundesrates. Die regionale Verteilung, wie sie von der Mehrheit der Kommission in den Planungsbeschluss aufgenommen wurde, entspricht der Absicht des Bundesrates, wie sie auch in der Rüstungspolitik festgehalten ist. Wir haben also nichts dagegen.

Ich erlaube mir hier den Hinweis darauf, dass es sehr wohl Westschweizer Unternehmen gibt, die von direkten und indirekten Offsets profitieren können, das heisst Unternehmen, die in der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis tätig sind. Es gibt auch Listen solcher Unternehmungen. Ich kann nur einige aufzählen. In der Vergangenheit haben bereits zum Beispiel folgende Unternehmungen von Offsets profitiert: Mercury Mission Systems in Lancy, Tornos SA in Moutier, Schott Suisse in Yverdon, HMT Microelectronic in Biel, Advanced Silicon SA in Lausanne, Alpes Lasers AG in Saint-Blaise, Synova in Duillier. Das ist keine abschliessende Liste. Es geht nur darum, zu sagen, dass es auch in der Westschweiz Unternehmen gibt, die von direkten und indirekten Offsets profitieren können.

Der Antrag der Minderheit I, 50 Prozent Offsets - 20 Prozent direkte und 30 Prozent indirekte -, ist nicht sehr weit vom Entwurf des Bundesrates entfernt. Der Bundesrat hat ja, wie gesagt, 60 Prozent beschlossen. Wir betrachten 60 Prozent als korrekt und vernünftig, deshalb bitte ich Sie im Interesse unserer sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis, bei 60 Prozent zu bleiben.

Der Antrag der Minderheit II, nur direkte Offsets im Wert von 20 Prozent und keine indirekten Offsets, ist klar abzulehnen. Wir haben gute sicherheitspolitische Gründe, unsere sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis zu stärken, und wir sollten die Gelegenheit, die das Projekt Neues Kampfflugzeug dazu bietet, nicht ungenutzt lassen.

Der Antrag der Minderheit III, auf Offsets ganz zu verzichten, schüttet das Kind mit dem Bade aus. Dass übertriebene Offset-Vorgaben abzulehnen sind, heisst nicht, dass ein vollständiger Verzicht das Richtige wäre. Die direkten Offsets kommen unserer Autonomie direkt zugute. Die indirekten Offsets machen die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis robuster. Das sind legitime Anliegen, und zwar Anliegen der Sicherheitspolitik.

Ich bitte Sie, hier überall der Mehrheit zu folgen.

Dann haben wir noch Artikel 2 Buchstaben c, d und e.

Zu Buchstabe c: Dieser Planungsbeschluss betrifft nur die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Daraus folgt, dass die Beschaffung den Räten in einem Rüstungsprogramm beantragt werden soll. Bei den anvisierten Stückzahlen wäre eine Aufteilung in Tranchen militärisch und finanziell kontraproduktiv. Eine solche steht auch nicht zur Debatte.

Zu Buchstabe d: Ich wiederhole meine Aussagen zur internationalen Kooperation. Wenn wir souverän sein wollen, müssen wir den Luftpolizeidienst selber durchführen, und wenn wir neutral bleiben wollen, müssen wir unseren Luftraum mit eigenen Mitteln verteidigen. Was wir in der internationalen Zusammenarbeit innerhalb dieses Rahmens tun können, das tun wir bereits. Dazu gehören der Austausch von Luftlagedaten in Friedenszeiten oder die Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei Bedrohungen durch zivile Flugzeuge. Dazu bestehen Abkommen mit der Nato und unseren Nachbarländern; dies wurde vom Parlament auch so beschlossen.

Nun noch zu Buchstabe e: Wenn man die Botschaft liest, wird klar, dass Air 2030 auch den Schutz vor neuartigen Bedrohungen, einschliesslich Marschflugkörpern, terroristisch missbrauchten Zivilflugzeugen und Drohnen, sowie, soweit es für einen neutralen Kleinstaat möglich ist, den Schutz gegen ballistische Lenkwaffen verbessert. Die Luft-Boden-Fähigkeit ist militärisch nützlich. Damit können Bodentruppen jenseits der Reichweite der Artillerie unterstützt werden. Diese Fähigkeit ist zudem kein erheblicher Kostentreiber, zumal alle modernen Kampfflugzeuge auch für solche Einsätze taugen.

Ich bitte Sie, in all diesen Punkten der Mehrheit zu folgen.