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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-12-10

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-12-10

Wortprotokoll

Die Beratung dieses Geschäfts ist, wie der Berichterstatter gut dargelegt hat, schon weit fortgeschritten. In beiden Kammern war der Kredit im Grundsatz unbestritten. Hier im Ständerat fiel die Zustimmung sogar mit null Gegenstimmen aus. Für dieses Vertrauen möchte ich Ihnen danken.

In der Beratung im Nationalrat kamen einige Bedenken auf, die das DCAF betrafen, das Zentrum für die Gouvernanz des Sicherheitssektors. Sie sind darüber informiert worden. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verträge des Bundes mit dem DCAF den Erfordernissen des Subventionsgesetzes genügen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die zu erfüllenden Aufgaben im Vertrag verbindlich genug festgehalten sind. Aus Sicht meines Departementes haben die Verträge mit dem DCAF die Anforderungen des Subventionsgesetzes schon immer erfüllt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat das Subventionsverhältnis zum DCAF in der Prüfung von 2017 in keiner Weise beanstandet. Das DCAF ist von den drei Zentren jenes, das mit 45 Prozent über den höchsten Drittmittelanteil verfügt. Damit ist eine wichtige Vorgabe des Subventionsgesetzes erfüllt.

Wie die anderen zwei Zentren unterschreibt auch das DCAF einen Jahresvertrag mit dem EDA, in dem beschrieben ist, was der Bund vom Zentrum für seinen Beitrag erwartet. Dennoch habe ich im Nationalrat den Antrag begrüsst, wonach die erste Zahlung an das DCAF erst dann geleistet wird, wenn sicher ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Gesetze müssen immer eingehalten werden. Wenn es Zweifel gibt, dann müssen und wollen wir das überprüfen.

Ein neues Gutachten der Eidgenössischen Finanzkontrolle über die Verträge mit dem DCAF liegt nun vor. Es datiert vom 8. November 2019. Das Fazit der Finanzkontrolle ist klar. Sie haben es gehört. Ich zitiere noch einmal aus dem Gutachten: Die Verträge für 2020 "zwischen dem Bund und dem DCAF entsprechen den Vorgaben des Subventionsgesetzes. Die Produkte sind ausreichend umschrieben. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich." Damit ist die Forderung erfüllt, die mit Artikel 1a in den Bundesbeschluss aufgenommen wurde.

In der vorberatenden Kommission des Nationalrates wurde zudem die Harmonisierung der Verträge und Berichte der drei Zentren in einer Landessprache gefordert. Diese Massnahme wurde bereits vor der Beratung in den Räten in Angriff genommen und ist ebenfalls umgesetzt. Ich habe zudem die Erwartung, dass mir die drei Zentren halbjährlich gemeinsam Bericht erstatten, damit auch die Kohärenz zwischen den drei Zentren hergestellt werden kann.

Oberste Priorität hat nun für das EDA die rechtzeitige Verabschiedung des Rahmenkredits. Im Interesse einer zügigen Verabschiedung des Kredits bitte ich Sie, dem Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission zu folgen.

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