Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-12-10
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-10
Wortprotokoll
Ich werde immer etwas skeptisch, wenn aufgrund eines Einzelfalls ein Gesetz angepasst werden soll. Es ist immer das Gleiche: Es geschieht irgendetwas, man ist nicht einverstanden, die Medien berichten darüber, und dann macht irgendjemand einen Vorstoss und sagt, das Gesetz sei falsch, weil dieser Fall falsch herausgekommen sei. Ich werde auch immer etwas skeptisch, wenn der Gesetzgeber, der einen Rahmen vorgibt, nachher nicht einverstanden ist, wie der von ihm gesetzte Rahmen angewendet wird, und dann das Gefühl hat, er müsse nachkorrigieren, um gewissermassen den gesetzesanwendenden Instanzen und Behörden einen bestimmten Rahmen vorzugeben.
In einem Rechtsstaat ist es so, dass wir Recht setzen, das heisst, wir geben den Rahmen vor. Dann gibt es eine zweite Gewalt, die Recht anwendet, und eine dritte Gewalt, die darüber entscheidet, ob das Recht richtig angewendet worden ist oder nicht. Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen heisst nicht "Söldnergesetz". "Söldnergesetz" gibt ihm schon wieder so einen Drall, Sie haben es gesagt, wonach es die Guten und die Schlechten gibt. Nein, es gibt einfach privat erbrachte Sicherheitsdienstleistungen im Ausland.
Wenn ich dieses Gesetz lese, dann sehe ich, dass die privaten Sicherheitsdienstleistungen definiert werden. Da steht zum Beispiel, private Sicherheitsdienstleistungen seien "der Betrieb und die Wartung von Waffensystemen". Das Gesetz betrifft "die Beratung oder Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften". Ich finde es nicht per se schlecht, dass das geregelt wird. Und jetzt stört Sie ein konkreter Fall, eine konkrete Interpretation. Nun, es gibt eine dritte Gewalt, nämlich ein Gericht, das darüber entscheiden kann, ob diese Interpretation richtig ist oder nicht.
Ich bin der Meinung, dass wir, als wir dieses Gesetz erlassen haben, uns sehr wohl darüber Gedanken gemacht haben. Wir haben uns nämlich darüber Gedanken gemacht, dass wir in einem sensiblen Bereich, nämlich im Zusammenhang mit Waffenexporten, mit Rüstungsexporten und entsprechenden sensiblen Dienstleistungen, die sich in Konflikten abwickeln können, eine gewisse Regulierung vornehmen möchten. Das haben wir gemacht.
Auch das gehört zur Auslegung eines Gesetzes: Das Gesetz wird nicht nur nach seinem Wortlaut und nach seinem Sinn, dem, den ihm der Gesetzgeber geben wollte, sondern eben auch nach dem Zweck des Gesetzes ausgelegt. Da gehört auch dazu, dass man sich darüber Gedanken macht, wie der Zweck interpretiert werden soll.
In den vergangenen Monaten und Jahren haben wir verschiedentlich festgestellt, dass Rüstungsexport per se einen heiklen Bereich der Schweizer Wirtschaft darstellt. Ich [PAGE 1130] sage nicht, man solle Rüstungsexporte verbieten, aber man muss sich einfach darüber im Klaren sein, dass alles, was mit Rüstungs-, mit Waffenexport und dem Export von Sicherheitsdienstleistungen zu tun hat, hoch anfällig dafür ist, Schwierigkeiten zu bereiten, um es jetzt einmal allgemein zu sagen. Sie erinnern sich an den Bericht der Finanzkontrolle, der klar festgestellt hat, dass auch scheinbar harmlose Exporte von Rüstungsgütern zu Umgehungshandlungen führen können. Da werden harmlose Exporte getätigt, irgendwo werden dann gewisse Teile wieder zusammengesetzt und verändert - plötzlich sind Exporte aus der Schweiz in Konfliktgebieten im Einsatz. Sie erinnern sich auch an den ebenfalls erwähnten Bereich im Bericht der Finanzkontrolle, zu dem festgestellt worden ist, dass Rüstungsgüter, die die Schweiz scheinbar in Richtung konfliktfreie oder harmlose Länder verlassen haben, plötzlich an anderen Orten auftauchen.
All das sind Fragen, die sich in der jüngsten Zeit gestellt haben. Deshalb bin ich der Meinung, dass eine restriktive Auslegung dieses Gesetzes nicht per se falsch ist, nur weil Sie mit dem Ergebnis in einem konkreten Fall, der durchaus von gerichtlichen Instanzen überprüft werden kann, nicht einverstanden sind.
Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig, dass wir zunächst eine Gesamtschau vornehmen: Wie wollen wir mit dem gesamten Bereich des Rüstungsexports und den entsprechenden Dienstleistungen in Zukunft umgehen? Welche Instanz soll das entscheiden? Braucht es einen Rahmen, der enger ist? Sie wissen auch, dass in diesem Zusammenhang eine Volksinitiative auf dem Weg ist. Es wurden verschiedene Vorstösse angenommen. Der Bundesrat hat selber gesagt, dass er eine gewisse Auslegeordnung vornehmen und in diesem Zusammenhang die grundsätzlichen Entscheide fällen möchte. Vor diesem Hintergrund finde ich es falsch, wenn wir jetzt in einem spezifischen Bereich an der Schraube drehen würden, nur weil gewisse Leute mit einem konkreten Entscheid nicht einverstanden sind.
Von dem her empfehle ich Ihnen die Ablehnung sowohl der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission als auch der Motion Wicki.