Grossen Jürg · Nationalrat · 2019-12-09
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Wir Grünliberalen fordern schon seit vielen Jahren eine Anpassung des verstaubten Verfassungsartikels 93 mit dem vielsagenden Titel "Radio und Fernsehen". Meine erste Motion zu diesem Thema geht auf das Jahr 2015 zurück. Der Vorstoss wurde damals abgelehnt. Das Anliegen hingegen ist geblieben. Immer breitere Kreise bejahen den Handlungsbedarf. Das freut mich sehr.
Der heutige Verfassungsartikel mit seinem einseitigen Fokus auf Radio und Fernsehen schon im Titel ist schon lange nicht mehr zeitgemäss. Eine Anpassung an die heutige digitale Medienwelt ist meines Erachtens längst angezeigt. Leider möchte die Mehrheit Ihrer Kommission mit der medialen "Pflästerlipolitik" der vergangenen Jahre weitermachen und damit den aktuellen Herausforderungen nicht in die Augen schauen, sondern ihnen aus dem Weg gehen. Dabei hätte gerade die Medienbranche meines Erachtens eine vertiefte Diskussion und eine zeitgemässe Verfassungsgrundlage verdient.
Den Medien kommt auch in Zukunft eine wichtige Rolle für den kulturellen und politischen Zusammenhalt in unserem Land und für die Information der Bevölkerung zu. Jahrelang hat die SRG vehement auf die bis anhin stark verbreitete Nutzung des linearen TV-Angebots hingewiesen und damit den Handlungsbedarf beim Verfassungsartikel bestritten. Nun endlich argumentiert auch die SRG - das sieht man, wenn man genau hinschaut - damit, dass sich die zeitversetzte TV-Nutzung sehr stark verbreitet hat und dass einerseits deswegen, andererseits wegen der Konkurrenz von reinen Online-Angeboten die Werbeeinnahmen sehr stark einbrechen.
Die Verbreitungskanäle der Medien werden sich auch künftig stetig ändern und weiterentwickeln. Mit einem einseitigen Fokus auf Radio und Fernsehen, mit dieser Gewichtung im heutigen Verfassungsartikel, kann den aktuellen und auch den künftigen Bedürfnissen nicht mehr ausreichend Rechnung getragen werden. Die Zukunft gehört ganz klar der digitalen Nutzung und Informationsverbreitung. Das sehen wir schon heute.
Mit meiner parlamentarischen Initiative soll der Service public im Medienbereich nicht infrage gestellt, sondern klarer definiert und gestärkt werden. Mit einem neuen Titel - ich schlage zum Beispiel vor: "Mediale Grundversorgung" -, einer kanalunabhängigen Definition sowie einem Bekenntnis zur Subsidiarität möchte ich, dass faire und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die SRG, die konzessionierten Medienanbieter und für private Medienunternehmen geschaffen werden. Die für einen demokratischen Rechtsstaat absolut zentrale und unabhängige Rolle des medialen Service public muss endlich klarer definiert und gestärkt werden.
Ich bitte Sie: Legen Sie die verstaubte Haltung des alten Parlamentes beiseite, und machen Sie den Weg frei in ein neues mediales Zeitalter! Um den Handlungsbedarf zu unterstreichen, unterstützen wir in einer ersten Phase ebenfalls die parlamentarischen Initiativen Aebischer Matthias, Guhl und Feller.
Deshalb bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative und denjenigen meiner Kollegen Folge zu geben.