Minder Thomas · Ständerat · 2019-12-09
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-09
Wortprotokoll
Ich stimme dieser Vorlage zu, jedoch ohne viel Begeisterung. Sie geht in meinen Augen viel zu wenig weit. Zu glauben, Terrorgefährder, IS-Sympathisanten, IS-Rückkehrer und ähnliche Kriminelle würden sich mittels eines Meldeverfahrens, eines Rayonverbots oder Fussfesseln zähmen lassen, ist geradezu naiv. Den besten Beweis dafür lieferte der Täter von London Ende November: Er war vorbestraft, den Behörden bekannt und trug Fussfesseln. Einmal mehr liegt eine Fehleinschätzung der Behörden vor, ich komme noch detaillierter darauf zu sprechen.
Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger ist eine der zentralsten Aufgaben in einem Staat überhaupt, wenn nicht sogar die zentralste. Sicherheitspolitik ist ein fester Bestandteil der Raison d'être eines Staates. Ich muss wohl kaum an all die vielen schrecklichen Attentate in Europa in den letzten Jahren erinnern. Anscheinend hat man selbst in der Schweiz und in Bern nach wie vor Angst vor Anschlägen, ansonsten würden nicht überall und bei jedem Weihnachtsmarkt und Grossanlass diese hässlichen Betonblöcke auf der Strasse stehen.
Es gibt zwei grosse Erkenntnisse aus all diesen vielen blutigen Anschlägen in Europa. Erstens waren die meisten Kriminellen den Behörden bestens bekannt und bereits auf dem nachrichtendienstlichen Radar. Die zweite Tatsache ist: Man hat sie wegen einer falschen Einschätzung der Polizei und des Nachrichtendienstes wieder laufenlassen. Sie waren also bereits vor der Tat als Gefährder bekannt. Doch diese Gefährder wurden zu brutalsten Kriminellen. Ich erinnere hier an das Bataclan-Attentat in Paris und an Nizza. Alleine bei diesen zwei Anschlägen verloren, zusammengenommen, über zweihundert Personen ihr Leben.
Was passiert nun in der Schweiz? Jahre später kommt man mit einem Soft-Gesetz mit dem Titel "Terrorismusgesetz" und glaubt ernsthaft, mit Rayonverbot und Hausarrest gefährliche Personen von der Gesellschaft fernhalten zu können. Für mich ist diese bundesrätliche Vorlage kein Terrorismus-, sondern ein Kuschelgesetz. Der Bundesrat und der Nachrichtendienst haben in dieser Angelegenheit schon einmal eine kapitale Fehlanalyse gemacht: jene, das befristete Al-Kaida-Gesetz auslaufen lassen zu wollen. Kaum hat es in Europa geknallt, wurde dieses Sunset-Gesetz mittels Feuerwehraktion in ein und derselben Session in ein ordentliches IS/Al-Kaida-Gesetz überführt.
Der Hausarrest mit den Fussfesseln, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, sei noch knapp EMRK-konform, heisst es seitens des Bundesrates. Wer ist nun für die Sicherheit in unserem Land zuständig? Richter in Strassburg oder wir Bundespolitiker? Definieren mittlerweile ausländische Richter die Sicherheitspolitik in unserem Land? Sagen uns ausländische Richter, was und was nicht zwingend in ein Terrorismusgesetz gehört? Es lohnt sich an dieser Stelle, sich einmal die genauen Tatbestandsmerkmale vor Augen zu führen, die für eine Eingrenzung auf eine Liegenschaft gegeben sein müssen. Ich zitiere Artikel 23o Absatz 1 Litera a aus dem BWIS: "[...] wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte bestehen, dass von ihr oder ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben [...] ausgeht, die nicht anders abgewendet werden kann [...]". Diese krasse, akute Gefahr "für Leib und Leben" reicht nicht einmal [PAGE 1108] für einen Hausarrest, wohlverstanden: den Pseudo-Hausarrest, welchen der Bundesrat wollte! Ich komme noch darauf zurück.
Ich staune, dass man nicht gewillt ist, einen kriminellen Gefährder, welcher eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ist, von der Gesellschaft fernzuhalten. Auch die Definition des terroristischen Gefährders lohnt es sich in Erinnerung zu rufen: Sie finden diese in Artikel 23e Absatz 1 der Vorlage: "Als terroristische Gefährderin oder terroristischer Gefährder gilt eine Person, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden kann, dass sie oder er" - man höre und staune! - "eine terroristische Aktivität ausüben wird." Angesichts dieser vorliegenden Definition eines Gefährders und neu eines terroristischen Gefährders genügen die vier präventiven Massnahmen in diesem Gesetz wirklich nicht!
Dies ist auch der Grund, warum die KKJPD ursprünglich eine GUG wollte, und GUG steht als Abkürzung für "Gesicherte Unterbringung von Gefährdern". Das ist der Grund, warum ich diese bundesrätliche Vorlage als "Softie-Gesetz" betitle. Hand aufs Herz: Wenn Sie diese Begriffsdefinition des Gefährders und auch diese äusserst hohen Voraussetzungen für einen Hausarrest hören, würden Sie als Polizeikommandant oder als Sicherheitsvorsteherin allen Ernstes einen läppischen Hausarrest verfügen, bei welchem der betreffenden Person sogar - so wollte es der Bundesrat - trotzdem eine Erwerbstätigkeit, eine Ausbildung, die Ausübung der Glaubensfreiheit und ein Familienbesuch ermöglicht werden können?
Das ist absolut absurd! Das hat mit einem Terrorismusgesetz nichts mehr zu tun! Ein grösserer Widerspruch ist kaum mehr möglich. Wenn die Definition eines terroristischen Gefährders wirklich zutrifft - ansonsten ist er oder sie bekanntlich kein Gefährder -, dann lässt man diesen nicht mehr frei herumlaufen. Wir sind - nochmals und mit aller Deutlichkeit - nicht bereit, die wesentlichste Erkenntnis aus all den vielen Anschlägen in Europa in unsere eigene Gesetzgebung einfliessen zu lassen, nämlich jene, dass die meisten Kriminellen den Behörden vor dem Attentat bereits bekannt waren. Jeder seriöse Staat nimmt einen akuten terroristischen Gefährder aus der Gesellschaft heraus und auferlegt ihm nicht Gesprächstherapien, Rayonverbote oder einen Hausarrest, bei welchem er noch einer beruflichen Tätigkeit oder einer Weiterbildung nachgehen kann. Man lässt ihn schon gar nicht just jene Glaubensstätten besuchen, wo er womöglich überhaupt erst radikalisiert worden ist.
Es ist mittlerweile bewiesen, dass in der An-Nur-Moschee in Winterthur Personen mit dem IS-Gedankengut radikalisiert wurden. Ansonsten hätte man diese Moschee nicht geschlossen. Dieser unsägliche Artikel 23o wurde in der Kommission immerhin ein wenig korrigiert, und die völlig absurden Ausnahmen des Hausverbotes wurden gestrichen. Wie erwähnt bin ich von diesen präventiven Soft-Massnahmen nicht begeistert. Sie sind besser als gar nichts, das stimmt. Sie sind immerhin ein Instrumentarium für die Kantone, doch ich bezweifle, dass sie wirken.
Dennoch bin ich für Eintreten und bitte, den Ordnungsantrag Zanetti Roberto auf Rückweisung abzulehnen. Die beiden Vorlagen können sehr wohl getrennt behandelt werden.