Wicki Hans · Ständerat · 2019-12-10
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-10
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine einleitende Feststellung: Im Zusammenhang mit diversen Vorstössen in dieser Sache wurde teilweise versucht, diesen Themenbereich als eine Lex Pilatus abzutun. Der Vorwurf lautete also, es gehe hier um eine Einzelfall-Gesetzgebung. Dies trifft allerdings nicht zu. Wir sprechen hier vielmehr von einer grundsätzlichen Frage. Dies betrifft bei Weitem nicht nur die Pilatus Flugzeugwerke AG, sondern eigentlich die gesamte Rüstungsbranche im weitesten Sinn.
Kern der Kommissionsmotion ist das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), das von der Verwaltung in einer Art und Weise interpretiert wird, die weit über den Willen des Parlamentes hinausgeht. Der Kernpunkt ist also die Frage nach der politischen Interpretation des BPS oder die Frage, ob es eine Aufgabe der Verwaltung ist, selber Recht zu schaffen und dieses quasi durch eigene Interpretationen in eine ihr genehme Richtung zu lenken oder gar den Parlamentswillen auszuhebeln.
Vorliegend zeigt bereits eine Durchsicht des Amtlichen Bulletins, dass die Diskussion sich 2013 klar auf die Unternehmen konzentrierte, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Söldnerunternehmen bezeichnet wurden. So hielt der damalige Berichterstatter, zugleich Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, unmissverständlich fest, dass etwa zwanzig private Sicherheitsfirmen von dieser Regelung betroffen sein würden.
Natürlich erfolgten die Formulierungen im Gesetz in einer generell-abstrakten Form, wie es in unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem eben üblich ist. Entsprechend könnte theoretisch unter Begrifflichkeiten wie "private Sicherheitsfirma" und "Sicherheitsdienstleistung" sehr viel subsumiert werden. Umso wichtiger ist es deshalb, nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes sowie nach der Absicht des Gesetzgebers zu fragen.
In diesem Rat wurden während der seinerzeitigen Debatte Beispiele von anvisierten Unternehmen genannt, meistens die Aegis Defence Services. Deren Aktivitäten sollten unter eine gewisse Beobachtung fallen. Diese Stossrichtung wurde 2013 von Frau Bundesrätin Sommaruga in diesem Rat ebenfalls betont, indem sie feststellte, dass es bei diesem Gesetz darum gehe - ich zitiere -, "die Spreu vom Weizen zu trennen". Sie sagte weiter: "Das müsste eigentlich auch im Interesse all derjenigen Firmen sein, die sich selber zum Weizen zählen. Die Schweiz kann Missstände nicht im Alleingang beheben, das ist klar. Aber wir wollen mit dem Gesetzentwurf verhindern, dass unser Land als Basis für dubiose Aktivitäten dient, die eben auch unserer Neutralitäts- und Aussenpolitik zuwiderlaufen." (AB 2013 S 452)
Bereits der Wortlaut zeigt, dass es offensichtlich darum ging, die schwarzen Schafe, sprich Söldnerunternehmen, zu kontrollieren. Keinesfalls bestand die Absicht darin, die regelmässigen Exportdienstleistungen unserer Schweizer Industrie plötzlich unter Verdacht zu stellen. Faktisch werden nun aber normale Wartungsdienstleistungen gleichsam zu "dubiosen Aktivitäten", womit unsere Rüstungsindustrie nicht mehr zum Weizen, sondern eben zur Spreu gezählt wird.
Die schlimmste Konsequenz dieser Diskussion liegt nun darin, dass die Rechtssicherheit für unsere Industrie enorm gefährdet ist. Denn indem das Gesetz nun plötzlich viel breiter ausgelegt wird, kann es fast unzählige Bereiche unserer Exportindustrie treffen. Praktisch jeder Auftrag in der Industrie beinhaltet neben der physischen Lieferung der Produkte auch die Sicherstellung der Wartungsarbeiten. Wenn diese nun nicht mehr garantiert werden können, werden auch noch so innovative Produkte wertlos und können nicht mehr verkauft werden - denken wir etwa an die Firma Stadler Rail, die gepanzerte Züge baut, die auch unterhalten werden müssen, oder die Firma Mecaplex, die Cockpithauben aus Kunststoff für zivile und militärische Flugzeuge herstellt. Für unseren Wirtschaftsstandort ist diese Unsicherheit jedenfalls verheerend.
Während die Kommissionsmotion das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen grundsätzlich anpassen möchte, damit die Rechtssicherheit für die Rüstungsindustrie wieder gegeben ist, geht es in meiner Motion um die Frage der Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen, die mit einem bewilligten Export einer Schweizer Firma zusammenhängen. Die Schweizer Dienstleistungserbringer haben also bereits erfolgreich eine Prüfung vonseiten des Bundes durchlaufen und eine entsprechende Bewilligung für den Export erhalten. Wenn dann allerdings die damit zusammenhängenden Vertragsleistungen nicht durch die Firmen umgesetzt werden dürfen, liegt ein widersprüchliches Handeln des Staates vor. Auch hier war der Fall Pilatus der Auslöser, doch nicht der alleinige Grund für die Einreichung der Motion; denn dieses Problem betrifft im Grundsatz die ganze Exportindustrie.
Wie ich bereits ausgeführt habe, geht aus den Beratungen zur Schaffung des BPS hervor, dass es nie vorgesehen war, solche Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen unter den Begriff "private Sicherheitsdienstleistungen" zu subsumieren. Man sprach über die zwanzig Söldnerunternehmen, kurz noch über bewaffnete Patrouillen, aber eine Ausweitung auf Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen war nie ein Thema.
Der Bundesrat beantragt sowohl bei der Kommissionsmotion als auch bei meinem Vorstoss die Ablehnung und verweist auf das Postulat Schilliger 19.4297, das er zur Annahme empfiehlt. Dieses sieht vor, dass der Bundesrat die Auslegung des BPS in der Verwaltung prüfen und darüber Bericht erstatten soll. Persönlich sehe ich ein Stück weit einen Widerspruch, wenn die gleiche Bundesbehörde, die seit Monaten betont, dass die Verwaltung das Gesetz korrekt anwende, diese Anwendung nun prüfen soll.
Zudem hält der Bundesrat beim Postulat Schilliger fest, dass das EDA als verantwortliche Behörde gehalten sei, seine Prüfungstätigkeit gestützt auf den Wortlaut und den Sinn des Gesetzes auszuüben. Der Sinn des Gesetzes zeigt sich hier klar anhand der Debatten des Gesetzgebers. Doch gilt für mich in diesem Punkt das Sprichwort: "Das eine tun und das andere nicht lassen." Ich habe nichts dagegen, wenn ein solcher Bericht gemäss Postulat erstellt wird.
Allerdings geht es in meiner Motion darum, eine politische Frage zu beantworten und damit den gesetzgeberischen [PAGE 1129] Willen zu definieren. Falls der Bundesrat die Debatten von 2013 nachgelesen hat, sollte dies für ihn eigentlich möglich sein, auch ohne Kenntnis eines Berichtes einer Arbeitsgruppe oder einer ablauftechnischen prozessualen Analyse bezüglich der Koordination zweier Departemente.
Vielleicht müssen wir uns auch ein Stück weit selber an der Nase nehmen. Seit Jahren wird bekanntlich geklagt, dass die Gesetzesfabrikation aus dem Bundeshaus derartige Dimensionen angenommen habe, dass die Qualität der Gesetze darunter leide. Die Verwaltung und die Gerichte müssen in der Folge schlecht formulierte Gesetze quasi selber durch ihre Interpretation ausformulieren. Ich will hier nicht über die Qualität der Formulierungen urteilen müssen. Tatsache ist jedenfalls, dass offenbar Formulierungen gewählt wurden, die gegenüber dem gesetzgeberischen Willen zu offen sind. Dies wurde dann von der Verwaltung in einer Art und Weise interpretiert, welche diesem Willen widersprach. Somit ist das Gesetz eben auch zu präzisieren.
Für die betroffenen Unternehmen hängt nun die Frage, ob entsprechende Dienstleistungen erbracht werden dürfen, wie ein Damoklesschwert über ihrem Haupt - ein unhaltbarer Zustand. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen nicht nur, meine Motion anzunehmen, sondern auch im Namen der Kommission, die Kommissionsmotion anzunehmen und damit den Bundesrat zu beauftragen, die ungenaue Formulierung im BPS so zu korrigieren, dass in Zukunft der Wille des Gesetzgebers umgesetzt werden kann. Dies würde unserer Schweizer Industrie, insbesondere der Rüstungsindustrie, wieder die nötige Rechtssicherheit geben.