preparatory:AB 255171
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Ich fasse noch einmal kurz zusammen, worum es geht, auch für die neuen Parlamentarier: Nach geltendem Recht kann ein Ratsmitglied, das das Rentenalter noch nicht erreicht hat, nach dem Ausscheiden aus dem Rat - ob infolge einer Abwahl oder freiwillig - eine Überbrückungshilfe für maximal zwei Jahre beantragen. Diese ist kein gleichwertiger Ersatz für das Einkommen, das es als Ratsmitglied erzielen konnte. Die Überbrückungshilfe beträgt höchstens 100 Prozent des Höchstbetrages einer jährlichen Altersrente.
Im Jahr 2016 wurde die parlamentarische Initiative Rickli Natalie eingereicht, in der verlangt wird, die Überbrückungsrente komplett abzuschaffen. Nachdem beide Kammern dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben haben, hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Vorlage erarbeitet und sie am 16. August 2019 behandelt. Sie hat sich mit 14 zu 11 Stimmen für die vollständige Abschaffung der Überbrückungshilfe entschieden und die Vorlage zur Stellungnahme an die Verwaltungsdelegation und an das Büro des Nationalrates übermittelt. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der Ihnen vorliegende Bericht noch leicht präzisiert und die Vorlage mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Der Bundesrat verzichtet gemäss einem Schreiben auf eine Stellungnahme.
Die Formulierung der parlamentarischen Initiative ist eindeutig: Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes soll aufgehoben werden, was gleichbedeutend ist mit der Abschaffung der Überbrückungshilfe für alle Ratsmitglieder. Ratsmitglieder bezahlen bereits heute ordentliche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und haben im Falle der Arbeitslosigkeit auch Anspruch auf die entsprechende Leistung. Somit sind Ratsmitglieder beim Verlust ihres Parlamentsmandates durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert, weshalb das System der Überbrückungshilfe nicht notwendig ist. Das jetzige System hat eine Besserstellung der Ratsmitglieder gegenüber den normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Folge. Das erscheint der Mehrheit der Kommission nicht gerechtfertigt.
Die Minderheit Barrile erachtet es als falsch, diese Überbrückungshilfe abzuschaffen, und beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Minderheit Streiff will zwar auf die Vorlage eintreten, schlägt aber eine Lösung vor, bei welcher die Überbrückungshilfe nicht abgeschafft wird, sondern die Voraussetzungen für deren Bezug deutlich verschärft werden sollen. Gemäss diesem Vorschlag können die Ratsmitglieder nur bei einer verpassten Wiederwahl eine Überbrückungshilfe beantragen und diese nur noch während höchstens den ersten sechs Monaten beanspruchen. Wie bisher ist dies nur möglich, wenn die Ratsmitglieder zu diesem Zeitpunkt noch keine Altersrente beziehen.
Gemäss diesem Vorschlag soll es auch weiterhin möglich sein, eine Überbrückungshilfe bei Bedürftigkeit zu beantragen. Es ist für die Kommissionsmehrheit jedoch nicht einzusehen, warum ein Ratsmitglied dank der Überbrückungshilfe eine Sonderbehandlung gegenüber normalen Bürgerinnen und Bürgern geniessen soll. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass mit der Arbeitslosenversicherung eine Einrichtung besteht, die für solche Fälle genügend Unterstützung bieten kann. Es braucht keine zusätzliche Kasse, aus der anstelle von Arbeitslosengeldern eine Überbrückungshilfe bezahlt wird.
Es ist noch anzumerken, dass es aus Sicht der Kommission erwünscht ist, dass Ratsmitglieder neben dem Parlamentsmandat auch andere Tätigkeiten ausüben und damit auch beim Ausscheiden aus dem Rat den Anschluss an das zivile Leben stressfrei bewältigen können. Dies rate ich vor allem den Jungen und Jüngeren hier im Rat dringend an.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Bitte beachten Sie: Wenn wir eintreten, werden wir anschliessend die Detailberatung durchführen. Wenn der Rat nicht eintritt oder die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnt, so ist die Initiative gemäss Parlamentsgesetz erledigt.